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Der Israelit · 1870-01-05 · Heft 1 (5.1.1870) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
11 (1870)
Issue
Heft 1 (5.1.1870)
Date
1870-01-05
Page
– (sequence 3)
Language
German
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gx angt, welch letztere er übrigens auch im Sinne seiner Wähler zu vertrete» hatte. —- Nachdem der Herr Minister durch üne warme Ansprache, deren wesentlichsten Inhalt Sie schon aus dem Staatsanzeiger abgedruckt haben, die Sitzung eröffnet hatte, stellte er die Entscheidung über den modus procedendi der Versammlung anheim, welche sich mit Abweisung commissioueller Vorberathung für sofortigePlenarberathungen entschied. Nördlinger bekämpfte bei dieser Veranlassung das bei der Wahl der Delegirten in Anwendung gebrachte System; die Vorsteherämter seien dazu nicht competeut gewesen; er erblicke in der Versammlung nicht den Ausdruck des wahren Volkswillens Stern, hieran sich anschließend, sprach sich gegen die ungleiche Vertretung der Gemeinden aus, indem Bezirken von einer oder zwei Gemeinden so gut ein Delegirter verwilligt worden, wie solchen von 6—10 Gemeinden. Da diese Beuachtheiligung besonders die Bezirke betreffe, die er und feine Gesinnungsgenossen vertreten, so protestire er gegen jede Majorisirung. Der Erfolg dieser Angriffe war das Zugeständnis, daß der aus den Berathungen hervorgehende Entwurf den Gemeinden nochmals zur Aeußerung vorgelegt werden soll. — Beim Eingehen auf die Berathung trat die Absicht hervor, diesen nach oer Reihe seiner Paragraphen zu berathen; hiegegen machte Stern geltend, daß der Schwerpunkt des Entwurfs in seinen letzten Paragraphen liege, (Competenz der Oberkirchenbehörde). So lange die Principienfrage nicht entschieden sei, müßte er und seine Gesinnungsgenossen alle Paragraphen bekämpfen, die die Annahme gewisser Punkte des §. 43 voraussetzen, und da es deren viele seien, so würde dieses ziemlich lästig werden, weßhalb er um eine andere Reihenfolge für die Berathung bitte. Da dieser Wunsch von verschiedenen Seiten unterstützt wurde, so wurde darauf eingegangen, und der Herr Minister eröffnete eine Art Generaldebatte, die sich aber insbesondere an die Frage anlehue« sollte: Soll eine corporative Organisation sämmtlicher Israeliten des Landes. mit einer Behörde, deren Competenz weiterer Berathung Vorbehalten bleibt, an der Spitze auch ferner bestehen? Die Debatte war ziemlich erregt und weniger klar, als alle späteren. Einerseits schien der richtige parlamentarische Takt noch nicht gefunden, theils hinderte die Doppelseitigkeit der Frage, deren erste Hälfte sich bejahen ließ, wenn man die zweite auch verneinen mußte. Dann schien es, die Majorität wolle den Gedanken an eine blos administrative Oberbehörde nicht aufkommen lassen; sie hob vermeintliche Verdienste der Qberkirchenbehörde hervor, tadelte über Gebühr die früheren Zustände, malte Grauen erregende Bilder den dem Zustande der Juden außerhalb Württembergs, so namentlich Silberstein und Wermann. Dieser weiß, daß beim obersten Gerichtshöfe m München ein großes Haus voll Acten sich befinde», die alle von Injurienprocessen herrührten, welche aus Synagogen- und Gemeindestuben-Skandalen erwachsen!? Dieses Vorgehen stachelte denn auch die Minorität auf, die so gelobte Oberkirchenbehörde jetzt schon zu bekämpfen, obschon betreffs ihrer Competenz noch tabula, raoa war. Die markirtesten Mitglieder dieser Richtung wollten lieber die stark betonten materiellen Vortheile der Organisation fahren lassen, als eine Oberkirchenbehörde haben, wie sie der andern Seite jetzt schon vorschwebte. Nördlinger bekämpfte die Landescorporation vom Standpunkte der Gemeindeautonvmie, Levi hebt das büreaukratische Vorgehen der Qberkirchenbehörde gegen jede orthodoxe Regung tadelnd hervor; sie habe ein Vorsteheramt strenge bestraft, weil es eine Verwahrung gegen die Braunschweiger Beschlüsse unterschrieben. Selz greift mit energischen Worten die Qberkirchenbehörde an. WaS hat sie denn gkthan? Allenthalben die Religion untergraben. Die Jugend, welche die von derselben ange-- stellten Lehrer erzogen, kenne weder das Iudenthum mehr, noch befolge sie es. Er kann gar nicht begreifen, wie man einer solchen Behörde das Wort reden und sie erhalten möge. Berlinger sehr ruhig: die Qberkirchenbehörde jplje viele Begehungs - noch mehr Unterlassungssünden. Er sei am Sabbath in die Strafanstalt für jugendliche Verbrecher zu Hall gekommen und habe zwei isr. Knaben am Sägebock getroffen. Aus seine Vorstellung über diese Ungeheuerlichkeit erwiederte der Vorstand der Anstalt: das läge in der Hausordnung und diese sei, wie ausdrücklich darin vorgemerkt ist, von der isr. Oberkirchenbehörde gutgeheißen. Doch er wolle die aufgezählten Beispiele nicht vermehren, weil er mehr den Geist tadeln müsse, der von der O. K. B. ausgegangen, den Geist, der das traditionelle Iudenthum immer bekämpft, nie zu erhalten gesucht; den Geist, der eine Armee von Religionslehrern ins Land geschickt, die ihre höchste Aufgabe darin erblickten, das Iudenthum zu bekämpfen und dem berechtigten oppositionellen Geiste der Gemeinden in's Gesicht zu schlagen; (Er erinnere sich eines solchen Falls, daß ein solcher Lehrer, eine ganze Gemeinde in die Synagoge eingeschlossen , weil sie aus religiösen Bedenken nicht zu der Zeit beten wollte, welche der Lehrer festgesetzt); den Geist, der Rabbiner (und zwar neuesten Dalums) autorisire, welche öffentlich im Wirthshause sagen dürfen: Sehen Sie, ich thue Alles, was die Thora verboten, und doch machen ste ist Stuttgart mich zum Rabbiner. Berlingers Worte waren an sich stark genug, doch sie waren mehr, sie waren eine That in so fern er, der einzige unter den anwesenden Rabbinen, solche Worte dem Plenum der ihm Vorgesetzten Behörde gegenüber wagte. Stern: die Vereinigung

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