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Der Israelit · 1870-01-26 · Heft 4 (26.1.1870) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
11 (1870)
Issue
Heft 4 (26.1.1870)
Date
1870-01-26
Page
– (sequence 10)
Language
German
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66 T)iese Bestimmungen wurden bedeutend modificirt. Wf Eintrag des Rabb. Herz, über welchen vr. Wassermann sich nicht genüg wundern kann, wurde -kschlvfsen, daß vier Oberkirchenvorsteher ebenfalls nur auf sechs Jahre auf Vorschlag des engern Raths vom Könige ernannt werden sollen. Auf Anträg Nördlingers müssen diese Oberkirchenvorsteher bei ihrer Wahl nicht schon in Stuttgart wohnen, es können Leute vom Lande gewählt werden, wenn sie stach Stuttgart übersiedeln wollen. Stern beantragt, das theologische Mitglied soll nicht der Rabbiner von Stuttgart sein, wie bisher, es soll, wie in Baden, ein eigener Theologe angestellt werden. Der Herr Minister erklärt hierauf, daß der Entwurf das nicht ausschließe. Wenn das Geld dazu da wäre, könne es geschehen. Betreff des Vorsitzenden und Rechtsgelehrten wurde gegen die Einsprache Nördlingers beschlossen, daß diese Beamten wohl Israeliten sein sollen, aber nicht sein müssen. Zu heftiger Debatte gab der ^weitere Rath Veranlassung. Heß beantragt, derselbe >ll aus zwölf Delegirten und vier ebenfalls von den Gemeinden zu wählenden Rabbinern bestehen. Es sollen vier Wahlbezirke gebildet und von jedem drei Laien und ein Rabbiner gewählt werden. Nördlinger ist gegen den Antrag und für den Entwurf. Mainhardt beantragt in länstörem Vortrags daß auch ein Religionslehrer Sitz im Mathe der O. K. B. haben solle. Levy unterstützt Mn Antrag mit vieler Wärme; der größte Theil der Ansammlung verharrt in beredtem Schweigen. Dies bringt den Antragsteller in Harnisch und er gibt eine starke Dosis der modernen Verbissenheit der Lehrer gegen die Geistlichen zum besten. B erl i nger: Er sei nicht gegen den Antrag, weil er Rabbiner sei; auch stelle er nicht in Abrede, daß er Mainhardt Hoffnung auf Unterstützung gemacht. Dieser habe sich aber bei jeder Gelegenheit, auch wo für ihn keine Veranlassung vorlag, mit einer Feindseligkeit gegen das gesetzliche Iudenthüm ausgesprochen, wie kein Anderer. Wenn das der Geist der Lehrer sei, welche Mainhardt hier besonders vertrete, so könne Redner es nicht mit seinem Gewissen vereinigen, diesem Geiste eine Vertretung in der O. K. B. zu verschaffen, zu- Mül.Mainhardt aus eine Wahl des aufzunehmenden Lehrers durch seine Standesgenossen verzichte Und sich mit Berufung durch den engern Rath begnügen will. Der destruktive- Geist wird ohnehin im weitern Rathe hinlänglich vertreten sein. — Selz: Die Lehrer Häven einen schönen, heiligen Beruf, dem sollen sie obliegen nach Gewissen, wie es die Schulbehörden vorschreibea und die Gemeinden wünschen, das wird für sie besser sein als der Sitz im weitern Rath. Herr Mainhardt wisse doch, daß es nur eine Stimme war im Lande, welche die Lehrer aus dem Vorsteheramte hasten wollte, nun sollen sie gar in die O. K. B. kommen. Dafür köNüe er sich nicht erklären. Mainhardt's Antrag wurde abgelehnt. Ueber den Wahlmvdut wurde festgesetzt, daß nicht wie der Entwurf will, die Vorsteher brc Gemeinden die Delegirten des weitem Rathes wählen, sonder Wahlmänner, die durch Urwahlen gewählt werden. Zu wählen wirdS da genug geben, nur ist es fraglich, ob der schwerfällige sechzehnköpfige Delegirten-Körper je vollzählig wird zu Stande kommen, wenn bei nur vier Wahlkreisen die Wähler 10—15 und noch mehr Stunden werdm reisen müssen. Doch sollen sie Reisekosten erhalten. Wir haben nun noch über die Bildung und Prüfung der Rabbiner und Religionslehrer und die Eintheilung der Rabbinatsbezirke dann über einige Einzelheiten zu berichten. Stern kann nicht begreifen, wie der Entwurf die Ministerialverfügung vom 31. Januar 1834, die Prüfung der Rabbinatscandidaten betreffend, wenn auch nur vorläufig, beibehalten wolle, öine Verfügung, welche die schlimmsten Cottseqirenzen des Gesetzes von 1828 enthalte und nach welcher prot.. und kath. Universttätsprofessoren die Rabbinen in Fächern der mosaischen Theologie prüfen. Der Herr Minister erkärt hierauf, in Zukunft werde der Staat nur noch die allgemeine, wissenschaftliche Bildung .prüfen, analog den anderen Confesstonen, die eigentliche theologische Prüfung werde Sache der israelitischen Religionsgenossenschaft sein. Levy beantragt die Zahl derRabbinate soll allmählich auf sechs vermindert werden, da, bei den jetzt überallhin gehenden Bahnen, diese Zahl von Rabbinen so viel ausrichten könne, als früher zwölf. Die dadurch ersparten Msttct sollen zur Aufbesserung der Rabbinatsbesoldungen und 'zur Unterstützung kleiner Gemeinden verwendet werden. Wer es weiß, wie klein die Württ. Rabbinatsbezirke meistens sind , kann sich nicht verhehlen, daß der Antrag sehr Vieles für sich habe; dennoch wurde er verworfen. Betreffs der Religionslehrerbildung stellt Selz den Antrag: Die Versammlung möge den Wunsch aussprechen: Es sollen nur im Hebräischen gutgeschulte Jünglinge zur Aufnahmsprüfung zugelassen werden, diese sollen zwei Jahre vor dem Eintritt in diePräparandenanstalt im Hebräischen Unterricht nehmen müssen, dann nochmals im Hebräischen geprüft werden und im Seminare nicht nur fleißig in den jüdischen Fächern unterrichtet, sondern auch in religiöser Hinsicht gut überwacht werden und Gelegenheit zur Erfüllung ihrer religiösen Pflichten erhalten, vr. Wassermann, welchem in jüngster Zeit ausgetretene Seminaristen noch auf einige Zeit zum hebräischen Unterricht waren übergeben worden, theilt, theilweise durch Stern veranlaßt, seine dabei gemachte Erfahrungen mit. Die jungen Lehrer bringen allerdings geringe jüdische Kenntnisse mit aus dem Seminare; er glaube seine Schuldigkeit gethan und auch einen relativ befriedigen-

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