Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 11 (1870)
- Issue
- Heft 9 (2.3.1870)
- Date
- 1870-03-02
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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158 das Vorlesen der mp*® an diesem Sabbat weg. Kann, man auf kühnere Weise der Wahrheit ins Gesicht schlagen und dieselbe so entstellen, wie dies hier, durch Herrn vr. Geiger geschieht? Jeder Schulknabe, welcher irgend einmal den Tractat Schekalim in der Mischnah gelernt hat, weiß, daß für dieSchekalim-Abgabe hauptsächlich die Thiere zu den täglichen und festtäglichen Nationalepfern gekauft wurde, daß aber kein Heller von diesem Gelde zur Verbesserung der Wege benutzt werden durfte. (Siehe Tractat Schekalim Abschnitt 4.) Herr Dr. Geiger als Rabbiner und jüdischer Gelehrter, muß das so gut wissen, als Schreiber dieser. Zeilen.*) Aber um der reformistischen Willkür Genüge zu leisten, darf man sich schon etwas mehr erlauben, als sich streng mit der Wahrheit verträgt; um die Abschaffung einer durch mehr als tausendjährigen Bestand geheiligten, synagoaalen Institution zu motiviren, darf man auch aus« die Unwissenheit oder Leichtgläubigkeit des Publikums speculiren und sogar Quellen citiren, die im Grunde das Gegentheil enthalten, von dem, was bewiesen werden soll. Solche Erscheinungen auf dem Gebiete des Judenthums sind freilich dazu geeignet, das warmfühlende jüdische Gemüth zu betrüben; andererseits aber wird man aus solchen Wahrnehmungen den richtigen Schluß ziehen, daß das, was mit derartigen Mitteln gebaut, mit solchen Waffen vertheidigt wird, schon von vornherein dem baldigen Untergang geweiht ist. I. B. W...... .r. Bonn. Einige Reformer dahier möchten gern den Neubau einer Synagoge zur Einführung von Reformen. Sie scheiterten jedoch an dem guten Sinn 'der Gemeinde, die es vorzieht, Gelder zur Renovirung der bisherigen Synagoge, in der der alte Ritus beibehalten werden soll, flüssig zu machen. Ganz besonders thätig in dieser Hinsicht ist dort der spanische Consul Caro, der 500 Thlr. zu diesem Behufe gespendet. Rußland. Warschau, 16. Febr. Zu unserm größten Leidwesen erfahren wir die Nachricht von dem Ableben des arnya ine *iid’ pns ^nan prönain y/.-y«! Die politischen Blätter berichten über das Begräbniß desselben Folgendes: Gestern fand hier das Begräbniß des hiesigen Ober-Rabbiners Baer Meisels statt. Der Leichenzug, bei welchem nach streng jüdischer Sitte gar keine Parade entfaltet war. *) Anm. der Red.: Der Herr Correspondent traut Herrn Geiger zu viel Wissen zu: G's Schriften wimmeln von den gröbsten Irrthümern. Es ist diese Bemerkung nur eine Bestätigung des von uns in dem citirten Leitartikel Gesagten. war dennoch im höchsten Grade imposant durch bicungeheure Menschenmenge, die sich betheiligte. Nicht nur die Juden, deren Gemeinde in Warschau übrigens wohl, die größte in Europa ist, da deren Mitgliederzahl 70,000 übersteigt, betheiligten sich bei dem Begräbnisse, sondern auch sehr viele Christen aus allen Ständen. Meisels genoß nicht nur als Beamter und Privatmann die höchste Achtung, sondern auch als' politische Persönlichkeit stand er in hohem Ansehen.- Als er noch in Krakau war, wurde er im Jahre 1848 von dieser Stadt zum Reichstags-Abgeordneten nach Kremsier gewählt. Im Jahre 1? 61 war er Mitglied des damals aus Wahlen hervorgegangenen Staatsraths. Während der in jenem Jahre eingetretenen Reaction kam Meisels als Nationalgesinnier in die Citadelle, von wo er nach sechsmonatlicher Haft des Landes verwiesen wurde. Erst nach Ernennung des Großfürsten Konstantin zum Statthalter des Königreichs Polen und der damit verbunden gewesenen nationalen Verwaltung unter Wielopolski durfte Meisels hieher zurückkehren und sein Amt wieder antreten. Seine liberale Gesinnung und sein polnischer Patriotismus verursachten, daß er von den Behörden mit Mißtrauen beobachtet wurde, eJtt Mißtrauen, das ihn bis über das Grab hinaus begleitete. Die Censur hat nämlich den Nekrologen, welche die hiesigen Zeitungen über den Verstorbenen bringen wollten, das Imprimatur versagt und kaum eine kurze Mittheilung des Todes gestattet, welcher nicht einmal die Erwähnung des außerordentlichen Leichenzuges folgen durfte. Warschau, 7. Febr. In früheren Jahren durften Israeliten nur in äußerst seltenen Fällen und blos unter überaus beschwerlichen Förmlichkeiten nach St. Petersburg kommen. Im Jahre 1862 wurden in dieser Beziehung erleichternde Bestimmungen erlassen, namentlicb für Kaufleute erster Gilde und für Hand-. Werker. Seitdem ist natürlich der Zuzug von Israeliten aus Litthauen und den andern altpolnischen Provinzen nach St. Petersburg ein nickt unerheblicher geworden, und auch von hieraus sind einige Bankiers mit entsprechendem Personal nach dort übergesiedelt. Vor Kurzem jedoch erhielten die Polizeibehörden des Königreichs aus St. Petersburg den Befehl, einem Kaufmann mosaischer Confession erster Gilde nur einmal im Jahre und nur auf 2 Monate einen Paß nach der kaiserlichen Hauptstadt zu ertheilen, allen andern Israeliten hingegen unter allen Umständen die Pässe entschieden zu verweigern. Zur Erklärung dieses Befehls wird von Sachkundigen der Umstand ange? führt, daß der Zuzug von Israeliten in St. Petersburg seit 1862 ein unerwartet großer war, und man es für erforderlich erachtet, solchem ein Ziel zu setzen. Nach Versicherung dieser Sachkundigen ist ein gleicher Befehl auch an. alle Gouvernements rc. ergaben. Ferner erinnert man daran, daß die Gouvernements