Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 10 (1869)
- Issue
- Heft 52 (29.12.1869)
- Date
- 1869-12-29
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2446951-2447395-2447446--07887-2463509- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
1014 Bestimmungen vielseitig großes Befremden und entschiedene Mißbilligung hervor, bei den Orthodoxen am meisten, da man sich sagte, daß durch die Wahlfähigkeit der hier nicht beheimatheten jungen Leute — bei der neologen Richtung der Meisten derselben — nur die Reihen der Neologie verstärkt und diesen ein entschiedener Sieg bereitet werden sollte, so daß die orthodoxe Partei sich der ihr gebührenden Vertretung im Gemeindeausschuß gänzlich beraubt sähe. Man fragte sich ferner, und zwar auch vielfach von Nichtorthodoxen, ob junge Leute, die vielleicht ganz kurze Zeit, vielleicht erst einen Tag hier sind, in abhängiger Stellung, die sie jeden Tag wieder verlassen können, — ob solche, die zwar durch das neue Statut für umlagepflichtig erklärt, zugleich aber von der wirklichen Zahlung einer Umlage befreit werden ein gleiches aktives Wahlrecht haben sollen, wie die wirklichen, mit selbstständiger Heimath oder Bürgerrecht versehenen Gemeindeglieder, die mit mehr oder minder bedeutender Umlagezahlung belastet sind. Wohl wurde von gegnerischer Seite geltend gemacht, es stehe unserer humanen Zeit nicht wohl an, das allgemeine Wahlrecht zu beschränken, das man ja im staatlichen Leben anstrebe. In der Thal hat auch jeder Staatsangehörige ein Interesse — oder soll es wenigstens haben — an der guten Verwaltung des Staates; was soll aber der ledige junge Mensck für ein wirkliches Interesse an den Einrichtungen einer Gemeinde haben, der er nur durch zufällige, wenn auch vielleicht längere Anwesenheit angehört? Und ist es kein persönliches und mit dem Wohle des Ganzen in engster Beziehung stehendes Interesse, welches Interesse treibt ihn dann an die Wahlurne? Sicherlich kein solches, wie es der Gemeinde als solcher wünschenswerth sein muß. Der Humor hat sich denn auch dieser in sich unhaltbaren Sache weidlich bemächtigt. So bezeichnet ein Eingesandt in einem hiesigen Blatte diese Leutchen, die man zu Parteizwecken benutzen will, mit dem (übrigens nicht mehr ungebräuchlichen) Namen „farbloses Stimmvieh". Ein hervorragendes Mitglied der Protestpartei machte letzterer den nicht witzlosen Vorschlag: Man verschreibe sich einige Hundert armer Westrusien — wohlverstanden mindestens 21jährige und sonst unbescholtene Juden — und laste sie von ihrem Fürther Gemeindewahlrecht Gebrauch macken; daß es da der orthodoxen Partei am gewünschten Siege nicht fehlen werde, brauche aus verschiedenen Gründen nicht bezweifelt zu werden. Wir könnten nun b#r obschwebenden Frage noch manche Seite zur Erörterung abgewinnen z. B. in Bezug auf Sparsamkeit im Gemeindehaushalt und Wahl dahinstrebender Vertreter; es wurde aber die Sache in jeder denkbaren Hinsicht bereits, wie noch tagtäglich, ausgebeutet in den verschiedenen „ Eingesandt" hiesiger und Nürnberger Blätter, so daß wir uns damit begnügen können, über den Verlauf der Angelegenheit zu berichten. Vor Absendung unseres heutigen geht uns die fteudige Nachricht zu, daß die K. Regierung zu Ansbach dem Proteste die vollste Berücksichtigung zu Theil werden ließ, indem sie die Vornahme der Wahl siftirte. Die betreffende Entschließung lautet beiläufig folgendermaßen : Da der isr. Cultusgemeinde, als Privatkirchengemeinschaft die Besugniß zusteht, ihre Angelegenheiten autonomisch zu ordnen, so wurde gegen das in Vorlage gebrachte Wahlftatut von Staatsauffichtswegen eine Erinnerung nicht gemacht. Da aber nun Reclamationen erhoben worden sind, wird die Vollziehbarkeit des fraglichen Status sistirt und angeordnet, daß dasselbe von der iörael. Cultusgemeindeverwaltung, unter eingehender Würdigung der vorliegenden Reclamationen und Wünsche nochmaliger Berathung und Beschlußfassung unterzogen und das Ergebniß derselben der K. Regierung zur Prüfung vom Standpunkte der Staatsaufsicht vorgelegt werde. Zugleich wird der Stadtmagistrat aufgefordert, sich gutachtlich über die Sache zu äußern. Derselbe beschließt unter Hinübergabe der Aktenstücke an den israelitischen Cultusvorstand diesen aufzufordern, der Anordnung der K. Regierung nachzukommen. Die nächste Folge nach dem Bekanntwerden der neuen Wendung der Dinge war, daß eine auf denselben Tag anberaumte große Neologenversammlung zur Aufstellung der Candidaten eiligst durch überall vertheilte Extrablätter wieder abbestellt wurde. Hoffen wir, daß, wenn auch langsamer, aber ebenso sicher die Verletzung der Rechte und Gefühle der Orthodoxen für die Dauer abgestellt werde. Oesterreichischer Kaiserstaat. Wie aus Boskowitz geschrieben mird, ist das dem Minister vr. Giskra überreichte Ehrenbürger-Diplom von 17 Milgliedern der jüdischen Gemeinde-Repräsentanz gefertigt, jedoch der Bürgermeister der politisch getrennten Judengemeinde Alsons Graf Meusdorfs, der zugleich Bürgermeister der Stadtgemeinde, sowie der Dorfgemeinde Lhotka ist und, wie leicht begreiflich, den Sitzungen des jüd. Gemeinderaths nicht beiwohnt, weigerte sich, das Ehrendiplom mitzufertigen. Wie gleichzeitig von dort gemeldet wird, hat der Graf aus seine Stelle als Bürgermeister der Judengemeinde, die er seit neun Jahren bekleidete, resignirt. Unghvar. Die israel. Gemeindemitglieder zu Unghvar haben zur Erinnerung an ihren verstorbenen Rabbiner einen Verein zur Unterstützung von Wittwen und Waisen gegründet, der den Namen „Menachem Eisenstetter-Wittwen- und Waisen-Fond" führt.