Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 10 (1869)
- Issue
- Heft 51 (22.12.1869)
- Date
- 1869-12-22
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2446951-2447395-2447445--07860-2463481- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
978 der Einigkeit durchdrungen sind, so bedarf eS nicht der Erwägung eines jeden einzelnen Punktes. Wir haben ein anderes Statut, auf das wir uns stützen, das unser Thun und Lassen bestimmt und regelt, das uns maßgebend war, ist und bleibt, eS ist das 4000jährige Institut unserer heiligen Thora." So wurden denn auch die Statuten en bloc einstimmig von der Generalversammlung acceptirt. Nach zwei Uhr, also nach vierstündiger Sitzung, schloß Herr Bamberger die Versammlung mit dem freudigen Ausruf: „So möge denn der Allgütige, an dessen heiliger Lehre wir festzuhalten entschlossen sind, unser Werk, das wir zu Seiner Ehre unternommen, mit seinem reichsten Segen bedenken, möge die Adath-Jisra«l in immer sicherneuernder Kraft dastehcn und, im Gottesgesetz tief und fest wurzelnd, eine Muftergemeinde bleiben für alle Zeiten." M. C. Zeitungsnachrichten und Korrespondenzen. Deutschland. W. C. Stuttgart, 12. Dez. — Die israel. Synode, wenn diese Bezeichnung erlaubt ist, ist, wie wir hören, am vorigen Freitag mit ihrer Arbeit fertig geworden. Der Entwurf einer neuen Verfassung für die israelitische Religionsgesellschaft war seit geraumer Zeit in den Händen der Deligirten und es konnte die Berathung ohne vorbereitenden Bericht eines Ausschusses unter dem Präsidium des Cultusministers v. Golther stattfinden. Domiziliantensteuer soll wie bisher fortbestehen bleiben, den Domizilianten aber das aktive und passive Wahlrecht bei Gemeindewahlen eingeräumt und die bisherigen sogen, geistlichen Mitglieder des Kirchenvorsteheramts, Rabbiner und Vorsänger, künftig nicht mehr ex oküoio in diesem Kollegium Sitz und Stimme haben. Näherer Bericht wird folgen. Stuttgart, 11. Dec. Im Laufe dieser Woche war die Kommission der aus den Rabbinatsbezirken des Landes gewählten Dclegirten zur Berathung einer Reorganisation des israelitischen Kirchenwesens dahier versammelt. Die Verhandlungen derselben fanden unter der ununterbrochenen persönlichen Leitung Sr. Excellenz des Herrn Kultusministers statt, welcher wiederholt darauf hinwies, daß der den Kirchengemeinden des Landes mitgetheilte Entwurf die Eigenschaft eines ganz vorläufigen habe, wodurch der freien Meinungsäußerung der Deleirten in keiner Weise präjudizi-t werden solle. Weiter emerkte der Herr Minister, er gehe davon aus, daß an den Abstimmungen, wie sie im Verfolg der Berathung ftattstnden werden, jedesmal nur die Delegirten Theil nehmen, während die Mitglieder der Oberkirchenbehörde sich darauf beschränken werden, im Laufe der Berathung die erforderlichen Erläuterungen bezüglich des Entwurfs zu geben. — Bei Beginn der Verhandlungen wurde der Kommission freigestellt, ob sie zunächst einen Ausschuß aus ihrer Mitte unter Bestellung von Referenten und Correferenten behufs der Vorberathung und Berichterstattung über den der Kommission vorgelegten vorläufigen Entwurf einer neuen Verfassung der israelitischen Kirche niedersetzm, ober aber in die unmittelbare Berathung des Entwurfs selbst eintreten wolle. Die Kommission entschied sich für die letztere Behandlungsweise und unterzog sich ihrer Aufgabe mit großer Hingebung und Ausdauer, so daß es ihr gelang, dieselbe innerhalb fünf Tagen in je zwei täglichen Sitzungen zu Ende zu führen. Ihre Verhandlungen gaben ein lebendiges Zeugniß sowohl von den in den religiösen Anschauungen der israelitischen Glaubensgenossenschaft herrschendenGegensätzen, als von dem ernsten Streben sämmtlicher Delegirten, für die künstle Verfassung der israelitischen Religionsgesellschaft eine Form zu finden, welche der gleichen Berechtigung dieser verschiedenen Standpunkte die Anerkennung sichert. Am Schlüsse wählte die Kommission einen Ausschuß von drei Mitgliedern, welcher die Redaction der Beschlüsse der Delegirten besorgen soll. Wir begnügen uns für heute mit vorstehenden Mittheilungen und behalten uns vor, später auf den Gegenstand zurückzukommen. (St. - Anz.) Aus Württemberg. In dem Ausblick des Staatsanzeigers auf den nächsten Landtag, der am 4. Jan. 1870 zusammentreten wird, ist auch das auf dem Landtag von 1867—68 unerledigt gebliebene Gesetz über die ausnahmsweise Gestattung der bürgerlichen Trauung bei Israeliten erwähnt. — Die jüdische Bevölkerung von Württemberg beträgt nach der neuesten Zahlung vom 3. Dec. 1867 — 11,662 Personen. Sie hat seit 3 Jahren nur um 52 zugenommen. Dieser kleine Zuwachs ist auffallend. Der Grund ist wohl nicht im Verhältniß der Geburten zu den Sterbefällen zu suchen, sondern vielmehr in einem Plus der Weggegangenen. Die allmähliche Ueberstedlung der Juden vom Lande in die Städte hat sich in der neuesten Zählungsperiode fortgesetzt. — Heilbronn a. Am raun nDtp '«mo feierte der Synagogenchor sein erste- Stiftungsfest mit Gesangsproduction, musikalischer Unterhaltung und Vorträgen, in denen insbesondere von dem Lehrer Löwen st ein hervorgehoben wurde, daß dieser Verein nur darum fast die ganze Gemeinde als passive,