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Der Israelit · 1870-03-02 · Heft 9 (2.3.1870) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
11 (1870)
Issue
Heft 9 (2.3.1870)
Date
1870-03-02
Page
– (sequence 4)
Language
German
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eben so ungerecht, die Jnfallibilität des israel. Congresses zu proclamiren, wie die Jnfallibilität des Pabstes. Wollte man den Wunsch Wahrmanns erfüllen, so könnte man ebenso gut die Börsencurse durch Abstimmung und Majorität feststellen, oder die zwei verschiedenen protestantischen Confessionen zur Union nöthigen. Man möge den Orthodoxen und Neologen gleiches Recht zu Theil werden lasten. Minister EötvöS glaubt, daß das Budget des CultuSministeriums ein solcher Gegenstand ist, bei dessen Berathung man vom Abc bis zur Algebra, von der Einrichtung der Familie bis zum ewigen Heile von allen möglichen Dingen sprechen kann. (Heiterkeit.) Würden alle Gegenstände, die hier vorgebracht wurden, blos in dieser Generaldebatte besprochen werden können, so wünschte Redner, daß dies erschöpfender geschehen möchte; allein nachdem jeder Abgeordnete daS Recht hat, über jeden beliebigen Gegenstand zu jeder ihm beliebigen Zeit einen Beschlußantrsg einzubringen, nachdem jeder Abgeordnet-: über Jsraelitenautonomie, den Jsraelitencongreß u. s. w. Gesetzentwürfe vorlegen, und dadurch eine würdige Diseusston des Gegenstandes provoziren kann, so hält Redner es nicht für entsprechend, daß diese Gegenstände jetzt vorgebracht werden, da man sie doch nicht erschöpfend verhandeln kann. Es gab allerdings eine Zeit, da man im Reichstage über wichtige Gegenstände, selbst wenn sie nicht mit der Tagesordnung in Zusammenhang standen, sprechen konnte und mußte, weil man in Ermangelung der freien Presse den Ideenaustausch nicht anders bewerkstelligen konnte und der Reichstag das einzige Forum des ungehinderten Gedankenaustausches war. Jetzt aber kömmt es nicht dem Reichstage, sondern der Presse zu, solche Ideen anzuregen und zu discutiren; deßhalb wäre?s bester, wenn die Abgeordneten blos jene Gegenstände in die Discussion zögen, über welche sie Beschlüsse Hervorrufen möchten, und nicht jene, über die sie blos einen Gedankenaustausch anzuregen wünschen. Moritz Jökai hat den Jsraelitencongreß erwähnt, und Redner steht sich veranlaßt, hierüber einige Bemerkungen zu machen. Als Redner den Jsraelitencongreß einberief, lobte man ihn einerseits eben so sehr, als man ihn andererseits tadelte. Er verstand aber das Lob eben so wenig als dm Tadel, denn die Einberufung eines Congrestes war die nathwendige Folge seiner (Redners) Stellung und der Judenemancipation. Der Congreß war eine Nothwendigkeit, weil die Angelegenheiten der Juden, die sich in der größten Verwirrung befanden, geeordnet werden mußten, und weil die Israeliten selbst — vielleicht nicht alle, vielleicht die Orthodoxen nicht, aber doch die Majorität — die Einberufung eines Congrestes verlangten. Die Regierung konnte den Juden, nachdem sie emancipirt waren, nicht, wie dies in anderen Staaten geschah, eine vollständige Gemeinde-, Schul- und Kirchenordnung aufoctroyiren, weil dies mit den herrschenden Principien der Freiheit und Autonomie einen schreienden Widerspruch gebildet hatte. Redner berief also den Congreß ein, wie Jökai sagt, auf Grundlage eines octroyirten Wahlstatuts. Allein Redner wäre ihm sehr dankbar, wenn er ihm einen andern Modes mittheilen wollte, wie man ohne octroyirte Wahlordnung eine Vertretung eines Volkes einberufen kann, welches seit Jahrtausenden keinerlei politische Rechte hatte. Uebrigens hat nicht Redner „das octroyirte" 'Wahlstatut ausgearbeitet, sondern er hat solche israelitische Männer einberufen, von welchen er vorausgesetzt, daß sie das volle Vertraue« ihrer Glaubensgenossen besitzen, und diese Vertrauensmänner haben das Wahlstatut verfertigt, wobei sie den Auftrag hatten, die Wahl auf möglichst breiter Basis zu begründen. Die Versammlung, die auf Grundlage dieses Statuts zusammentrat, konnte natürlich das Statut ändern, wiewohl sie auch nicht das Recht hatte, ewige Gesetze zu schaffen, sondern nur solche Bestimmungen, welche wieder der nächste Congreß ändern kann. Dies hielt Redner für nöthig, dem Abgeordneten Jükai zu bemerken. (Lebhafter Beifall von der Rechten). Gegen Wahrmann gewendet, der die Beschlüsse des Juden-Congresses auch für diejenigen bindend erklärt, die denselben eine rechtgiltige Kraft absprechen, bemerkt Zsedenyi,daß derselbe in seinem eigenen Vortrage , als. er darauf hinwies, wie der Haufe großen Schlagwörtern , so: „Freie Kirche im freien Staat," „Autonomie" blind zu folgen gewohnt sei, — selbst mit solch' einem Schlagworte zur Verherrlichung des Juden - Congrestes — nämlich dem „Allgemeinen Stimmrecht" hervortrat — mit welchem er die Allmacht des Congrestes zu begründen wähnte, aber den Beweis schuldig blieb, ob dieser Congreß, wenn auch so gewählt, mit mehr Wahrheit als Vertreter der ungarischen Israeliten gelten kann, wie das ebenso gewählte Abgeordnetenhaus in Frankreich als Vertreter des französischen Volkes. Herr Wahrmann gestehe selbst zu, daß noch vor dem Congresse die Juden in Ungarn in zwei Religions-Secten getheilt waren: Alt- und Neu-Gläubige, und dennoch wurden zu den 34 Mitgliedern der im Februar 1868 in Pesth abgehaltenen Vorconferenz nur 7 Altgläubige berufen, zu der aus Vertrauensmännern gebildeten Central-Ausschüssen wurden in gleichem Mißverhältniß die Mitglieder der beiden Secten beigezogen, und nachdem dieselben auf den Erfolg der Wahlen einen entscheidenden Einfluß übten, kann es nicht Wunder nehmen, wenn die Altgläubigen gegen die Giltigkeit dieser Wahlen Einsprache erheben und die ganze Basis des Congrestes für ungesetzlich und nichtbindend erklären. — Der ehrenwerthe Deputirte der Leopoldstadt, Wahrmann, will die Nothwendigkeit solch' eines Congrestes damit begründen,

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