Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 11 (1870)
- Issue
- Heft 3 (19.1.1870)
- Date
- 1870-01-19
- Page
- – (sequence 12)
- Language
- German
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48 ten Verordnung von 1831 conforme Fassung deS Entwurfs gestrichen worden ist. Wir dürfen also ziemlich feststehend annehmen, daß der O. K. B. über da^ Material der Liturgie ein Bestimmungsrecht nicht z u st e h e. Das wäre also das Resultat des Kampfes gegen die religiöse Machtvollkommenheit der Oberkirchenbehörde; dieser war aber damit noch nicht beendet; wir haben noch einen sehr wichtigen Punkt, die Anstellung der Rabbiner, welche §. 43 9 des Entwurfs der O. K. B. „unter thunlichster Berücksichtigung etwa an sie gelangender Wünsche" einräumt. Stern beantragt, die Wahl der Rabbiner solle unbschadet der im Entwürfe dem Könige vorbehaltenen Bestätigung den Gemeinde n z u st e h e n. Er begründet den Antrag damit, daß dieses eine Forderung des Rituals sei, daß es in allen Ländern so sei und zu allen Zeiten so gehalten worden. Wenn, wie ihm entgegnet wurde, manchmal Rabbiner vom Staate ernannt wurden, so hat es seinen Grund darin, das sie die Jurisdiction auöübten, welche ein Prärogativ des Staates sei. Wo der Staat Geistliche ernenne, thue er es vermöge eines Patronats, also eines Privatrechts, das Jeder erwerben könne. Die kirchlichen Behörden anderer Confessionen ernennen freilich die Geistlichen, sie erziehen sie aber auch, und kennen daher ihren Charakter aus diesem Grunde sowohl als auch weil sie unter ihrer Leitung von unten herauf dienen; so ist es möglich, daß die religiöse Richtung der Gemeinde bei Besetzungen respektirt werde. Das sei aber bei den Israeliten Württembergs ganz anders Wo und w i e sind die von der O. K. B. erzogenen Rabbiner? Sie nimmt Ausländer, wie sie sie bekommt, und oktroyirt sie den Gemeinden, sie mögen sich eignen oder nicht. „Was würden Sie sagen, wenn einmal im Staatsanzeiger stände, der kath. Pfarrer von E. sei prot. Prediger zu H. geworden? Das sei unmöglich. Der Bezirk Mergentheim, den ich hier zu vertreten die Ehre habe, ist orthodox; die Hamburger Temxelgemeinde gehört der fortgeschrittensten Reform an. Ich bin bereit zu beweisen, daß zwischen der Orthodoxie und Reform eine größere Kluft ist, als zwischen Katholicismus und Protestantismus; dennoch ging kürzl ch ein Rabbiner von Mergentheim fort und wurde Tempelprediger in Hamburg. Solche Ungeheuerlichkeiten werden nicht Vorkommen, wenn Sie den Gemeinden das ihnen gebührende Wahlrecht zurückgeben." Die Rabbinen, mit Ausnahme Berlingers, sprachen sämmtlich gegen den Antrag. Als Wassermann fragt, ob man wieder Polen anstellen wolle, erwidert Rördlinger, das müsse man nicht den Antragsteller, sondern die O. K. B. fragen, diese habe für den Bezirk, den er vertrete, einen Rabbiner aus Polen berufen, und er könne bezeugen, tzaß der Bezirk in dieser Berufung nicht gerade ein glückliche» Ereigniß erblickt. Silber st ein und Weimann stimmen die oft gehörten Ieremiaden über ausländische Zustände an, auch H. Reg. Rath Jordan spricht sich gegen die Wahl der Rabbinen durch die Gemeinden aus. Schließlich wurde der Antrag verworfen; ebenso wird ein Vermittlungsvertrag von Heß, daß diejenigen Bezirke, welche dm Rabbiner ganz aus eigenen Mitteln besolden, ihn auch sollen wählen dürfen, verworfen. Nun beantragt Stern, daß die O. K. B. vor der Besetzung eines RabbinatS d i e W ü n s ch e d e r G e m e i n d e n ausdrücklich einholen müsse. (Der Entwurf spricht blos von der thunlichen Berücksichtigung etwa an die Behörde gelangender Wünsche). Dieser Antrag wurde angenommen. Eine kleine Abschlagszahlung, für eine große berechtigte Forderung. Bei §. 43, Ziff. 17, b., wonach die O. K. B. das Recht hat, Rabbinatszöglinge aus Centralmitteln zu unterstützen, beantragt Selz, vor dem Worte „Rabbinatszöglinge" solle eingeschaltet werden, „würdige." Als ihm erwidert wurde, daS verstehe sich doch von selbst und ob denn die O. K. B. unwürdige nnterstütze, antwortete er: In Württemberg verstehe sich nichts von selbst, als die Vernachlässigung und absichtliche Schädigung des Judenthums. Die Oberkirchenbehörde habe allerdings Unwürdige unterstützt und thue es noch. Darauf schildert er den (den Lesern des Israelit durch die Miktheilungen des Herrn Rosenbaum) bekannten Rabbinatskandidaten, der Alles thue, was verboten ist, dazu noch das Judenthum öffentlich schmähe, die Jugend in seinem Sinne zu verführen suche; zur Unterstützung solcher Leute, glaube er nicht, daß die Landesmittel vergeudet werden dürfen und das zu verhindern, sei der Zweck seines Antrags. Nachdem Stern noch beigefügt, daß ein Candidat, der eben jetzt noch von der O. K. B. unterstützt werde, in Würzburg am Sabbat mit der Cigarre herumgelaufen und einen Wandel geführt habe, für den die Bezeichnung „scandalös" nicht übertrieben sei, erklärt der Herr M nister, es wäre sehr zu wünschen, daß derartige Vorgänge zur Kenntniß der Behörde gebracht werden, denn Candidaten der Theologie, die mit der Religion zu sehr zerfallen sind, sollten wenigstens nicht aus öffent'ichen Mitteln zur Fortsetzung dieses Studium s ermuntert werden. Die von Selz beantragte Einschaltung wurde übrigens als nicht in das Statut gehörig, verworfen. Damit wäre die Sache abgethan. (Forts, folgt.)