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Der Israelit · 1870-02-02 · Heft 5 (2.2.1870) · page 17

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Journal
Der Israelit
Volume
11 (1870)
Issue
Heft 5 (2.2.1870)
Date
1870-02-02
Page
– (sequence 17)
Language
German
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XI. Jahrgang. Zweite Beilage zu Nr. 5 des Israelit. AeLtungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Stuttgart. Der Schluß des berichtlichen TII. Artikels im Israelit Nr. 3 d. I. über die Verhandlungen der isr. Delegirtencommistion für Württemberg, worin von Würdigkeit der aus öffentlichen Mitteln unterstützten Rabbinats Zöglinge gesprochen wird, veranlaßt uns, Ihnen mitzutheilen, daß gegenwärtig der in Ihrem Blatte wiederholt genannte theologische Student Strauß aus Berlichingen, der einige Zeit auf den Universitäten Würzburg und Tübingen war, gegenwärtig hier ist, um sich auch bei dem Kirchenrath, Bezirks-Rabbiner und Dr. v. Maier, theolog. Mitglied der isr. O -K.-Behörde, auf sein erstes rabbinisches Dienstexamen vorzubcreiten. Als Gegendienst und vielleicht zur einstweiligen Uebung im Unterrichten ertheilt dieser Studiosus der obersten Schülerklasse dm sogenannten Religionsunterricht statt des Rabbinen, der ihn e: o zu geben hat. Der alternde Kirchenrath hat nämlich bei der isr. Oberkirchenbehörde nachgesucht, daß dieser völlig radikale einstige Kandidat der jüdischen Tbeologie den. Winter über diese Funktion stellvertretend für ihn, jedoch mit Ausschluß des hier fr u ch tb ri ngenden Konfirmandenanterrichts, möge ertheilen dürfen. Die Konfirmation ist noch immer das Noli me tangere unserer Rabbinen, welche seit dieser Act laut Ministeralverfügung aufgehört hat, einc Zwangsanstalt zu sein, weigernde Kinder und Eltern dadurch rückwärts in den Karren hineinzubringm suchen, daß sie behaupten, die Kinder müßten jedenfalls die 48 Antworten memoriren, wenn sie auch sich nicht konfirmiren lassen wollten, und die renitenten Eltern hätten ihre Weigerungsgründe zu Protrocoll zu geben, das der O.-K.-B.hör^e einzuseuden sei. So habe diese Behörde im Wege „kirchlicher Disciplin" angeordnet, "nachdem ihr und dem Vorsteheramt die Strafgewalt hiegegen entzogen worden ist. Mit diesen Scheingründen bringen die Geistlichen doch manches Kind in dieses Netz. Diejenigen Eltern jedoch, denen eS Ernst ist, ihr Kind nicht konfirmiren zu lasten, sollten sich vor allem eine authentijche Abschrift des angeblichen Erlasses geben lasten, der bisher weder den Vorfteherämte« n noch dem Publikum, wie eS sich denn doch gehört hätte, eröffnet worden ist, um seinen Inhalt prüfen, resp. dagegen Berufung einlegen zu können. Jedenfalls aber werden diejenigen Kinder, welche sich nicht konfirmiren lassen auch die Antworten nicht auswendig lernen müssen, sondern bloS dem Confirmandenu nt erricht e anzuwohnen haben und die Eltern können ja lachend das sogenannte Protrocoll unterschreiben, daß aus religiösen Gründen rc. rc. ihr Kind an der Konfirmation nicht Theil nehmen dürfe, und es nach Stuttgart einsenden lassen, wo es in den Acten begraben wird. Unser Kirchenrath hal also den ihm heiligen Konfirmandenunterricht seiner hoben Person trotz seines „reichen" Altes Vorbehalten. Allein das Collegi» m, durch die neuesten Erscheinungen vorsichtiger gemacht, wollte die ernährte Sttllvertretung erst in Erwähnung ziehen, wenn das Kirchenvorsteheramt in Stuttgart darüber sich geäußert haben würde. Hier, mochte man fürchten, dürfte aber mancher Vater Anstand genommen haben, sein Kind dem mit der s"ardi anaap min zerfallenen jungen Studenten anzuvertrauen, — der jüngst seinen Schülern auch angewöhnen wollte, statt Adonai den Namen Gottes so auszusprechen, wie er geschrieben wird — kurz, der erwährte dekorirte Doctor- Rabbi zog seinen Antrag zurück und — — läßt den Religionsunterricht nichts desto weniger von dem traditionSfiüchtigen einstigen Kandidaten, wie man sagt unter seinen Augen und vor seinen Ohren ertheilen ja ttb bny vdr tram jn maoo orry nna nbD ü'n »na din ntpyni ,tpnnn ohjd v'an nob, bDin pipan) nana ^arrvi ip*?n ]dv nona rs —?nbyn nana t"b — 'n) Herr Strauß hat etwas gelernt — nicht aber was einen Rabbiner macht und ziert. Berlin. Der Minister des Innern hat, infolge von Anträgen, von den Bezirksregierungen ein Gutachten darüber eingefordert: ob in den Strafanstalt die Einrichtung zu treffen, daß die Sträflinge jüdischer Confession am Sabbat von den Arbeiten zu entbinden und dafür an den christlichen Sonntagen arbeiten können. (Jüdisches Volksblatt.) Oesterreichisch-Ungarische Monarchie. Eisenstadt, 14. Schebat. Herr Redacteurl Obgleich seit dem großen Verlust, den unsere Gevkeinde durch Uebersiedelung unseres verehnen Rabbiners nach Berlin erlitt, unser Ort aufgebört hat, stehende Rubrik des „Israelit" zu sem. und siä' in dieser Zwischenzeit wenig Erhebliches für einen weiteren Leserkreis Interesse habendes ereignet, so haben wir doch das warme Interesse für Ihr unsere Gesinnung verbreitendes Organ bewahrt; und beeile ich mich Ihnen sofort ein heute m. G. H. zum höchst glücklichen Absch usse gelangtes Ereigniß von weitester Tragweite für ,-ijidn und non»

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