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Der Israelit · 1870-06-08 · Heft 23 (8.6.1870) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
11 (1870)
Issue
Heft 23 (8.6.1870)
Date
1870-06-08
Page
– (sequence 6)
Language
German
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4SQ letzuog. An Bezug auf die beliebte Abänderung oder Abschaffung des Kol-Nidre weist er darauf hin, wie unsere Väter unter den heftigsten Anfeindungen eben dieses Kol-Nidre wegen, ihn hoch und heilig gehalten hätten, wie in der unveränderten Beibehaltung unsere nationale Ehre verpfändet sei, die wir nicht verletzen dürfen, indem wir durch Beseitigung oder Abänderung desselben der schmachvollsten Verleumdung unserer Religion und unsres Volks eine Rechtfertigung angedevhen lassen würden. Der Kol-Nidre sei die glänzendste Dokumentirung der strengsten Gewissenhastigkeit, mit welcher der H^ide das Wort heilig halte, dieses Dokument dürfen wir nicht zerreißen — von der religionsgesetzlichen Unzulässigkeit selbst abgesehen. — Er führt ferner den Beweis wie die Beseitigung der üblichen Melodien von Jcmim Noraim am Hoschanah Rabba gedankenlos und ungesetzlich sei, wie andre §§- der deutschen Sprache als Gebetsprache Eingang zu verschaffen sich bemühen, und die ganze Vorlage nur eine einzige Bestimmung von wirklich guter Tendenz enthalte, nämlich: die Einführung von MLpn am Simchath-Thora Abend. Er bitte schließlich dringend die Vorlage, deren Motive unrichtig, deren Inhalt gesetzeswidrig fei, abzulehnen, indem er sich feierlich dagegen verwahrt, als ob sein „letztes Ziel," nicht ebensowohl wie das der Commission „ dem Frieden " gelte. Abgesehen davon, daß er nachgewiesen, wieso dieser Friede gar nicht bedroht wäre, wenn seiner Bitte Gehör gegeben werde, ist seiner innersten Ueberzeugung nach vielmehr die Annahme der Vorlage geeignet, die Saat der Zerklüftung und der Zwietracht in den Schooß unsres GemeindelebenS zu legen, da sie die granitne Basis die Gesetzmäßigkeit der Gemeindeinstitutionen — vernichtet, auf welcher allein eine gedeihliche Entwickelung des GemeindelebenS beruhen kann und dafür die Willkür des SubjectiviSmuS fupponirt. A. Berenv spricht sich ebenfalls gegen Annahme der Vorlag aus, welche er schon aus dem Grunde, daß sie sich eine Verbesserung des Gottesdienstes nennt, ahlehnen müsse. Er vermiffe ein jedes Princip in derselben, der deutschen Sprache als Gebeisprache werde ein weites Thor eröffnet, der Predigt ein ungerechtfertigt hoher Werth beigelegt. Es könne sich wohl ein Judenthum ohne Synagoge, aber keine Synagoge ohne Judeuthum denken. Kauffmann ist für die Vorlage, welche er als einen alle Theile befriedigenden Compromiß bezeichnet, obgleich er selbst für sich keine Abänderung des Bestehenden gewünscht hätte. Dr. Cohen bekennt, nicht im Stande zu sein eingehend die Vorlage zu beurtheilen; im Interesse des Friedens und des Allgemeinen plaidirt er für deren Annahme. Der Schluß der Debatte wird angenommen und erhält Dr. Frensdorfs das Wort alS Rrstrent. Er hätte sich keine Notizen aus dem Vorträge von Hirsch gemacht, könne deßhalb nicht eingehend erwidern. Im Allgemeinen hätten wir allerdings nicht das Recht, abznfchaffen; daß hier Vorliegende fei aber keine, prineipielle Abschaffung Er habe in der Commission zu Protokoll ausdrücklich erklärt, auf ein Weiteres nicht eingehen zu können. Landrabbiner Dr. Mayer bezeichnet die Vorlage als das Resultat der Verfolgung desjenigen Ziels, das er während seiner 25jährigen Amtsführung erstrebt. Nicht aus irrreligiöfen, aus religiösen Gründen solle hier reformirt werden. Die Ausführungen von Hirsch seien nicht unumstößlich richtig. Wenn frellich es sich bewahrheiten solle, was Hirsch in seinem Vorschläge eine« Versuch mit beiden Liturgien zu machen ausgesprochen habe — und zugeben müsse er, daß eS sich an manchen Orten bestätigt, — daß nämlich die. Synagoge nur von denen zum größten Theile besucht werde, welche auf Abänderungen nicht dringen, dann hätte Hirsch recht. Aber dahin dürfe eS nicht kommen. Er nehme die Verantwortung für die religionsgesetzliche Zulässigkeit der Abänderungen auf sich; er sei überzeugt, daß, falls er nicht überzeugt gewesen, man ihm in der Commission gefolgt wäre, ebenso daß Niemand daran zweifle, daß er den Muth gehabt habe« würde, seine Ansicht von der Ungesetzlichkeit — wenn er eine solche hätte — auszusprechen. Er empfehle die Vorlage im Ganzen anzunehmen, trotz der Ausstellungen sei sie eine gute. In namentlicher Abstimmung wird dieselbe darauf von der Majorität angenommen, nur Ad. Berend und Hirsch sind dagegen. Letzterer gibt folgende Motivirung seines Votums zu Protokoll: Ich stimme gegen die Vorlage, weil ich vor meinem Gewissen eS nicht verantworten könnte, zu solchen Ungesetzlichkeiten, wie sie die Vorlage nach meiner Ansicht bringt, meine Hand zu bieten. Frankreich. Päris. Herr vr. Wilhelm Cahn, geborner Mainzer, Experten - Uebersetzer am Civiltribunal der Seine und beeidigter Uebersetzer cnn kaiserlichen Hofe hat vom Bcy von Tunis das BestallungSdecret vom Commandeurorden Nischani Jftikar erhalten. Herr Dr. Cahn ist schon mehrmals ausgezeichnet worden. So erhielt er im Jahre 1867 einen Brillantring vom.Kaifer von Rußland und das verfloffene Jahr den Michaels- Orden 1. Klaffe vom König von Bayern. Amerika. An den Berhandlunge« der Ri» tual - Convention, die einen einheitlichen Gottesdienst und zwar in hebräischer Sprache in den hiesigen Synagogen erstrebe» will, betheiligten sich bis jetzt 16 Gemeinden. (Jew. Meffi.)

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