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Der Israelit · 1870-04-27 · Heft 17 (27.4.1870) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
11 (1870)
Issue
Heft 17 (27.4.1870)
Date
1870-04-27
Page
– (sequence 5)
Language
German
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305 sondern durch eine allmähliche Bildung von Innen heraus hervorgerufen werden muß. Zu diesem Zwecke wären die Rabbinerschulen ganz aufzulösen, und die dadurch gewonnene Summe auf jüdische Volks- und Realschulen zu verwenden. Wenn dann der Wunsch im Volke nach Rabbinen, die auch eine klassische Bildung haben, lautbar werden wird, dann erst ist eine Rabbinerschule zu errichten, die ein ganz anderes Programm haben muh, die kein Monopol haben darf, sondern die daraus hervorqehenden Rabbiner einzig und allein auf ihre Tüchtigkeit anweism und durch die Concurrenz den Eifer haben muß. Dieses wäre echt jüdisch und dem Geiste der Zeit ganz entsprechend, und dadurch wird man auch die dumpfe Gährung in den Gemäthern beruhigen und die bevorstehenden religiösen Stürme und Kämpfe beschwichtigen. — Der Einsender bittet alle geehrten ZeitungS-Redacteure, auch die Russischen, diesen Aufsatz in ihre Spalten aufzunehmen, damit unsere traurige Lage bekannt werde; vielleicht wird sie dadurch eine Wendung zum Bessern nehmen, vielleicht wird die Aufmerksamkeit unserer hohen Regierung darauf gel-nkt. Ich bitte die verehrten Zeitungs-Redacteure im Namen der Civilisation und der Gewissensfreiheit, denn nur durch die Macht der Oeffentlichkeit kann jenen Mißbräuchen abqeholfen werden. 3eitrmgSna«h*ichten und Aorrefponderrzen. Deutschland. Mainz, 24. April. Wir haben heute wiederum zum Besten der Armen und Nothleidenden im heiligen Lande 3500 fl. 24 kr. nach Amsterdam zur Weiterbeförderung geschickt; die Gesammtsumme der von uns in diesem Jahre übersandten Spenden beläuft sich nunmehr auf 8257 fl. 24 kr. Mainz, den 25. April. In der zweiten Beilage zu dieser Nummer kündigt H?rr I. Willheim e r in Eis enst adt die von ihm projectirte Ausgabe der Werke des jüdischen Dichters Jmanuel an. Wir glaubten der erwähnte« Anzeige des literarhistorischen Interesses halber die Aufnahme nicht versagen zu dürfen; wir halten und jedoch verpflichtet, darauf aufmerksam zu machen, daß die Werke des in Rede stehenden Dichters Jmanuel zu denen gehören, deren Lectüre nach Orach Chajim c. 307, §. 16 (stehe auch Ture Sahab §. 13 z. St.) verboten ist. Mainz, 25. April. Von Prag erhalten wir die betrübende Nachricht, daß Herr Professor Wolfgang Wessely während seiner Anwesenheit in Wien plötzlich gestorben. Näheres in nächster Nummer. Mainz, 26. April. Am zweiten Tage des PeßachfesteS hat die iSr. Gemeinde zu Harburg im Ries einen großen Verlust erlitten; eS starb nämlich Herr Lippmann Hechinger Rentner daselbst, einer der geachtetsten Männer der dortigen Gegend,, den Frömmigkeit, Wohlthätigkeit, Rechtschaffenheit und alle bürgerlichen Tugenden in reichem Maße schmückten. Da der Heimgegangene ein naher Verwandter des Herausgebers dieser Blätter gewesen, so war dieser zu dem am ersten der Halbfeiertage stattgehabte« Begräbnisse gereist. Das Begräbniß bezeugte die allgemeine Theilnahme, da sich zu demselben die ganze Stadt und viele Fremde eingefunden hatten, so daß die Theilnehmer nach vielen Hunderten zählten. Es ergab sich nuu die Frage, ob am Sarge gesprochen werden dürfe oder nicht. Eine eigentliche Leichenrede (1SO.1) war der Halbfeiertage wegen nicht gestattet; (siehe Sch. A. Orach Chajim o. 547 §. 1, Joreh Deah c. 01, §. 1) jedoch einige Worte der Erinnerung, des Lobes und der Mahnung zu sprechen, ist nach Lebusch o. 696, angeführt von Magen Abraham o. 547, 8 8 gestattet, wenn eS sich um einen i’JM odpj TDt>n handelt. Wiewohl nun M. A. monirt, daß es in unfern Tagen keinen Talmid Chacham gibt, so hat man hier in Mainz doch seit uralten Seiten jene Ausnahme auf jeden 120 di«, auf zeden frommen rechtlichen Menschen ausgedehnt, und so hat denn auch der Herausgeber dieser Blätter schon oftmals diesem Gebrauche entsprechend gehandelt. Er hat demnach auch nicht Anstand genommen, dem dringenden Wunsche der Familie nachzugeben und als Freund und Verwandter nach dem OrtSrabbinen Herrn Selz, an der Leiche des seligen Hechinger einige Worte der Erinnerung und deS Lobes zu sprechen und die Hinterbliebenen zu ermahnen, in den Fußtapfen des Dahkngeschiedenen zu wandeln. Der Verewigte hat durch letztwillige Verfügung einige Tausend Gulden zu verschiedenen milden Stiftungen bestimmt. n"3"s"j"n. Hamburg. Anfang des vorigen Jahres verlobte sich der Kaufmann Philipp Benjamin mit der Wittwe Johanna Philipp, geb. Cohn und sollte im Mai 1869 die Hochzeit stattfinden. Der Bräutigam weigerte sich später, die Ehe zu schließen. Die Braut verklagte ihn darauf bei dem Niedergericht, das ihn zur Zahlung einer Entscbädigungssumme von Crt. Mk. 3000 verurtheilte. DaS Odergericht erhöhte in Anbetracht der guten finanziellen Lage der Parteien die Entschädigungssumme auf Crt. Mk. 5000. Die Braut hat das Geld milden Stiftungen zugewendet. Altona. (Jndifferentismus.) In einem Prozesse konnte ein Zeuge, der Blumenfabrikant Jacobsen, auf die Frage, ob er lutherischer oder israelischer Confessio» sei, keinen Aufschluß geben, weil er daS nicht wisse. ES sei möglich, daß sein Vater Israelit gewesen, getauft sei er nicht worden. Als er ferner den

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