Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 11 (1870)
- Issue
- Heft 19 (11.5.1870)
- Date
- 1870-05-11
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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XL Jahrgang. Beilage z« Nr. IS des Zsraelit. Zeitungsnachrichten «nd Correspondenzen. Deutschland. Halberftadt. Die „Halberstädter Zeitung" ^brachte vor einigen Tagen die Nachricht, datz Herr Lasch, Oberlehrer an der israelitischen Schule Hierselbst am 22. Mai d. I. sein An isjubiläum feiern, und daß sich für eine zu veranstaltende Ovation ein Ccmiiö von ehemaligen Schülern des Jubilars bereit^ gebildet habe. Herr Laich hat am "ieij/3 1820 fein Amt an hiesiger Schule angetreten, war dann circa 2 Jahre in Fürth thätig, wurde 1825 als Oberlehrer hierher berufen und wirkt seitdem ununterbrochen und noch jetzt mit voller Kraft zum Segen der Gcmeinde. Diese Mittheilung dürste auch den Lesern des ,ISr " von Intercsse sein, da Herr L. auch weit über das Gebiet HalberftadtS hinaus durch seine verschiedenen religionswissenschaftlichen Schriften bekannt ist, welche, abgesehen von ihren didaktischen und wissenschaftlichen Werthe, darthun, wie derselbe sich so verthellhaft von seinen mcist Meralisirenden und neologisirenden StandeSgkvossen gleichen Alters unterscheidet. Sein H'.pe *) und sein danach geleiteter Religionsunterricht beruhen auf Thora uud Tradition. Hamburg. Die Administratoren der Oppen- Heimer'ichen Stiftung von Freiwohnungen am Krciycn- Lamp hatten den Handelsmann Hirsch Lebenabaum, dem eine Freiwohnung verliehen war, zum 1. November v. I. gekündigt, und als Lel enöbaum sich weigerte, seine Wohnung zu räumen, weil sie ihm lebenslänglich verliehen worden sei, ihn bei der Prätur verklagt. Nachdem die Prätur sich in der Sache incompetent erklärt hatte, ward im November v. I. die Klage beim Niedergericht anhängig gemacht. Auch hier wandte Lebensbaum ein, daß er in einem contractlichen Berhältnisse zu den Administratoren der Stiftung stehe, indem ihm die Freiwohnung für seine Lebensdauer gewährt sei, wenn er nicht sich eine der in dem von ihm unterschriebenen Reglement bezeichnet« n Handlungen zu Schulden kommen lasse, in welchem Fall allein es den Administratoren znstrhe, 'hm die fernere Benutzung der Freiwohnung zu kündigen. Datz der Beklagte eine solche Handlung begangen habe, stellte Lebensbaum auf das Bestimmteste in Abrede. Am 11. v. M. hat das Niedergericht ein Erkenniwß dahin abgegeben: *) Leipzig, bei Hunger. „datz Beklagter schuldig zu erklären, die in denOppenheimerschen Freiwohnungen auf dem Krayenkamp innehabende Wohnung innerhalb 14 Tage zu räumen, bei Strafe der Aussetzung; die Prvzeßkosten jedoch zu compenstren j'eien." Motivirt wird daö Erkenntnitz damit, daß aus dem Inhalt der Stiftung-urkunde und der Statuten der Stiftung zu schließen sei, daß die Stifter den Administratoren der Stiftung das Recht eingeräumt haben, Freiwohnenden, die sich nach dem gewissenhaften Ermessen der Administratoren deS ferneren GenusieS der ihnen genährten Wohl'hat unwürdig gemacht haben, zu kündigen, ohne, daß eö den Administratoren auferlegt sei, über die Richtigkeit der Gründe, die sie zu einer Kündigung veranlassen, einem hiesigen Gerichte einen Beweis zu erbringen. Hamburg, 16. April. Drei Testamente, von den 12 die vorgestern im Rathause publicirt wurden, entbait-.n Verfügungen zu Gunsten von Wohlthätigkeitö-Anstalten. Der ver stirbene Herr Dt. F. Leit hat Deo. Mk 10,000 für verschiedene WohlthätigkeitSanstalttn, nach den von seiner Frau zu treffenden Bestimmungcn, hinterlassen. Jedenfalls sollen jedoch davon je Bco. Mk. 500 d-m Frauenverein zur Unterstützung der Armenpflege, der Kinderbewahr-Anstalt, dem Verein znr Ret ung Schiffbrüchiger, je Bco. Mk. 300 den Warteschulen, dem weiblichen Krankenverein von 1849 und Bco. Mk. 1000 dem Thierschutzverein auSgezahlt werden. In d m Testamente der Frau Rosa Marianne Arnold, geb. Hahn, sind Bco. Mk. 250 dem neuen israel. Tempelverein, je Bco. Mk. 100 dem Paulinen-Stist (Waisen-Institut für israelitische Mädchen), dem Frauenverein zur Unterstützung iSrael. Wöchnerinnen, der israelitischen Mädchenschule von 1798, der Blindenanstalt von 1830 und der Jrrenanstalt vermacht. Das Testament deS Herrn R. H. Weftphalen enthalt ein Legal von Bco. Mk. 2000 für die Irrenanstalt. Hamburg, 16. April. Das Begräbniß des Herrn Vr. med. S. Hahn fand gestern Morgen um 9 Uhr auf dem israelitischen Kirchhofe am Grindel statt. Im Leichenconduct befanden sich 75 Wagen, in denen viele Hamburger und Altonaer Aerzte dem Verstorbenen das letzte Geleite gaben. Am Grabe hielt Herr vr. med. D. R. War?urg die Leichenrede, in der er die LebenSereignisso deS Verstorbenen schilderte. AuS dieser Rede erfuhren wir, daß Herr Vr. Hahn auch als Freiwilliger den Freiheitskrieg im Jahre 1813 mtmachte. Schließlich wie» der Redner darauf