Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 11 (1870)
- Issue
- Heft 20 (18.5.1870)
- Date
- 1870-05-18
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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372 der Freiheit verloren zu gehen drohen, und vergißt, daß sie die Einigkeit des Gemeindelebens besaßen, weil sie de Einheit der Religion hatten. Wo aber die Einheit der Religion geschwunden, da ist Einheit deS GemeindelebenS eine Unmöglichkeit; es müßte den überhaupt Religion aufgehört haben, Wesen und Zweck dieses GemeindelebenS zu sein. „Und diese „Einbeit der Religion," wie die Ansprache es nennt, diese Grundbedingung jeder örtlichen oder landeSsynagogalen Centralisation, die sie voraussetzen, die sie aber nimmer zu schaffen, noch zu dekretiren vermögen, diese „Einheit der Religion" ist längst nicht mehr, und wo diese nicht ist, da ist die erzwungene commmunale und Landessynagogen- Einheit nichts als leere, wesenlose Form, ein Werkzeug des Gewissendrucks und ein Verderben jeder wahren Religion. „Was nützt es, die Augen darüber zuzudrücken und den tiesklaffenden Bruch durch Verordnungsparagraphen zu verkleistern; der Bruch ist doch vorhanden, und die Gemeinde hat längst vor Gott das Gemeinheitliche verloren. Nicht die gemeinsame Steuerkaffe , das gemeinsame religiöse Bckenntniß macht die Gemeinde zur Gemeinde. „Der Jude aber, der den Sabbat, die Speise- und die anderen Gesetze des biblisch-rabbinifchen JudenthumS nicht nur verletzt, sondern deren Göttlichkeit und ewige Verpflichtungskraft leugnet, und derjenige Jude, der sich von ganzem Herzen und ganzer Seele zu diesem Gesetze bekennt und ihm mit allen seinen Censequenzen als ewiger unverbrüchlichen Richtschnur für sein und seiner Kinder und Kindeskinder Leben huldigt, die sind langst nicht mehr Söhne Eines religiösen Bekenntnisses. Die Anerkennung der ewigen Verpflichtungskraft deS biblischen und rabbinischen Religionsgesetzes und dessen Negation bilden einen weit klaffendern Gegensatz des Bekenntnisses, als der Gegensatz der katholischen und protestantischen, der lutherischen und refvrmirten, oder irgend einer andern der geschiedenen christlich kirchlichen Confessionen. Diese sich einander völlig ausschließenden Gegensätze sind nun einmal in der heutigen Judenheit vorhanden Die gottesdienstlichen Differenzen sind nur Ein zn Tage tretendes Symptom derselben. Man kann deren Vorhandensein beklagen, darf sie aber nicht ignoriren, wo es die ernsten Fragen religiöser Wahrhaftigkeit und Gerechtigkeit gilt. „Solche Gegensätze sich einander verneinender Bekenntnisse gleichwohl innerhalb Eines Gemeindeverbandes gezwungen Zusammenhalten, muß entweder den Gesetzesleugnenden unbefriedigt lassen, oder gegen den Gesetzestreuen den herbsten Gewissensdruck üben. In Bejahung und Verneinung des Gesetzes aber gegensätzlich auseinanderstehende Gemeinden gleichwohl in einen Landessynagogenverband künstlich zusammen nöthigen, und als leitende Spitze ein Collegium creiren, in welchem, charakteristisch genug, dieselben klaffenden Gegensätze sich einander verneinender Gegensätze zum collegialischen Zusammenwirken, freilich mit überwiegendem Gewicht des verneinenden Elementes, vereinigt sind, heißt überhaupt alle positive Wahrheit im Judenthum aufdeben, heißt: auf dem Boden des JudenthumS der Gesetzesverleugnung und der GesetzeSheiligung die ganz gleiche Berechtigung zuerkennen, heißt: die positivste Religion, das Judenthum, zu einem gleichgiltigen, wesenlosen Schemen jedes subjektiven Beliebens verflüchtigen, heißt: Gleichgilü keit gegen alles Religiöse als das wahre Wesen des Judenthums proklamiren. Nicht daher von der Judenheit und nicht von dem Judenthum, von jenem hohlen Elwaö, das, durch den die Gesetzestreuen und die Gesetzesleugner in ganz gleicher Weise nebeneinander im Judenthum sanktionirenden Landes synagogenverband, als gemeinsamer Rest vom Judenthum als Judenthum proklamirt wird, davon haben Sie sich losgesagt, als Sie sich von diesem Landessynagogenverbande losgesagt, und es ist dies ein Schritt, dem kein Redlicher, welcher Confession auch immer, Keiner, dem Religion überhaupt noch ein Mehreres ist, als blos Sache subjektiven, sympathetischen oder antipathischen Beliebend, die Billigung versagen wird. „Nur „wo" — diese gegen Sie vorwerfend gerichteten Worte, mögen Sie vollständig, und mit viel größerer Berechtigung, zurückgeben — nur „wo Gleichgiltigkeit gegen Religion und Kirche, Mangel an Gemeinsinn oder ein engherziger Tri b die Handlungsweise bestimmt" — wird dieser Schritt Mißbilligung finden. „Sie stehen auch mit diesem Ihrem Austritt keineswegs so beispiellos allein, wie die Ansprache des Oberraths glauben machen möchte In Frankfurt, in Mainz, in Darmstadt, in Berlin, in Wiesbaden überall, wo die jüdisch-religiösen Gemeindeinstitutionen in die leitenden und gestaltenden Hände der gesetzverletzenden Neologie gerathen sind, und nach langem Dulden und Kämpfen die Gesetzestreuen endlich das völlig Vergebliche ihres Bemühens eingeseben, innerhalb des bisherigen Gemeindeverbandes eine Rückkehr zur religiösen Gesetzlichkeit, und damit eine Möglichkeit ihres sernern Verbleibens in demselben berbeizuführen, überall da haben sich die dem alten Bekenntniß des jüdischen Relig'onSgesetzeS Treugebliebenen von dem mit dem Religionögesetze zerfallenen Gemeindewesen losgesagt und haben ein neues, selbstständiges religiöses Gemeinwesen auf dem Boden des alten unverbrüchlichen jüdischen Religionsgesetzes gegründet. „Freilich sind Sie bts jetzt allein die Glücklichen, unter der Aegide der wahrhaft gerechten und freisinnigen Gesetzgebung Ihres Vaterlandes damit zugleich i