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Der Israelit · 1870-05-18 · Heft 20 (18.5.1870) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
11 (1870)
Issue
Heft 20 (18.5.1870)
Date
1870-05-18
Page
– (sequence 2)
Language
German
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370 „Ist eS daher nicht Religionsgrundsatz dieses Iudenthums, daß an dem Rituale der Synagoge, wie es durch die Ecclesia Magna seine Grundlage und im Laufe der Jahrhunderte durch Reception der Gemeinden sanctionirte Bereicherung erhalten, und nun bereits seit Jahrhunderten in geheiligtem Usus feststeht, nichts geändert werden dürfe? „Ist es nicht daher Religionsgrundsatz, daß in die Synagoge keine neue Einrichtung eingeführt werden darf, die im Allgemeinen gegen ein ausdrückliches biblisches Verbot und deren Ausführung an Sabbat- und Festtagen noch außerdem gegen rabbinische Satzungen verstößt? „Steht endlich sonach die Einführung der Orgel und eines reformirten Gottesdienstes nach Muster der Mannheimer Synagoge, wie Beides trotz Ihrer bittenden und beschwörenden Remonstration in der Gemeindeversammlung des 19. April 1868 beliebt worden und bereits vorgängig die ausdrückliche Genehmigung des dortigen Gemeinderabbiners erlangt hatte, nicht in dem alleroffensten Widerspruch mit dem fundamentalsten Religionsgrundsatz des orthodoxen Iudenthums, zu dem Sie sich bekennen? Und zeugt es nicht von der traurigsten Unkenntniß der Sache, die man osftciell zu vertreten sich berufen fühlt, wenn die Ansprache behauptet, die beabsichtigten gottesdienstlichen Einrichtungen, die Ihren Austritt veranlaßt, berühren nicht im Entferntesten einen Religionsgrundsatz? „Ist doch überhaupt die Frage gottesdienstlicher Reform oder Nichtreform nur ein in die Oeffentlichkeit des fynagogalen Lebens hknaustretendes Symptom der tiefen, einschneidenden Scheidung, die sich in unserer Zeit im Schooße der Judenheit vollzogen und unter der unterscheidenden Bezeichnung der Neologie und Orthodoxie zu Tage tritt. ES ist eben die Neologie, die den ganzen fpecifisch jüdischen, gesetzlichen, das Leben regelnden Inhalt der Bibel und aller andern jüdischen Bekeuntnißschriften, als antiquirt verwirft, jedenfalls als nicht mehr verpflichtend betrachtet, und nur die wenigen, einfachen Glaubenssätze und die allgemeinen Sittenlehren als Religionsgrundsätze des Iudenthums festhalten will. „Es darf Sie daher keineswegs wundern, wenn Männer, die, wie die weit überwiegende Majorität des oberräthlichen Collegiums der entschiedenen Neologie huldigen und deren Grundsätze im eigenen und öffentlichen Leben offenkundig betätigen, in Verletzung biblischer und rabbinischer Gesetzesvorschriften „nicht im Entferntesten auch nur die Berührung eines Religionsgrundsatzes" erblicken. Wie sollten sie auch! Sie müßten ja die von ihnen im eigenen Leben betätigten „Religionsgrundsätze" verleugnen, wenn ihnen die gewissenstreue Unterordnung unter biblisches und rabbinisches Gesetz mit zu den Religionsgrundsätzen gehören sollte. „Allein das dürfen Sie auf's Tiefste beklagen, daß diese Ehrenmänner, deren bürgerliche Ehrenhaftigkeit ja über allem Zweifel erhaben ist, doch so sehr von der eigenen Ueberzeugung eingenommen waren, daß ihnen eine gerechte Würdigung der ihnen diametral entgegengesetzten Überzeugung zur Unmöglichkeit geworden war, daß sie eben in diesem Gegensatz nicht die tiefe Kluft, die Sie von Dem scheidet, was ihnen und ihren Gesinnungsgenossen noch Judenthnm heißt, und damit sofort Ihre glänzendste Rechtfertigung gewahrten, vor Allem aber, daß diese Verblendung ste das gerade Gegentheil Dessen thun ließ, was ihnen in ihrer Stellung als leitende Aufsichtsbehörde des badischen jüdischen Religionswesens die gemeffenste Pflicht gewesen wäre. „Lag ihnen in der That daran, den künstlich formellen Einigungs-Verband, deffen Spitze sie bilden, aufrecht zu halten, so hätte nicht Ihr Verfahren, sondern das Vorgehen des dortigen Gemeindevorstandes Gegenstand der ernsten Warnung und Mahnung ihrer Ansprache sei : müssen; denn nicht Sie haben die erste Masche dieses künstlichen Einigungsbandes zerrissen, sondern der dortige Gemrindevorstand und die vo» ihm berufene Gemeindeversammlung sind es, die in ihrem blinden Fanatismus ein freventliches Spiel mit dem, was man Gemeinde-Frieden und Einigkeit nennt» getrieben, und durch ihr rücksichtloses, allen Vorstellungen taub bleibendes Vorgehen Sie zum Austritt aus ihrem Gemeindeverbande gezwungen! „Sie haben in der Gemeindeversammlung gebeten, beschworen, um die Erhaltung des Gemeindefriedens willen von Einführung der Orgel und des reformirten Gottesdienstes Abstand zu nehmen, Sie haben die Folgen gezeigt, gezeigt, daß ste dadurch ihr Gewissen zum Austritt zwängen, indem sie Ihnen durch die Gesetzwidrigkeit des Gottesdienstes die Pforten ihrer Synagoge schließen. Und wohl wußte die Versammlung, daß nicht Laune und Willkür Ihre Remonstrationen erzeugt. Es war und ist aller Welt bekannt, daß überall die Orthodoxie diese gottesdienstlichen Neuerungen als gesetzwidrig verwirft. Das fanatisirte Ohr blieb aber taub, kalt blieb das fanatisirte Herz, Orgel und reformirter Gottesdienst nach Mannheimer Muster blieb das anzustrebende Ziel, noch weiter gehende Reformen _ wurden in Aussicht gestellt und — „Trennet euch!* war die einzige Antwort, die man mit Hohn Ihren Remonstrationen entgegen warf. „Und Sie haben sich getrennt. Wie theuer Ihne» auch der Gemeindefriede gilt, die Gewiffenstreue vor Gott gilt Ihnen doch noch mehr, und wo ist der redliche Mann, welchen Bekenntnisses auch immer, der Ihnen daraus einen Vorwurf machen möchte, daß Sie den äußern Gemeindefrieden nicht durch Opfer Ihres Gewissens erkauft! Wie? Einem Gemeindevorstaude und einer fanatisirte» Gemeiudeversammlnnz war der Gemeindefrieden so spottwohlfeil, daß ihnen Orgel»

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