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Der Israelit · 1870-04-27 · Heft 17 (27.4.1870) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
11 (1870)
Issue
Heft 17 (27.4.1870)
Date
1870-04-27
Page
– (sequence 9)
Language
German
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gahrganz. Erste Beilage za Rr. 17 des Zsraelit. geituugsnachrichten nnd Correfpon- -enzen. Deutschland. Hamburgs Die Flensburger Israeliten haben daS hinter der Iohanniskirche belegene frühere Atelier des Bildhauers Buhmann käuflich erworben, um dasselbe zu einem Gebethause für ihre Andachtsübungen umzuwandeln. Hamburg. Der hiesigen „Reform" wird geschrieben: Das „Katholische Kirchcnblatt" stößt in seiner letzten Nummer einen Weheruf aus, daß von Katholiken noch andere als das genannte Blatt und Seinesgleichen nicht nur gelesen, sondern sogar mit Inseraten bedacht werden, was kurzweg als „Verrath an der Kirche Gottes" bezeichnet wird. Alle nicht katholischen Zeitungen sollen natürlich nur Lügen und Verleumdungen enthalten. DaS hält jedoch das „Kirchenb'att" nicht ab, der Wahrheit selbst in'S Gesicht zu schlagen. Nach einigen giftigen Bemerkungen gegen die Stadt Braunschweig, welche Tetzels Ablaßkasten, den ein schlauer Ritter ihm geraubt, im Museum aufgestellt. wird gesagt: die christliche Religion kenne gar keinen Ablaß künftiger Sünden, wohl aber die Synagoge und alsdann wird eine Uebersetzung des Anfanges des Kol Nidre mitgetheilt, welches Gebet von den Israeliten am Vorabend des Versöhnungstages zu Anfang deS Gottesdienstes verrichtet wird. Die betreffenden Worte, aus welche das katholische Wochenblatt seine Trugschlüsse basirt, lauten: Alle Gelübde, Verbindungen, Verbannungen, Ausnahmen, Enthaltungen, Verschwörungen u. s. w., welche wir von diesem bis auf den künftigen Versöhnungstag angeloben, schwören, Zusagen und mit welchen wir uns verbinden werden, bereuen wir hiermit im Voraus; daher sollen sie hiermit ausgehoben, erlassen, aufgelöset, vernichtet und für ungültig erklärt sein. Unsere Gelübde sollen keine Gelübde, unsereSchwüre keine Schwüre sein. Aus diesem Gebet, namentlich aus den Schlußworten zieht nun das „Katholische Kirchenblatt" die Folgerung, daß der Eid eines Juden eine Perfidie sei und deshalb der Jude im christlichen Staate für infam galt. Das „Katholische Kirchenblatt," welches, wie schon bemerkt, der aufgeklärten Presse stets den Vorwurf der Lüge macht, hat hier, wenn wir nicht gänzliche Unwissenheit annehmen wollen, eine der gröbsten Lügen ausgesprochen, denn nichts ist dem Israeliten heiliger, nichts ist für ihn bindender und unauflösbarer als gerade ein Eid und die in dem erwähnten Gebete beschworene Gelübde sind durchaus nicht solche, welche gerichtlich oder einer zweiten Person gegenüber geleistet worden sind. Das Gebrt um Erlassung der beschworenen Gelübde bei den Israeliten bezieht sich nur auf solche, welche individuell zur Begehung oder Unterlassung einer Handlung ausgesprochen sind, welche ausschließlich auf die gelobende Person Bezug haben. DaS „Katholische Kirchenblan" sollte sich schämen, solche Unwahrheiten zu verbreiten. Oesterreichisch-Ungarische Monarchie. Am 20. v. M. brach in F^legyhüza — wie man unS von dort schreibt — im Hause eines Israeliten Feuer aus. Die Polizisten eilten an den Ort der Gefahr, und begannen daselbst im Vereine mit ihrem Kommissär den leicht erregbaren Pöbel mit folgenden menschenfreundlichen Worten zur Hilfeleistung anzueifern: „Es wäre gut, diesen Juden in'S Feuer zu werfen. Diese Juden sind überhaupt ein unnützes Gesindel, das man auf die Zigeunerstätte hinausjagen sollte." Der Pöbel zeigte sich sehr geneigt, die christliche Weisung deS Herrn KommiffärS zu befolgen. Doch der Jude war eben nicht zu Hause, und so wie man in Nürnberg Niemanden henkt, den man nicht hat, so wirft man auch in Fölegyhäza den Juden nicht in'S Feuer, der zufällig abwesend ist. Während der folgenden Zeit wiederholten sich die Feuersbrünste fast täglich, ses stellte sich später heraus, daß das Feuer stets von Brandstiftern angelegt war); nnd bei Gelegenheit eines der jüngst auSgebrochenen Brände geschah es, daß ein Jude einem dortigen Zimmermann, der in Gefahr stand, in den Flammen zu ersticken, beisprang, um ihn zu retten. Die umstehenden Bauern, denen die letzthin erhaltene Aufmunterung des Polizeikommissärs noch im Gedächtnisse gelegen baden mag, benützten die Gelegenheit, um dem Juden mir einem Beil auf den Kopf zu schlagen. Die Iudengemeinde sah nach dem, waS vorgefallen, ihre Sicherheit bedroht und schickte eine Deputation zum Stadtrichter, um von diesem Schutz gegen eventuelle Angriffe zu erbitten. Der Stadtrjchter empfing die Deputation mir den Worten: „Der Kommissär hat recht, was immer er auch gesagt haben mag. Scheren Sie sich von hinnen , sonst laß' ich Sie hinauswerfen!" Am 26. erschien zufällig der Bezirkskapitän im Orte, diesem klagte der Vorstand der Iudengemeinde daS Vorgefallene, und der BezirkSkapitän versprach die Angelegenheit untersuchen KU

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