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Der Israelit · 1870-01-19 · Heft 3 (19.1.1870) · page 9

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Journal
Der Israelit
Volume
11 (1870)
Issue
Heft 3 (19.1.1870)
Date
1870-01-19
Page
– (sequence 9)
Language
German
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XI. Jahrgang. Erste Beilage zu Nr. 3 des Israelit. Leitender Artikel. Die Verhandlungen der Israel. Aelegirten commisfion zu Stuttgart. in. Um die Verhandlungen über die Gemeinde-Verfassung abzusä;ließen, sollten wir setzt zu dem Institute der Gemeinde-Versammlung und deren Befugnisse übergehen; allein dieser Gegenstand kam erst zur Sprache, nachdem die Befugnisse der O. K. B. festgestellt waren und die in Bezug auf letztere gefaßten Beschlüsse infiuirten wiederum auf diejenigen, welche die Gemeinde-Verscmmlung betreffenderart, daß es am geeignetesten erscheint, zunächst der Darstellung der die Oberkirchenbehörde betreffenden Verhandlungen uns zuzuwenden. DieCompetenzderOberkirchenbehörde in religiösen Angelegenheiten, unstreitig der Kardinalpunkt des ganzen Statuts, sollte am zweiten Sitzungstage Abends gegen sieben Uhr zur Berarhung kommen. Da wendete sich Stern an S. Excellenz: Die vorliegende Frage sei für ihn und seine Freunde, wie schon die Verhandlungen in der ersten Sitzung erwiesen, die wichtigste unter allen. Abgesehen davon, daß die Versammlung bereits ziemlich ermüdet und die Zeit sehr vorgerückt sei, hindere ihn ein nicht unbedeutendes Unwohlsein, jetzt auf den Gegenstand mit solcher Energie einzugehen, wie er glaube, verpflichtet zu sein. Er bitte, es möge der Rest der Zeit für heute einem mehr untergeordneten Gegenstand zugewiesen werden. — S. Excelenz entsprach mit wohlwollender Bereitwilligkeit dieser Bitte. — Am andern Morgen, nach Erledigung einiger Fragen von geringerer Bedeutung, erhielt Setrn das Wort über die Abends auf seine Bitte ausgesetzte Frage. Er beantragte, sämmtliche Bestimmungen des Entwurfs (§. 43 Ziff. 18—21 inet.)*) welche der Ober- *) Anmerkung: Diese Bestimmungen des Entwurfs lauten: Zum Geschästskreis der Ober-Kirchenbehörde gehören: 18) Allgemeine Anordnungen, die sich auf die Pflege der jüdischen Religion beziehen; 19) Festsetzung der Gottesdienst-Ordnung für die Synagogen und der Amtsobliegenheiten der Rabbinen und Vorsänger: 20) Bestimmung der m den Synagogen und Relikirchenbehörde irgend welche Machtvollkommenheit in religiösen Angelegenheiten einräumen, sollen gestrichen werden, und die einzusetzende Behörde möge eine blos administrative Aufgabe erhalten. Er wies die Unzulässigkeit und Gefährlichkeit einerOberkirchenbehö'de in einem auSführlchen Vortrage nach, welchen wir in extenso mitzutheilen beabsichtigen und deßhalb hier nur das daraus mittheilen, was zum Verständniß dieses Berichts unerläßlich ist. — AlS der Redner den ihm gegenübersitzenden Mitgliedern der Oberkirchenbehörde freimüthig in's Angesicht sagte: daß sie öffentlich den Sabbath entweihen, die Speisegesetze übertreten und aus Grundsatz viele Vorschriften der Thora vernachlässigen, daß solche Männer im Judenthum mindestens auf religiösem Gebiete kein Vertrauen besitzen, so daß z. B. Trauungen, die unter ihrer Zeugenschaft geschlossen würden, rite null und nichtig wären rc., erklärte S. Excellenz, ohne den Redner zu unterbrechen, bei der nächsten Pause: Es wäre zu wünschen gewesen, daß man Persönlichkeiten nicht hereingezogen hätte; wenn sie jedoch berührt werden mußten, so hätte es doch in hypothetischer Form geschehen sollen, daß es nicht so gelautet hätte, als deute man mit Fingern auf Jemand. Stern: Er sei in diplomatischen Formen nicht geübt, er wollte die ungeschminkte Wahrheit sagen, und man werde nicht behaupten können, daß er sie nicht gesagt, er habe im Voraus erklärt, daß er eine schwere Pflicht erfülle und bedauere auch jetzt, daß er verletzen mußte. Herr Regierungsrath Jordan, Referent der O. K. B. (Jsraelite): Er glaube nicht, daß Persönlichkeiten vermieden werden konnten, da ja das System wegen der Personen, die seine Träger sind, verurtheilt werden wollte. Nördlinger, im ähnlichen Sinne, wie Jordan. Nach diesem Zwischenfalle konnte Stern weiter sprechen und wies schließlich nach, daß die O. K. B. von vornherein Partei gegen das gesetzliche Judenthum genommen, in vielen Fällen sich über die Ritualvorfchriften weggesetzt, Gewissenszwang geübt und endlich in einem gedruckt vorliegenden Aktenstücke den göttlichen Ursprung der Tradition geleugnet und die Absicht ausgesprochen habe, die Juden dem auf die Tradition sich gründenden Judenthume zu entfremden. Nachdem Stern geendet hatte, erklärte Herr Reg.-Rath Jordan, da die O. K. B. gionsschulen zu gebrauchenden Erbauungs- und Lehrbücher; 21) Erledigung von Anständen und Zweifeln in Beziehung auf die Auslegung und Anwendung von Religionsvorfchristen.

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