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Der Israelit · 1869-12-29 · Heft 52 (29.12.1869) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
10 (1869)
Issue
Heft 52 (29.12.1869)
Date
1869-12-29
Page
– (sequence 5)
Language
German
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1009 der Ausübung religiöser Pflichten unterstützen, wenn es uns nur aufrichtiger Ernst ist mit unserer Religion. Carlsrrche, den 21. Dec. Auch hier, wie jetzt fast überall, wird sich eme orthodoxe Separat- Gemeinde bilden. Die Majorität der Gemeinde bat, trotzdem wir bier eine sehr schöne und geräumige Synagoge besitzen, welche nur an drei Tagen im Jahre nicht alle Besucher saßt, einen Synagogen - Neubau beschlossen, in welchen dann Qrgelklang, Weibersang und die andern Reform-Apparate eingeführt werden sollen. In Folge dessen sind die orthodoxen Israeliten aus der Gemeinde ausgeschieden und haben ihren sernernBeitrag zu den isr. Gemeindesteuern verweigert. Darauf ist die Gemeinde wegen Weiterleistung der Beiträge klagbar geworden und haben die Orthodoxen in erster Instanz den Proceß verloren. Nach vorangegangener Appelation jedoch hat heute die höchste Instanz entschieden, daß die orthodoxen Israeliten das Recht haben, aus der Gemeinde auszuscheiden, und daß sie, wenn das geschehen, nicht angehalten werden können, irgendwelchen Beitrag zu den Kosten der isr. Gemeinde zu leisten. Dieses Urtheil ist natürlich von der größten Tragweite und wird als Präcedenzfall von den orthodoxen, isr. Gemeinden, in Frankfurt, Mainz, Berlin, Breslau, Darm ft adt, Offenbach, Wiesbaden rc. mit der größten Freude begrüßt werden. Karlsruhe, 22. Dec. Der Verwaltuugsgerichtshof hat gestern eine Frage von großer Tragweite entschieden. Auf Grund der Verfassung und des Gesetzes von?860 wurde ausgesprochen, daß schon die blosse Erklärung des Austritts aus einer kirchlichen Genossenschaft (ohne Eintritt in eine andere) genügt, um stch von allen Rechten und Pflichten der Genossenschaft loszulösen und daß von Seiten des Staates keinerlei Zwang geübt werden kann zu Gunsten der kirchlichen Genossenschaft. Der specielle Fall betraf Mitglieder der jüdischen ReligionsgemsindeKarlsruhe, orthodoxer Richtung, welche ihren Austritt nicht allein aus der Gemeinde, sondern auch aus dem Religionsverband der Juden des Landes erklärt haben, um ganz frei nach ihren strengeren Anschauungen sich einzurichten. Hier zeigt sich also, daß das Gesetz von 1660, wie jedes Freiheitsgesetz, allen Richtungen zu gut kommt. Der Grundsatz dieser absoluten Gewissensfreiheit ist jetzt zum erstenmal klar in das Leben eingeführt^ und wird eine große Umwälzung zunächst in den jüdischen Confessiousgemeind m Hervorrufen, in welchen eine bedeutende Steuerlast für den Cultus besteht. Eigenthümlich ist in dem speci llen Fall, daß es die strenggläubige Partei ist, welche sogar aus dem Zubenverband des Landes auszuscheiden erklärt. Natürlich wollen sie damit nicht auihören, Juden zu sein, im Gegentheil. (Bad. Ldsz.) Lübeck, im Tebeth. Schon wieder ist leider ein Stern am Horizonte des Iudenthums erloschen. Es hat dem allweisen und unerforschlichen Rathschluß Gottes gefallen, unfern allgemeinen beliebten und in allen Kreisen hochgeachteten und hochgeschätzten Rabbiner Herrn A. S. Adler hü": in seinem 53. Lebensjahre nach einem mehrwöchentlichen Krankenlager vom Schauplätze des Lebens abzuberufen. Derselbe ist nDü 2"' zu seinen Vätern heimgegangen und ist die irdische Hülle dieser edlen Heimgegangenen Seele am darauffolgenden Tage 'Nu 'ob?“&"]) dem kühlen Schooße der Erde unter einem großen Ehrengeleite übergeben worden. Nicht allein seiner Familie, an welcher er mit der allergrößten Zärtlichkeit gehangen, sondern seiner ganzen ihm mit unaussprechlicher Liebe und Hochachtung ergebenen Gemeinde ist durch dessen frühes Dahinscheiden eine tiefe, schmerzliche Wunde geschlagen worden, o*o rrrv ’ry Meine Augen zerfließen in Thränen und ein herber Schmerz durchglüht meine Brust, indem ich diese traurige Kunde in die weitesten Kreise des Iudenthums hinaustrage! mwn may nbsj können wir im wahren Sinne des Wortes ausrufen! Dahin ist der Glanz und die Zierde unserer Gemeinde, gar zu früh erloschen ist das Licht, mit welchem der fromme Verstorbene seit 20 Jahren als Rabbiner und Lehrer seiner treuen Heerde auf dem Wege der Tugend und Gotteslehre voranleuchtete; es hat sich am hellen Mittage ein unheimliches Dunkel in unser Herz und Gemüth herabgesenkt. — Nebst einem reichen Schatz an o"yo und min ist auch eine große Fülle von profanem Wissen mit dem Verblichenen zu Grabe gegangen, bei ihm war min jn» -)~n Dy im vollen Sinne des Wortes gepaart und vereinigt. O, weint und klaget alle ihre Gesetzestreuen ob des VerlustS dieses leider so früh dahingewelkten edlen Mannes, denn euch allen ist an ihm ein iv'i an V » verloren gegangen. Ich will mich der schwierigen Ausgabe, ein Bild über dessen zahlreichen Verdienste, welche sich derselbe wahrend seiner zwanzigjährigen segensreichenWirksamkeit in Mitten seiner Gemeinde erworben, zu entwerfen, nicht unterziehen, ich würde, wenn ich auch mit einer Schilderung derselben alle Spalten dieses gesch. Blattes ausfüllen wollte, noch viel zu wenig sagen. In Folge seiner Gelehrsamkeit und seines edlen uneigennützigen und humanen Characters genoß der Heimgegangene selbst bei der christl. Confession hiesiger Stadt daS größte Ansehen. Zum Beweise hierfür sei erwähnt, daß derselbe seit 15 Jahren als würdiger Repräsentant der hiesigen isr. Gemeinde in der Bürgerschaft gesessen, wo es ihm gar oft gelungen, durch seinen Geist und seine hinreißende Beredsamkeit unsere religiösen Interessen zu fördern und in Schutz zu nehmen. In der ganzen Stadt läßt sich daher die Trauer > über den Verlust eines so edlen Bürgers wahrnehmen

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