Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 10 (1869)
- Issue
- Heft 50 (15.12.1869)
- Date
- 1869-12-15
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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959 rückstchtkgung fand. Jenes Mitglied aber Sefürwortete am Ende lieber die Abhaltung des Festes am Mittwoch, da es im andern Falle am Sabbat abgehalten worden wäre, was vermieden werden mutzte. Bei einem ausgeschriebenen Remonte-Verkauf auf bas Peßach-Fest interpenirte der Rabbine beim K Kriegsministerium um Verlegung, und diese, was hier stadtkundig ist, wurde alsbald stattgegeben. An den jüngsten Laubhüttenfesttagen wirkten mehrere Mädchen, die die Elementarschule besuchen, beim Hallel-Gebet und Ausheben der Thora durch Gesang mit, nachdem sie in der Schule durch den Cantor darin unterrichtet worden sind. Also den Gesang von 12- und 13jabrigen Mädchen nennt der Ankläger Weibergesang!! Ob derselbe der Wahrheit getreu geblieben ist, indem er diese schulbesuchenden Mädchen als Weiber hinstellte, mag der Beurtheilung des Publikums anheimqestellt sein. Was den Eruf betrifft, so hätte Herr Stern schon unter der Rabbinatsführung seines Schwiegervaters, des früheren Rabbinen Kaufmann "naa mrwo Gelegenheit gehabt, solches zu rügen*). Berlin, 1. Dec. (Sitzung des Hames der Abgeordneten.) vr. Ko ch ft llt den in der ersten Beilage dieser Nummer mitgetheilten Antrag üb r die Anstellung jüdischer Schulamrscandioaten im Lehrfache und mo:ioirt denselben folgender Art: Alle Ministerien haben die verfassungsmäßigen Rechte der jüdischen Staatsbürger anerkannt, nur das CuUusministerium nicht. Dieses bleibt die alte Zwingburg des Unrechts. Das geschieht in der Metropole des norddeutschen Bundes, wo man umer dem heutigen Regime von der Kanzel herab auch sagen konnte, daß die Erde stille st he und di - Sonne sich bewege (O! O! rechts) Ja, es hat sich unter diesem Regime sogar ein neuer Mortara-Fall ereignen können; es war in Neusalz in Schlesien, wo eine Diakonissin es übernahm, einem als unheilbar aus dem Jcrenhause entlassenen jüdischen Mann Religionsunterricht zu geben, urd ein evangelischer Geistlicher war es, der den Irrsinnigen dann auf dem Krankenbette taufte. Ein evangeischer Geistlicher wir »s kein katholischer; es würde es ein solcher auch wohl schwerlich mit seinem Gewissen für vereinbar gehalten haben. (Hört!) Nach seiner Taufe warve der Mann wieder in das J>renhaus gebracht. So treibt man Proselytenmacherei. Redner führt hierauf eine Reihe schreiender Falle erfol.ter Zu ückiveisungen und Unterdrückungen jüoischer utamlScandidaten an, die er alle mit d n Originalacten belegt. Der Unterrichtsminister, schließt Redner, untergrabe die Grundlagen *) Anm. der Red. Indem wir die vorstehenden thatsächlichen B»r cht!gungen mittheiien, str.ichen wir den Schl ß der Cyrrespondmz, welcher e>nen persönlichen Angr ff e tyäU» und erklären damit diese unliebsame Debatte für geschlossen. unseres Staat-wesenS: Gewissensfreiheit, Recht und Gerechtigkeit. (Bravo! links.) Der Cultusminister: Gleiches Recht für Alle (Heiterkeit), aber die christlichen Schulen haben auch ein Recht, welches geachtet werden muß. (Heiterkeit links.) Das Recht der jüdischen LehramtS- Candidaten findet feine Beschränkung in dem Recht und der Qualität der Unterrichts-Anstalt. (O! O! links). DaS Recht der christlichen Lehranstalten hat sich vor dem Recht der jüdischen Lehramts-Candidaten nicht zu beugen. (Neue Unruhe links.) Es gibt tüchtige jüdische Lehramts-Cmdidatm, deren Dienst auch an christlichen Lehranstalten von Vortheil sein kann; aber über das Maß dessen, was den jüdischen Lehramts-Candidaten gewährt werden darf, kann nicht hinausgegangen werden. Der Vorredner hat nicht wohl daran gethan, seine Klagen in einer Weise vorzubringen, die das christliche Gefühl verletzen muß. (O! Ö! links; große Unruhe.) v. Gottschewski: Der Abg. Kosch sagt, daß das Regulativ des Cultusministers die Verfassung verletze und dagegen sagt der Cultusminister nichts. Darauf kommt es aber an. Nehmen wir darum den Antrag an und legen wir dadurch die Verantwortung für Das, was der Cultusminister thut, auf das gesammte Staatsministerium. Redner erwähnt ebenfalls einen Fall arger Behandlung eines jüdischen Lehrers. Wantrup: Der Antrag des Abg. Kosch ist, gelinde gesagt, nicht opportun; ich will, weil das Wort möglicherweise verkehrt gedeutet werden könnte, nicht sagen, daß er gegen das Decorum verstoße. (Heiterkeit.) Es sind nun einmal alle Vorurtheile da, die mit der Zeit zu Urtheilen werden. Die Welt ist nun einmal so. Ein Jude kann Offizier werden, aber führen Sie einen jüdischen Lehrer in das MiliNr zum Unterrichtgeben, man würde das nimmer begreifen können. Der Cultusminister thut das Mögliche; darüber kann nicht hinausgeganaen werden. Wir sind ein christlicher Staat. Wäre unser Staat ein jüdischer Staat und die Zahl der Christen wäre so groß, wie die unserer Juden — was würden die Juden wohl aus uns machen? Wasserträger! (Schallende Heiterkeit.) vr. Wehrenpfennig: In unserer Militärakademie wirkt ein ausgezeichneter Jade (Prof. Lazarus) als Lehrer (Hört!); die Militärbehörde geht also von andern Gesichtspunkten aus, als der Cultusminisier. (Bravo!) In den Befreiungskriegen haben auch Juden sich das eiserne Kreuz verdient und als ich kürzlich auf dem Schlachtfelde von Kissingen war, da fand ich auch den Leichenstein eines für das Vaterland gefallenen jüdischen Offiziers; der Cultusminister spricht von seinem christlichen Gefühl, aber wir haben auch das Gefühl der Entrüstung in uns, und dasselbe muß sich Luft machen gegenüber einem System des