Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 11 (1870)
- Issue
- Heft 3 (19.1.1870)
- Date
- 1870-01-19
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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38 sich, doch immer möglich) mit seiner wohl nur vapiernen, aber doch scharfkantigen Waffe: „Jüdischtheo logische Facultät" in's Auge. „Du sollst ja statutengemäß jüdische Theologie lehren, also z. B. das jüdisch-theologische Wunder beim Auszuge aus Egypten." Das ungefähr sind die Scenen, die sich hinter den Coulissen dieser Anstalt des Rationalismus bis ins ColloffaK abspiegeln werden. — Um auf diesen allerdings wichtigsten Punkt des Ganzen nicht noch einmal in die Reihe der Paragraphen zurückkommen zu müssen, füge ich gleich die hierhergehörigen Betrachtungen hinzu. Obgleich schon aus dem Obigem klar und deutlich hervorgeht, vaß das Institut auch theoretisch ein todtgeborenes Kind ist, so wird dies noch viel klarer, wenn man die anderen Faktoren, die, wie wir glauben, doch auch zu einer Anstalt gehören, nämlich die Schüler, insofern es nicht thunlich sein dürfte, daß der Herr Professor nur sich selbst und leeren Bänken Vorträge hält, ins Auge fassen. Welcher Jüngling aber wird zu ihnen kommen, .-»n HD' 'ns ’D, welcher Rabbinatscandidat (und selbstverständlich ist das Ganze zunächst auf diese gemünzt, wie dies auch aus dem Einladungsschreiben hervorgeht) wird sich durch Frequentation einer solchen Alles nivellirenden Anstalt seine ganze Zukunst abschneiden, insofern es in Deutschland nur sehr wenige Gemeinden vielleicht keine einzige, gibt, die es in der Vergötterung des „Nichts" so weit gebracht hat, wie das Curatorium der jüdisch-theologischen Facultät. Wenigstens müßten die Herren Capitalisten noch einige Hunderttausende zum interessanten „Alumnate" hergeben, wodurch doch vielleicht einige verlorene Seelen um der gleichzeitigen Versorgungsanstalt willen Abnehmer des confesstonslosen Judenthumes würden. Welche Freude das Judenthum und die Wissenschaft an solchen Jüngern erlebt, braucht wohl nicht erst gesagt zu werden. — Aus dem Einladungsschreiben ist nun noch zu bemerken, daß es die Wahl des ersten aus 5 Jahre zu wählenden Cnratoriums mit auf die Tagesordnung stellte, daß neben, wie ich höre, 20 Einladungen an Reformfreunde, 5 an Conservative ergangen waren, von denen 3 erschienen. Man merkt die Absicht, und wird, — nicht verstimmt, wohl aber zum Nachdenken aufgefordert, welcher Ausfall der Wahlen von den 5 Einladenden beabsichtigt war; übrigens ging die Versammlung, ohne Erledigung dieses Theiles der Tagesordnung auseinander. Gehen wir nun zum Statutmentwurfe selbst über. Ueber Namen und Zweck (§. 1 - 3) ist bereits vorhin ausführlich gesprochen worden; wir fügen nur eine höchst wichtige Betrachtuug hinzu, welche so recht die Tendenz und die geheime Absicht dieses so unschuldig und objectiv erscheinenden Blattes Papier verräth.! Im ganzen Statut ist auch nicht die gej ringste Andeutung davon, daß die Pro-! fessoren an dieser jü'disch-thealogische n Facultät oder der Beirath derselben Juden sein müssen; es kann also sehr leicht sein, daß demnächst Prof. Wuttke Theologisches oder Du Boys Reymoad Jüdisch - N atur wi ff e ns ch Mich es vocträgt; diese Herren haben dann aber nach allgemeiner Erfahrung über die neue zu oft nab dieser Richtung hin sichtbare Characterstchwache viel weniger das Damoklesschwert eines sachweisen Ouratorii zu fürchten, da man sich vielmehr genlrt, wie es ja mannigfach bekannt ist, daß man sich Nichtjuden besonders „solchen Persönlichkeiten" gegenüber vielmehr genirt, als Schulmeistern jüdischer Abstammung gegenüber. Beruht diese Besorgniß auf Schwarzseherei, auf Silbmstecherei? O nein, hier in Berlin am Allerwenigsten. In oinrm Orte, wo es möglich war, in eine von einem Erblasier zu einem arrm cva in ältester Form bestimmte Anstalt, weil derselbe vergessen hatte, (?) ausdrücklich zu bestimmen, daß die Klausner Juden sein müssen, einen getauften Juden zu berufen, dem man übrigens die Gerechtigkeit widerfahren lassen muß, daß er in seinem Vorträge nicht weniger.speciftsch jüdisch und nicht mehr specisisch christlich ist, als seine rabbinischen und seine nichtrabbinischen Collegen), in einem solchen Orte und bei solchen Erfahrungen, wo, wir wiederholen es, durch advokatische Verläugnung des selbstverständlichsten aller Postulats, daß nämlich r>'2 'Dann aniön das Jndenthum itidjt verleugnen düsten, kan n diese Unterlassung kein Vergessen maß si' Ab sich t sein. Und dagu appellirt man an das jüdische Herz, den jüdischen Geldbeutel! Gehen wir nu t jetzt zu einem Cyelus va,n Varagraphen über, aus welchen man sich eine Vorstellung von der Richtung machen kann, welche dieses Statut von der Wissenschast und ihren Vertretern hat, welch e moralische Stellung diese oniwern, wollte sagen Professoren , der Anstatt genießen, "wir meinen nämlich das den Lehrplan betreffende. Wir copiren zum Ueberblicke die betreffenden Paragraphen: §. 8. Die Pflichten und Befugnisse des Curatoriums bestehen in der Verwaltung des Vermögens der Hochschule, in der Verwendung der Zinsen und sonstigen Einnahmen derselben und der Bestimmung über Ausgabe oder Capitalisirung der letzteren; in der Anstellung und Besoldung der Lehrer; in der Bestellung des jedesmaligen Lehrplanes; in der Bestimmung und Beschaffung der Räumlichkeiten; in der Anordnung zur Schöpfung und Fortführung von Attributen (Bibliothek, S.amnlungen), iu der Vectheilung von Stipendien an Schüler. §. 13 almea 2. Ausgeschlossen von der Mitgliederschast des Cnratoriums sind: l. die Lehrer ver Hochschule, -2. die Rabbiner und geistlichen Beamten, sovohl der Hruptgerneinoe als etwaiger Seperatze *