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Der Israelit · 1870-02-23 · Heft 8 (23.2.1870) · page 19

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Journal
Der Israelit
Volume
11 (1870)
Issue
Heft 8 (23.2.1870)
Date
1870-02-23
Page
– (sequence 19)
Language
German
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151 foTcft resumiren. I. lautet das Verbot nicht ausdrücklich auf 24 Monate, demzufolge hat dasselbe für uns laut (Magen Abraham) 473 § 1) keine Bedeutung; denn das weiß wohl jeder, daß sich die Natur geändert hat und 12 Monate ein Kind zu säugen, genüge vollkommen, II. hätte das Verbot, selbst, wenn es ausdrücklich auf 24 Monate lauten würde, für uns doch keine Bedeutung; denn im Taschbatz 1. 4. Theil Responsum 32 heißt es: „Wenn unsere Weisen etwas wegen einer Ursache verboten haben so hört mit dem gänzlichen Aufhören der Ursache auch das Verbot auf." Als Kennzeichen, ob es bloß wegen der Ursache verboten wurde, gibt pan an: Wenn über die Ursache im Talmud d..rch Fragen und Antworten verhandelt wird, so ist das Verbot nur wegen der Ursache statuirt worden. Herr Fassei fügt nun noch, den nach seiner Ansicht „deutlichsten Beweis" hinzu, daß das Verbot nur der Ursache wegen statuirt wurde, wenn die talmudischen Weisen selber für manche Personen und Fälle das Verbotene erlaubten. Er schließt nun, daß da beide Criterien ('d, maina) Anwendung finden, so hat mit der Ursache das Verbot aufgehört. Bevor ich diese thörichten Argumente „gänzlich paralysire," will ich den Hocus pocus, den uns Herr Fasset auftischt, des schönen Gewandes berauben und denselben in seiner kahlen Nacktheit darstellen. Also p"a:p"n führt uns Herr Fasset an, warum in die Ferne schweifen?, sieh' das Gute liegt so nah', dasselbe ist zu finden N''y' i runa 'Din, so auch im Nnn n“i n"y n"1? )"y'D'.n, und in 'oina"y a": niana Dn”.m n"n sowie auch diipd rTn 'Dm, t"y a"ni' und ’pis.vb n"n 'Din a"y i"j 'n j"y 'Din. Ich werde Hr. Fassel sogar eine noch ergiebigere Quelle anzeigen, diese ist Magen Abraham 9. §. 7. das könnte wohl ein Steckenpferd f>r manchen Qierkopf abgeben, allein wir können wohl unbesorgt noch solche Stellen anzeigen, denn ein leichtes ist es die Herren Neologen aus dem Sattel zu werfen, in dem sie nicht fest sitzen. — Herr Fassel bringt wie oben bemerkt, pa"wn der mit dem Aushören der Ursache auch das Verbot als außer Kraft gesetzt erklärt; weiß etwa Hr. F. nicht, daß man sowohl pro als contra anführen muß, um etwas richtig zu stellen? Warum wollte Herr F. nicht den a"n D'-iDD'nn a"s D''a"on unb a Hn n^an p"s 2/"io beachten? Dort heißt es ja ausdrücklich i?ia' n"a i'N ' 3 o a1 n o d na" \aoo ^.“n a'V'N D'a'87Nnn nan Poap ,,'irpnniN'nui‘pbjn^arün toa" 01 iai. Auch jnrtnn niana .lanatcr Dipa 's 'om pflichtet der Meinung bei; wird nad.nd gebracht im Orach Chajim 468 Magen Abr. § 1. Die hiermit analogen Worte des 'n i''y 'Din werden im Orach Ehajim 429. Ture Sahaw §. 1 angeführt. Die scheinbaren Widersprüche in den angeführten Stellen von 'Din löst Pri Chadasch Jore Deah 116. §. 2 in demselben Sinne wie Magen Abr. 468. §. 1. — Wie aus angeführten Stellen zu ersehen ist, sind 'Dini Da "an gegen pVn. (der übrigens die Regel nur derart angewendet wissen will, wie sie in den angeführten Stellen der 'Din angewendet wird.) Weiß nun etwa Hr. F.^ nicht, daß w“tti und ba"on die bedeutendsten Factoren in der risrnn sind, und daß ihre Meinung, der des na"«n (der nur fragt) und p"cyn die Wage hält? Warum diese nimnn map mit Stillschweigen übergehen? Ich glaube, behaupten zu dürfen, daß es Herr F. nur auf Blendung und Spiegelfechterei abgesehen hat. Wie könnte er sonst die Dummheit begehen, als „deutlichsten Beweis" daß das Verbot bloß wegen der Ursache statuirt sei, anzuführen: „Daß die talmudischen Weisen in manchen Fällen das Verbotene erlaubten." Ist denn Herr F. so mit Blindheit geschlagen, daß er nichts bemerkt von der Meinung, die von den D’anpNn über die betreffenden Fälle niedergeschrieben und acceptirt wurde? Siehe;"n zur Stelle, wie er und die D'da ’-wia des Da"v"n, den letzteren rechtfertigen, daß er keine Notiz von den Dnwn genommen, worin auch ^"n mit ihm übereinstimmt. Siehe überdies 'D”D nianyn, dort wird überhaupt im n"’"d panma 'aanP n"a '’D der ganze Vorfall und nmn für a"n von der naPn gestrichen. Was überhaupt den „deutlichsten Beweis" anbelangt, so hat derselbe N"pD n"ny "’D am mo, D"n miN und a"' p"d d"’p',d am niD, myn p« gegen sich. Dort heißt es nämlich: Wenn ein Verbot für Einzelne, außer Kraft ist, so ist das Verbot nicht etwa beschränkt oder umgangen worden, sondern es war für solche, bei Statuirung der nmn gar nicht verboten." Nun wollen wir dem nmn den vollständigen Garaus machen. Herr F. schmunzelt wohl vergnügt und meint wohl, erst nachdem die Welt mit seinem erfinderischen Geiste beglückt wurde, konnte man auf diese große Idee kommen. Er irrt aber gar gewaltig, denn er bringt nur einen alten Humbug mit neuem Aufputz zu Markte. Der ganze Kram wird schon im n"1??"y n"«n Yn nsiD Dnn als Ausgeburt von „D’yisn" bezeichnet und aus dem Grunde verworfen, weil nur dem größten Theile der Kinder die 12 monatliche Säuge-Zeit genügt, d. h. dem am; bei tpaa nip’a d. h. bei ni^sa naaa aber hat man wie nwo 'an, auf einen »ann myo sein müssen. Daß man einer iman npa’D nicht so im Handumdrehen zu heirathen erlauben darf, hätte Herr F. aus '"a"ia 1. Theil T"ynN von Respp. 12 bis 18., 2. Theil von Respp. 31. 39. aus nsiD Dnn und aus ’JS fp ’D mamap pnn« onaaip yianm und aus "Din i"a nDiD ersehen können, allein die Oberflächlichkeit, mit welcher die Herren Neologen-Rabbinen den Talmud und Rischonlm studiren, resp. durchblättern, läßt sie das Wichtigste für kleinlich und das Kleinliche als

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