Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 11 (1870)
- Issue
- Heft 2 (12.1.1870)
- Date
- 1870-01-12
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/2446951-2447447-2447450--07930-2463554- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
20 nreinde ist aber zu dieser Uebernahme nicht verpflichtet. — Hiegegen erhebt sich zuerst B e r l i n g e r: Er habe seinen Augen nicht getraut, als er das Frauenbad unter den facultativen Gemeindeanstalten erblickt habe. Wenn die Oberkirchenbehörde nichts gethan hätte, als diesen Paragraphen gut geheißen, so wäre seine frühere ausgesprochene Anklage hinlänglich belegt. Das Frauenbad sei ihm tausendmal wichtiger als öffentlicher Gottesdienst und Religionsschule. Beten könne man überall, für den Unterricht seiner Kinder habe zunächst jeder Bater zu sorgen, vermöge er dieser Pflicht nicht zu genügen, so könne er einen Privatlehrer nehmen, ein Bad könne sich der Einzelne nur in den seltensten Fällen selber verschaffen. Ohne Bad aber sei ein jüdisches Familienleben eine schwere, mit Strafe der Ausrottung bedrohte Sünde. Man möge doch diesen Grundpfeiler für die Heiligkeit des jüdischen Familienlebens nicht antasten. Redner beweist die Notywendigkeit deS rituellen Bades wissenschaftlich mit verschiedenen Belegen. Nun entspann sich zwischen dem K. R. Dr. v. Maier und Berlinger eine Debatte, die auf Seite des Erfteren mit ziemlich viel Gereiztheit geführt wurde; er citirte Gegenbelegc, deren Existenz in dem vorgebrachten Wortlaut Berlinger bezweifelte, so daß Berlinger veranlaßt war, zu Protokoll zu erklären, ev sei erbötig, seine wissenschaftliche Belege als richtig nachzuweisen, wenn man ihm die erforderlichen Bücher gebe. Dann nahm von Maier zu einem ganz eigenen Kunstgriff feine Zuflucht. Er entstellte Berlinger's Worte und behauptete: Dieser habe gesagt: das Frauenbad sei ihm wichtiger als Gotteserkenntniß; Berlinger hatte aber nur vom öffentlichen Gottesdienste in der Synagoge gesprochen. Nach diesem Zwischenspiel traten die Redner der Majorität gegen das Frauenbad auf. Just. Proc. Heß gab sich große Mühe, den Entwurf aufrecht zu erhalten, man konnte an seinem einer besseren Sache würdigem Eifer kaum verkennen, daß dem Kirchenvorsteher von Ulm viel daran gelegen war, in einem dort längst anhängigen Streit um Herstellung eines Bades nicht zu unterliegen. Dr. Wassermann und Rabbiner Herz sprechen ebenfalls gegen das Bad; Rabbiner Weimann (und wenn ich nicht irre) Dr. Silberstein dafür. Die Gründe der Gegner waren, die Schwierigkeit der Herstellung an manchen Orten, die Kosten der Unterhaltung und da der Zweck kein anderer, als Reinigung sei!!, so lasse sich dieser auch auf andere Weise erreichen. Stern: Cr müsse vor Allem Hervorheben, daß das Bad bisher obligatorisch war. Es bilde von jeher eine Rubrik auf dem Etatsschema, auch bestehe eine Anordnung, daß armen Frauen die Kosten der Heizung zu verschaffen seien. Berlinger habe die rituelle Seite so beleuchtet, daß Redner nicht darauf zurückgekommen wäre, wenn man Berlinger nicht so heftig angegriffen Hätte. Er stimme Berlinger vollkommen bei, daß das Frauenbad wichtiger als der öffentliche Gottesdienst sei. Wir können die Wichtigkeit einer religiösen Vorschrift nur nach der Bedeutung messen, die ihr die Thora selber beilegt. Nun wird man doch nicht behaupten wollen, daß ein eben so starkes Gebot für den öffentlichen Gottesdienst bestehe, wie das Verbot eines Familienlebens ohne Bad. Der Pflicht des Gottesdienstes könne der Jsraelite in jeder Dachkammer genügen. Wenn die der Reform geneigten Rabbinen einen so großen Werth auf einen pomphaften Gottesdienst legen, so sei dies Hierarchie, nur Hierarchie! Denn wenn, wie diese Verhandlung gezeigt, der Reform vom Iudenthume nichts Positives mehr bleibe, wozu brauche man noch Rabbinen/ wenn nicht um den Gottesdienst zu celebriren, waS im alten Iudenthume nie Aufgabe des Rabbiners gewesen. Seien Sie doch gerecht, ruft Redner den Gegnern zu, Sie wollen uns zwingen, Ihren Gemeinden anzugehören, Steuern zu zahlen, müssen Sie unS da nicht auch die Institute schaffen, die unserm religiösen Bedürfnisse entsprechen? Das vorhandene Bad wird wohl Manchen zu seiner Benützung veranlassen, ohne Jemanden zu zwingen, davon Gebrauch zu machen. Auch Nördlinger glaubt, daß die Herstellung aller religiösen Institute eine Forderung der Gerechtigkeit sei, wenn eine erzwungene Gemeindeangehörigkeit (die bis jetzt übrigens noch nicht beschlossen war) bestehen soll. Schließlich ward dadurch, daß die H. H. Rabbiner Weimann und Dr Silberstein dafür stimmten, das obligatorische Frauenbad angenommen. Mit noch größerer Mehrheit wurde der confessionelle Friedhof und die Anstellung des Schächters als unerläßliche Verpflichtung der Gemeinde angenommen. Ob zu dem glänzenden Sieg des Schächters die sehr s ch a r f s i n n i g e und gelehrte Beweisführung des H. Rabbiner Herz, daß das Schächten darum sehr wichtig, weil der Grund dafür das Blutverbot sei, das ihrige beigerragen, getraut sich Einsender nicht zu entscheiden. — Noch em anderer Beschluß, welcher zu diesem Paragraphen gefaßt-wurde — gegen den Entwurf - ist ebenfalls im Interesse des gesetzlichen Judenthums. Seitdem die Pflicht, die israel: Armen zu versorgen, auf die politische Gemeinde übergegangea, darf für diesen Zweck, wenn nicht alle Lteuerpflichtigen einverstanden, nichts mehr auf den Etat der isr. Gemeinve übernommen werden. Nun kommt es vor, daß die politischen Gemeinden ihren Armen Naturaiversorgung geben; diese können Israeliten wegen der Speisegesetze nicht annehmen. Der k. Geheimrath Hat zwar entschieden, daß die bctr. politischen Gemeinden dm armen Israeliten soviel an Geld zu reichen haben, was durch ihre Mitverköstigung an Mehrausgaben erwachsen würde. Das reicht aber