Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 11 (1870)
- Issue
- Heft 4 (26.1.1870)
- Date
- 1870-01-26
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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58 Es ergaben sich aber b^ei der Stimmenzählung und Controle einige UnregelAäMkeüen, so daß d^ Minorität die Giltigkeit det Msti«muuA a»focht. Nach langem Processe gab endlich das Großh. -Ministerium des Innern am 19. Januar 1865 eine Entscheidung, welche beide Tbeile nicht befriedigte, die Minorität, weil ihr Antrag auf Verwerfung der Abstimmung nicht genehmigt, die Majorität, weil nur der Bau, nicht aber die G ldmittel von der Gemeindeversammlung in Erwägung gezogen worden waren und daher die Staatsgenehmigung nicht ertheilt wurde. Bei kurz hierauf erfolgter Synagogenrathswabl wurde der alte Synagogenrath gestürzt und erhielt ein strenggläubiger die Majorität, wodurch die Sache ruheu blieb. Im Anfänge des Jahres 1868 vereinigte man sich auf Drängen der Mittelpartei zur Veränderung resp. Erweiterung der jetzigen, noch im guten Zustande sich befindenden Synagoge und wurde zu diesem Behuf« ein neuer Plan angefertigt und um 19. April desselben Jahres der Gemeindeversammlung zur Genehmigung vorgelegt. Wäre nun die <sache nach Recht und Ordnung behandelt worden, so hätte der mit der Einladung zur Generalversammlung vom Synagogenrath jedem Gemeindeglied zugeschickte Grundriß über den Plan zum Synagogenumbau zur Abstimmung kommen müssen. Allein die Reformer, an der Spitze ein Advocat, der nicht einmal an den D’snu cpd’ die Synagoge besucht, haben schon vorher durch Wühlereien und fal'che Vorspiegelungen die Menge so irre geführt, daß dieser Veränderungsplan gar nicht zur Abstimmung kam, sondern der im Jahre 1862 vorgelegte Plan zum Neubau nebst den erforderlichen Geldmitteln ^ur Abstimmung gebracht und ihm mit großer Majorität die Genehmigung ertheilt wurde. Wiewohl die Orthodoxen in ausführlichster Weise auf das Ungeregelte dieser Abstimmung aufmerksam machten und es nicht unterließen, wiederholt darauf hinzuweisen, wie der Gemeindefriede resp. das Gemeittdewohl durch diesen Beschluß auf das Unerhörteste gestört werde, wie durch die Synagogenerweiterung '„>12 op »a i'pj rt) W3 Pb gilt hier als oberster Grundsatz und muß eine jede, von einem andern Grundsatz ausgehende Abstimmung verworfen werden.. Eine Religion wie die jüdische zahlt nimmer nach Köpfen, wohl Uber nach Herzen, fnach für sie warm schlagenden Herzen. Und wäre, wie bei stimmung andrer Axt, eine Majorität nach Köpfen heila und segerchringend, dann hätte das Reich Israel mit rem damals'/zeitgemäßen Kälberdienst das Iuva's. überleben müssen. Und was wäre in jetten finstern Jahrhunderten des Druckes und der Verfolgung aus dem GesammtjudenthüM geworden, wenn die uns drückende Majorität den Szeg davon getragen hätte? Das Jüdenthum wird nick tom sogenannten £ e it g ei ft e erdrückt und vernichtet werden, dentt wnn? >7>b6 „der Gott aller Geister" erhält es. nach dem an die Gemeindeglieder vertheilten Umrisse dem Bedürfniß voMmnnen genügt sei, daß sie aber nimmermehr eine. Synagoge Ottoeten können, in welcher ein Reform-Gotteödienst mit Orgel sich befände, weil sie sich im tiefsten Innern verletzt fühlten, sich zum Gott unserer Väter anders als in der Väter Weise zu wenden, während gegen Niemanden bei einem Gottesdienst ohne Orgel ein Gewisfenßzwang verübt werde, und ihnen daher nichts anderes übrig bliebe, als aus der Gemeinde zu treten; wie aber alsdann für aüt Folgen diejenigen die Verantwortung träfe, welche zu diesem Beschlüsse beigetragen: da war die durch den Führer der Reformer fanatisirte Menge für ihr ungerechtes Vorhaben so eingenommen, beinahe begeistert, wenn man diesen Ausdruck bei einem unqöktlichen Unternehmen gebrauchen dürfte, daß sie die Orthodoxen kaum zu Worte kommen ließen. Ja, man scheute sich in dieser Gemeindeversammlung nicht, deutlich merken zu lassen, daß man mit dem Mannheimer Gottesdienst, der bekanntlich mit Orgel, Werbergesmg und deutschen Liedern ausgestattet ist, nicht einmal zufrieden sei, sondern noch weiter gehen werde, und rief den Orthodoxen geradewegs zur „Dwnner k«ch t* Hierauf erklärte am 11. Januar 1869 eine Anzahl hiesiger Gemeindeglieder dem Synagvgenrath ihren Austritt aus ber Gemeinde nrit dem Bemerken, daß sie sich von nun an von jeder Beitragspflicht ,ür enthoben betrachte, indem sie für sich eine streng-orthodox-jüdische Genossenschaft gebildet und daß sie für ihre Cultuöbedürfnisfe selbst Sorge tragen werde. Diese Austrittserklärung ließen sie dem Synagogeurath durch den Notar eröffnen. MvichziÄgmach^ ten sie dem Großh. Ministerium des Innern sowie dem Bezirksamt Anzeige von ihrem Austtüt aus der hiesigen isr. Gemeinde. Es dürste für die Leser Ihres geschätzten Blattes von Interesse sein, einige Stellen aus der Eingabe an das Letztere zu erfahren: „Wie Wohldemselben bekannt ist, wurde der Neubau einer Synagoge dabier in der am 19. April v. I. ab,gehaltenen Gemeindeversammlung beschlossen. Es wurde hierbei unzweideutig ausgeft)voches, daß in der neuen Synagoge auch ein veränderter Gottesdienst eingeführt werden müsse und zwar zunächst der Mannheimer Gottesdienst mit Orgelbeglettung. Wir bedauern, auösprechen zu müssen, daß wir unter diesen Verhältnissen mit der hiesigen Gemeinde nicht mehr im Verband bleioen können. Nach der reiflichsten und sorgfältigsten Prüfung ist daher eine Anzahl hiesiger isr. Gemeindeglieder zu dem Entschlüsse gekommen, im Sinne des §. 3 des Gesetzes vom 9. Oktober 186i) eine eigene Religionsgenossenschaft zn bilden. Bsir wiederholen, es ist uns dieser Entschluß