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Der Israelit · 1870-03-02 · Heft 9 (2.3.1870) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
11 (1870)
Issue
Heft 9 (2.3.1870)
Date
1870-03-02
Page
– (sequence 3)
Language
German
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155 Der Mngarisch-ZsraeL ßongreß vor dem Jorum des Weichstages. Bei Gelegenheit der Verhandlungen des Budget des Cultusministers betreffend, fielen interessante Schlaglichter aus den israel. Congreß. Der einzige jüdische Abgeordnete, Herr Wahr mann, griff das orthodoxe Judenthum auf das Heftigste an, wurde aber gebührend dafür zurechtgewiessn. Wir theilen aus den Verhandlungen das Folgende mit: Pesth, 16. Februar. Präsident S o m s s i ch erösinete die heutige Sitzung des Abgeordnetenhauses. Die Regierung vertritt Eötvös. Auf der Tagesordnung steht das Budget des Cultus- und Unterrichtsministers. Referent desselben ist Abgeordneter Kautz. Die Generaldebatte wird eröffnet; Kolom. G h i cz y ergreift das Wort. Redner spricht über die zur Zeit im Bestehen begriffene Organisation der katholischen Kirche, rügt das eigenmächtige Vorgehen des Cultusministers in Sachen der verschiedenen Studien- und Religionsfonde. Während der Schulfond für zwecklose Anstalten vergeudet wird, so daß im vorigen Jahre der Fond einen Abgang von 167,000 fl. aufweist, werden die nöthigstea Institute vernachlässigt. Wohl will Redner gegen die vom Minister unter königlicher Sanction ertheilten Subvention an manche Institute nicht sprechen, aber scharf muß er die Omnipotenz rügen, mit welcher der Minister nach Gutdünken vorzugehen sich ermächtigt hat. Redner weist auf den im vorigenJahre stattgefundenen isr. Landescongreß hin. Der Minister hat administrative, und wie ein großer Theil der Israeliten behauptet auch Religionsgesetze ins Leben rufen und vom Könige sanctioniren lassen. War der Minister dazu berechtigt, ehe er die Zustimmung des Landtages hatte? War er berechtigt, bei den Israeliten des ganzen Landes Glaubenszwist anzufachen, sie in Parteien zu zersplittern? Was ermächtigte ihn, den für Schulzwecke bestimmten Schulfond von zwei Millionen für solche Zwecke zu verausgaben, die mit der Schule nichts gemein haben? Hatte er ein Recht Gelder zu verwalten, die ein Eigenthum der Israeliten sind und auf die er kein Recht mehr hat, so eine constituirte israelitische Körperschaft sie verwenden wollte zu den ursprünglich bestimmten Zwecken? Der Minister hat wohl die Sanctionirung des Königs erhalten, aber dafür den Landtag in unverzeihlicher Weise ignorirt. (MadarLß: ez a helyes!) Wer bürgt für die Verwaltung in der Zukunft? Es geziemt weder dem Minister, noch ist der König berechtigt, über die verschiedenen Fonde nach Gutdünken zu schallen, und muß selbst das vom Minister exekutirte Patronatsrecht des Königs einer Controle des Reichstages unterzogen werden. Nicht nur, daß eS im Rechte des Hauses liegt, sondern es ist sogar dessen Pflicht, die Controle zu führen, und das beleidigt die Rechte des Königs nicht im Geringsten. Rechtgemäß müsse der Minister Alles, was er zu Wege bringen will, dem Hause zur Zustimmung vorlegen. Nachdem Redner schließlich die Erziehung der katholischen Kinder rügt, die nicht dem Zeitgeiste gemäß, sondern von der Hierarchie beeinflußt, geschickt, und überhaupt für Simultanschulen plaidirt, schließt er seine, von öfterem Beifall unterbrochene Rede mit dem Vorbehalt, in der Specialdebatte gelegentliche Anträge erbringen zu wollen. (Elsenruse, Zustimmung von allen Seiten; die Deputirten eilen massenhaft auf ihn zu, ihm zu gratuliren.) Franz Pulßky stimmt mit den Hauptansichten des Vorredners, und will, daß auch auf dieser Seite jene Ansichten zum Ausdruck gelangen. In Amerika herrscht deßhalb Wohlstand und Freiheit, weil jede Kirche sich autonom verwaltet, weil Religions- und Glaubensfreiheit unbeengt sind, und kein Congreß ein Recht hat, darin hineinzusprechen, und wäre es höchst wünschenswerth, wenn es in Ungarn schon so sein würde. Moritz Jvkai erklärt, daß er hier nicht als Mitglied irgend einer Confession, sondern als Mitglied ber Legislative spreche. Er weist durch Beispiele aus der protestantischen Kirche nach, ^daß die Einmischung des Staates in kirchliche Fragen nur nachtheilig ist, dann aber führt er den Satz durch, daß der Staat die Volkserziehung überwachen, und dort, wo die Kräfte der einzelnen Confessionen nicht zureichen, auch helfend eingreifen muß. Gegen Wahrmann bemerkt Redner, daß hinsichtlich des israel. CongresseS bei den Israeliten zwei verschiedene Auffassungen herrschen; da Wahrmann nur zu der einen dieser Parteien gehören und nur eine derselben vertreten kann, hätte er die andere Partei gar nicht angreifen sollen. Uebriges seien die Einwendungen gegen den Congreß nicht so ganz unbegründet, da das Wahlstatut ein octroyirtes war. Wahrmann Habe die orthodoxen Juden als Obskurantisten, als Gegner der freien Luft geschildert; dies war unrecht, denn er that es an einer Stelle, wo die Angegriffenen sich gar nicht vertheidigen konnten, und ckennt Jvkai auch unter den Orthodoxen viele gute Patrioten, viele gebildete Männer. Redner vertheidigt sodann den Cultusminister gegen Wahrmann. Der Letztere hatte nämlich gefordert, daß der Reichstag die Beschlüsse des Jsraelitencongresses bestätige, und bemerkt Jvkai hiezu, es wär?

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