Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 11 (1870)
- Issue
- Heft 23 (8.6.1870)
- Date
- 1870-06-08
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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428 bezüglich seiner Penstonirung eintreten. ES ist nämlich im Weimarischen der Rabbiner nicht bloS Prediger, sondern auch Schulaufseher, und steht somit in einem engeren Verhältnisse zu dem Gouvernement, als dies in anderen Staaten der Fall. Hannover, 26. Mai. Am 23. d. M. wurde von dem Repräsentanten - Collegium unter Zustimmung des LandrabbinatS eine Veränderung des Gottesdienstes beschlossen. ES dürfte die folgende Darstellung der Verhandlung aus mehrfachen GesichtSpunkten für weitere Kreise nicht uninteressant sein; hat doch keine Gemeinde einen ganz besonderen Standpunkt und eine ganz exceplionelle Stellung, gestaltet sich ja das religiöse Leben der Gemeinden fast überall nach den allgemein herrschenden Zeitströmungen. Zum bessern Verständnisse des Folgenden sei hier in Kürze erwähnt', daß bereits vor mehreren Jahren in eine Gemeindeversammlung ein Antrag auf Abänderung des Cultus und der Liturgie gestellt wurde, daß aber wegen, während der Verhandlung entstandener Beschlußunfähigkeit eine Abstimmung darüber nicht Statt finden konnte, daß aber damals der Gemeinde- Ausschuß „eine Commission zur Ausarbeitung von Vorschlägen behufs Verbesserung des Gottesdienstes" einsetzte. Die Commission aus den Herren: Landrabbinen vr. Mayer, Seminar-Director Vr. Frensdorff, H. Alexander, M. A Behrens, I. Gans, D. Heinemann, G. Jacobsohn, I. Kauffmann bestehend, hat ihre- Arbeiten, deren Resultat erst für die Eröffnung der neuen Synagoge*) in Kraft treten soll, jetzt vollendet, nachdem bereits vor einigen Monaten von dem Repräfentanten-Collegium ein Antrag auf Einführung einer Orgel mit großer Majorität abgelehnt worden. Diese Majorität setzt sich allerdings nicht aus principiellen Gegnern oer Orgeleinführung zusammen, sondern ward zu einem großen Theile von Solchen hergestellt, welche den damaligen Zeitpunkt für eine solche nicht als opportun erachteten. Die Eingangs erwähnte Sitzung fand unter dem Präsidium des Landrabbinen vr. Meyer, welcher nach dem Gemeindestatute in allen CultuSangelegenheiten den Vorsitz zu führen hat, Statt. Als Berichterstatter hatte die Commission Vr. Frensdorfs bestellt. — Der Vorsitzende empfahl den Commissionsentwurf, welcher als ein zusammenhängendes Ganze von der Commission betrachtet wird, mit wenigen Worten, indem er sich auf die demselben beigegebenen Motive bezog und ertheilt dem Repräsentanten Meyerhoff daS Wort, welcher die Arbeit der Commission nicht als ein besonders gelungenes Werk betrachten kann, da seiner Ansicht nach, noch mehrere GebetStheile zu entfernen gewesen wären, um für die eigentlichen Pflicht¬ *) Dieselbe findet jetzt doch nicht am 31. Mai, sondern erst im Spätsommer Statt. gebete ein größeres Zeitmaaß zu derm würdigen Abhaltung zu gewinnen. — Hirsch bezeichnet« die Vorlage wegen der Tragweite der ihr zu Grunde liegenden Prineipien, abgesehen von deren Inhalt an und für sich — als eine der gewichtigsten, welche jemals dem Collegium zur Berathung unterbreitet worden. Er ist der Commission für die die Vorschläge begleitenden Motive dankbar, da es ohne dieselben unmöglich gewesen wäre in den 30 §§ eine ursächliche Begründung zu erkennen. Um eine bestimmende Ansicht für sein Votum zu gewinnen, will er die Motive und die Vorschläge einer eingehenden sorgfältigen Untersuchung unterziehen. Als Zweck ihrer Arbeit habe die Commission die Verwirklichung der Aufgabe bezeichnet: den Gottesdienst in der neuen Synagoge der Art einzurichten, daß er „die ganze Gemeinde um sich schaare" und habe deßhalb „den Gottesdienst verbessern" wollen und zwar „nicht aus Unkenntniß, sondern an der Hand der Forschung, nicht für Unwiff nde sondern für Wissende." Die Commission müsse deßhalb den bisherigen Inhalt des Gottesdienstes, auf welchen sich der größte Theil ihrer Anträge beziehe, hiesür nicht geeignet erachten. Er müffe demgegenüber erklären, daß ihm nicht bewußt sei, daß der bisherige Inhalt des Gottesdienstes mangelhaft und nicht geeignet sei in der neuen Synagoge denselben Einfluß wie in der bisherigen auszuüben. Vielmehr müsse er es als seine heiligste Ueberzeugung entschieden aussprechen, daß unsere Liturgie in höchster Vollendung alle erhabenen Wahrheiten von, Gott, Seiner Weltherrschaft, Seiner Lehre und Israels höherem Berufe ebenso wohl wie jede Empfindung des menschlichen Herzens in seiner leisesten Regung zum Ausdrucke bringt. Die edelsten Geister unserer Ration haben an ihr mit Begeisterung und tiefem Verständnisse gearbeitet und die dahingegangenen Geschlechter in ihr alles Das gefunden, was sie zu einem gottgefälligen Leben inmitten der unsäglichsten Widerwärtigkeiten begeisterte, waS sie aufrichtete im Leben und Sterben. Da sollte diese ehrwürdige, heilige Liturgie von uns, den Epigonen einer großen Vergangenheit, der Reform bedürftig sein, da sollten wir nicht mehr in ihr zu finden vermögen, was unsere Väter und Großväter in ihr besaßen? — Er wagt es getrost, einen Versuch zu proponiren, dahin gehend : in der bisherigen Synagoge den bisherigen Gottesdienst in Kraft zu lassen, während in der neuen ein Rituale, so reformirt, wie es nur verlangt werden könne, eingeführt werde und beide Rituale auf die Dauer von etwa 10 Jahren unter der Bedingung nebeneinander zu versuchen, daß diejenige Synagoge, welche während dieses Zeitraums eine geringere Frequenz aufweise, geschlossen werden solle; er habe die feste Ueberzeugung, daß alsdann nach zehn Jahren die neue geschloffen werden müffe. — Wenn die Com-