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Der Israelit · 1870-02-09 · Heft 6 (9.2.1870) · page 2

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Journal
Der Israelit
Volume
11 (1870)
Issue
Heft 6 (9.2.1870)
Date
1870-02-09
Page
– (sequence 2)
Language
German
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98 Möglichkeit nicht bestreiten kann, daß mein verehrter College, der mir, wenn ich Nicht irre 1842» eine darauf bezügliche MittheilLng gemacht hat, seiner Zeit in Betreff der fraglichen Thatsache selbst belogen worden ist. Machen Sie, von dieser meiner Erklärung jeden Ihnen dienlichen Gebrauch. Ergebenst Heidelberg, 30. Januar 1870. Pros. vr. K. Röder." Wir haben darauf folgendes Schreiben an Herrn Professor vr. Röder gerichtet: „Hochgeehrter Herr! Erlauben Sie mir zunächst, mein inniges Bedauern auszusprechen, daß die von Ihnen gemachte vertrauliche Mitcheilung indiscret der Oeffentlichkeit übergeben wurde, zumal da eS vollkommen genügt hätte, wenn der Correspondent der „Frankfurter Zeitung" lediglich das Wiedergegeben, was Sie in öffentlicher Vorlesung ausgesprochen haben. Wie Sie richtig doraussetzen, bin ich weit davon entfernt, „ans jeder Rüge jüdischer Mißbräuche, Angriffe auf das Iudenthum herauszudeuten", zumal da ich selbst jede Gelegenheit ergreife, Mißbrauche durch meine Zeitung u rügen und auf deren Abstellung zu dringen; mein eit Jahren geführter Kampf gegen den sogenannten Chassidismus und dessen Auswüchse legt Zeugniß füi^Iüese meine Behauptung ab. Erlauben Sie mir nunmehr auf den „Fertiginacher" zurückzukommen; Sie sind, verehrter Herr Professor, noch immer nicht überzeugt, daß nickt ein Mcher Mißbrauch wenigstens an einzelnen Orten bestanden habe. Aber ein solcher Mißbrauch kann nicht bestanden haben, selbst an einzelnen Orten nicht, da Unsere religiösen Vorschriften nicht allein keinen Anlaß zur Entstehung eines solchen Mißbrauchs geben, sondern auch sehr streng gerade das Gegentheil vvr'chrei,- brü. Im zwecken Theile unseres religiösen G setzbuches, Schulchan Aruch, im Ioreh Deah cap. 339 §. 1 befindet sich folgende Vorschrift in Bezug auf den im Todeskampfe Liegenden (Goßeß): „Der im Dödeskampfe Liegende ist in jeder Beziehung als lebend zu betrachten; man darf nicht das Geringste tbun, um seinen Tod zn beschleunigen, matt darf das Kiffen unter ihm nicht hinwegnehmen, man darf ibn nicht bewegen, ihm nicht die Augen zudrücken, und Jeder, der etwas Derartiges thut, ladet die Schuld des Mordes auf sich. Man darf ferner keinerlei Art lärmender Trauer in seiner Gegenw irt zum Ausdruck bringen, man darf die Kleider (als Ausdruck der Trauer) nicht vor ihm zerreißen; man darf den Sarg nicht anfertigen und das Grab nicht graben lassen, wiewohl er nichts davon erfährt." Und nun, verehrter Herr Professor, urtheilen Sie selbst: ist es bei solchen religiösen Vorschriften möglich, daß, selbst an eintzrlnen Orten, ein religiöser Mißbrauch entstehe, der das gerade Gegentheil von dem sein würde, was die Religion vorschreibt? Nein, mein Herr Professor; es ist der „Fertigmacher" nicht als eine von den vielen Fabeln und gehässigen Vorurtheilen, welche Böswillige stets übw Juden und Iudenthum verbreitet haben. Sie, verehrter Herr Professor, haben allerdings in gutem Glauben das Gehörte wiedergegeben, und Ibr hochverehrter Gewährsmann ist sicherlich selbst getäuscht worden; daß aber zwei ausgezeichnete, hervorragende Männer ohne Weiteres eine so abgeschmackte, unsinnige Erzählung geglaubt und als wahr weiter erzählt haben, das eben ist der sicherste Beweis, welches Vvrurtheil selbst in den vorzüglichsten Kreisen noch über Juden und Iudenthum herrscht und wessen man die Religion Israels für fähig hält. Gestatten Sie mir, geehrter Herr Professor, auch über das ehemals bei den Juden übliche schnelle Begraben einige Worte zu sagen. Die That'ache ist wabr; allein auch hierin ging man mit aller nur möglichen Vorsicht zu Werke. Es exiftirt in jeder israel. (Gemeinde eine fromme Brüderschaft, die aus den vorzüglichsten und angefthendsten Männern bestehend, die Kranken besucht, die Sterbenden bewacht und die Beerdigung besorgt. Diese Männer sind keine Mi thlinge; sie üben vielmehr die Pflichten aus reiner, uneigennütziger Liebe. Sobald sich Jemand dem Tode zuneigt, sind diese Männer (oder Frauen bei weiblichen Kranken) Tag und Nacht abwechselnd zugegen, \m mit dem Kranken zu beten, oder in anderer Weise für ihn zn sorgen. Die Mitglieder der erwähinen Brüderschaft erlangen durch die vielfache Praxis eine solche Uebung in Beurlheilung des Zustandes des Todkranken,, daß sie denselben besser zu beurtheilen im Stande sind, als viele Aerzte. Noch nie hat eine solche Brüd-rschaft den Scheintod mit dem wirklicke« Tode verwechselt. Einige Stunden, nachdem der Tod eingetreten, wäscht und reinigt dir «rwühnt« Brüder- (oder Schwener-) schaft die Leiche mit der größten Sorgfalt, und wenn nicht unfehlbare Symptome des Todes da sind, bleibt und blieb von jeder der Körper solange unberührt legen, bis solche eingetreten. In der Thtt ist mir, dnr ich seit einer langen Reihe von Jahren im Mittelpunkte der jüdischen Publicistik lebe, nicht ein einziger Fall zur Kunde gekommen, daß Jemand sckeintodt gewesen, den die mehrerwähnte Brüderschaft für todt erklärt hatte. Der dritte Punkt, den Sie, verehrter Herr Professor erwähnen, ist das Reinigungsbad. Diese, von der Religion Israels voraeschriebene Institution ist dem jüdischen Volke ein wahrer Segen geworden; sie und die damit zusammenhängende strenge Absonderung

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