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Der Israelit · 1870-01-19 · Heft 3 (19.1.1870) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
11 (1870)
Issue
Heft 3 (19.1.1870)
Date
1870-01-19
Page
– (sequence 3)
Language
German
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39 meinden, wie z. B. gegenwärtig der Reformgemeinde, Schrchare, Hattob, Adaß JrSroel. §. 19. Das Lehrercvllegmm ist verpflichtet, alljährlich und recht zeitig das Lectionsverzeichniß zu entwerfen, den Beirath zur Begutachtung resp. dem Curatorium zur Bestätigung zu unterbreiten n. s. w. §. 22. Dem Curatorivm steht ein Beirath zur Seite, dessen Gutachten einzuholen ist: a) über den Lehrplan. c) über alle wissenschaftlichen und technischen Fragen, welche die Hochschule betreffen. §. 23. Der Deirath besteht: a) aus dem Collegium der angestellten Lehrer. b) aus 6— dO anderen gelehrten, oder wissenschaftlich gebildeten, hiesigen oder auswärtigen Männern, welche sich zu diesem Behufe mit dem Lehrercollegium verbinden. Die Mitglieder des Beirathes aä b werden ron dem Curatorium vrrgeschlcgen und von der Generalversammlung gewählt. §. 25. Der jedesmalige Plan der Verlesungen wird vom Lehrercclleginm entworfen, voni Beirath begutachtet, und vom Curatorium genehmigt oder abgeändert. Ziehen wir das Facit von diesem Paragraphenexlrcct: Das Curatorium, also Peter und Paul, gewählt in einer Generalversammlung, deren Beschlußfähigkeit erst normirt werden soll, (§. 34) und in den ersten 5 Jahren die Vertrauensmänner der Personen, die jetzt getagt hakeu, schalten und walten nach Außen und Innen allmächtig, schreiben den Lehrplan vor ganz nach ihrem Plaisir; (§. 8.) das Lehrercollegium hat nur zu unterbreiten, (§. 19), ist selbst aber stau:..isicb mundtodt erklärt, (§. 13 al. 2) auch als Beirath haben sie und andere Gelehrte, die aber ohne Initiative des CuratoriumS nicht gewählt werden können, (das.) die hohe Ehre, ein Gutachten abgeben zu dürfen, (§. 22) welches jedoch, ebenso wie der Plan der Voriesnnaen, von dem stlbstbewußten Peter und Paul in teil Papi er korb geworfen werden kann. (§. 25.) Sehr ehrenvoll für die Wissenschaft, die Professoren, die 6 bis 8 anderen Gelehrten oder wissenschaftlich gebildeten hiesigen oder auswärtigen Männer! — (§. 22) Und zu solcher Blasphemie gibt ein Professor Lazarus, ein Professor Steinthal seinen Namen her! Bei einem Commerzienrathe ist es allerdings nicht zu verwundern, wenn er commerzienräthliche Standespolitik treibt. Mit solcher Entwürdigung der Wissenschaft und ihrer Vertreter will man jene „erhalten, fortbilden und verbreiten!" (§. 3) Wenn das schon in der Zeit der ersten Begeisterung geschieht, was wird erst später von den nüchternen Curatoren zu erwarten fein? — Wir halten noch so Manches zu sagen, resp. zu fragen, Letzteres z. B. über15: „Die auzustellenden Lehrer müssen denjenigen wissenschaftlichen Grad besitzen, der zur Anstellung an ein» Universität berechtigt." Welcher Lehrer für Talmud und Codices darnach zu erwarten ist, ist klar; soll man denn eigentlich unter dem nebelhaften Ausdrucke „Zeugnisse resp Diplome" (§. 19 u. 21) verstehen, sollen diese unschuldig klingenden Wörtlein die Lappalien einer n*n?n mnn bedeuten? Soll die Welt etwa das Drollige erleben, das allenfalls von getauften Juden oder gar Christen rwnin nr.rn ertheilt werden? — Bei so bombenfesten Liberalismus, wie ihn das Statut athmet, ist eben nichts unmöglich. Noch ein Cor-osum über den sä lafenoen Homeros! Nach §. 18 können auch andere Gelehrte znm Haltm von Vorlesungen zugelaffen, resp. renumerirt werden, die aber nicht als Lehrer gelten. Wir richten nun die offene Frage an das Curatorium in spe, wie es mit diesem ist, wenn sie i"n ihre Schüler im Sinne des tdb rmn niEfD unterweisen? Der §. 24 macht das Curatorium zum Zuchtmeister der Lehrer. U. A. w. g. — Doch ich glaube, der Leser hat schon genug am Obigen, wir wahrlich mehr als genug. Nur noch ein Wort! Das Nichtjudenthum, der jüdisch-theologischen Fakultät soll unabänderlich sein (§.43) nota den« wenn es bestehen wird. Wir haben aber eine viel ältere Unabänderlichkeit, die lautet: ’bo ^3 «o •pty *isr „Jede Waffe, wider dich geschmiedet, wird nicht gelingen, jede Zunge, die aufsteht wider dich zum Gericht, wirst du verurtheilen; dies ist daö Erbtheil der Diener des Ewigen, und ihre Tugend von mir, spricht der Ewige!" (JesaiaS c. 54 v. 17.) — situnßsnaetrrichten und Correfpvrrdenzen. Deutschland. Mainz, den 7. Januar. Der zu München erscheinende „Volksbote" schreibt in seiner Nr. 3 vom 5. Jan. d. I. wörtlich Folgendes: „In Bukarest erregte eine Frage betreffs der zu ergreifenden Maßregeln gegen die Vermehrung der Juden, die sich hier (wie auch anderwärts, namentlich in München) vermehren wie die Kaninchen, stürmische Debatten. Die Regierung überließ die Einbringung eines derartigen Judenverringerungs - Gesetzes den Kammern. (In Bukarest scheint man das persische Insektenpulver, das allerhand Ungeziefer vertilgt, wahrscheinlich noch nicht zu kennen.)" Wenn auch der Münchener „ Volköbote" durch ein solches Gebühren nur sich und seiner eigenen

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