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Der Israelit · 1869-12-15 · Heft 50 (15.12.1869) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
10 (1869)
Issue
Heft 50 (15.12.1869)
Date
1869-12-15
Page
– (sequence 4)
Language
German
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958 ad. 2. u. 3. Bedarf jeS wohl keiner Erörterung, daß ISchule und Schulwesen überhaupt zu den wichtigsten Trägern und Pfeilern der Gesellschaft zählen. Aber ebenso wenig, ja gerade deßhalb erscheint es wohl als unbestreitbare Thatsache, daß dieselben im Judenthume, sofern sie nicht vom Geiste des unverfälschten Iudenthums getragen, und von Männern gehandhabt werden, deren Geist von der Lehre des Judentums erleuchtet und die mit strenger Gläubigkeit und Gewissenhaftigkeit der Religion anhangen, dieselben zur gefährlichsten Waffe gegen die Religion und zum Bollwerke für deren Ruin werden können und müssen. Und dies zwar in demselben ausgedehntem Maaße, als die Tragweite des Begriffs und des Wesens der Schule Dimensionen anzunehmen fähig. Soll daher in dieser Beziehung ein Unternehmen zu Tage treten und Vertrauen beanspru'ben, so müssen die erwähnten Anforderungen mit voller Evidenz constatrrt sein. Wir bedauern, den Herren Unterzeichnern der oben erwähnten Bekanntmachung diese Eigenschaften nicht einräumen zu können, und erklären daher, daß sofern dieselben ihre Thatigkeit auf die sub. Zif. 2 und 3 erwähnten Punkte in der That erstrecken wollen, wir dagegen im Namen unserer heiligen Religion und im Sinne aller uns gleichgesinnten Israeliten andurch feierlichen Protest, mit den daraus fließenden Consequenzen, eingelegt wissen wollen. Sorgen wir daher vor Allem für Freizügigkeit - und Auswanderungs - Erlaubniß, aber in das in*$ religiöse Gebiet Hinübergreifende soll keine fremde Stimme sich mischen, daran soll keine Hand angelegt werden. Seeligmann Bär Bamberger. Distr. - Rabbiner. München. Den hiesigen „Neuesten Nachrichten" wird Folgendes geschrieben: Eine hiesige ultramontane Zeitung ist darüber hoch entzückt, daß aus der russischen Stadt Kischenew und Umgegend, 20,000 Iudenfamilien vertrieben wurden, und bedauert, daß Aehnliches in Bayern nicht möglich ist. Wörtlich sagt das Blatt: „Das Todtschlagen wäre das Allereinfachste, allein das verbieten Christenthum und Gesetz und so müssen wir sie wohl behalten bis an's Ende der Tage, nachdem sie uns von den Liberalen einmal auf den Hals gesetzt sind, die lieben Kinder Israels." Der Redakteur deS Blattes, das so schreibt, ist Mitglied des ultramontanen „Centralwahlcomite's". Laupheim, am Chanuka-Feste. Auf die Entgegnung des W. Stern von hier, die Schritte wegenMerlegmrg des Stadt-ErhebungSfesteS betreffend, wird hier ein Actenstück angefügt, aus dem bis zur Evidenz hervorgeht, daß der Rabbine bei allen Gelegenheiten, wo es gilt, das jüdisch-religiöse Leben in der Gemeinde aufrecht zu erhalten und alle Beschädigungen zu beseitigen, in die Schranke getreten. Das Königliche Ministerium des Innern an das Königliche Oberamt Laupheim. Rr. 6647. In Folge einer unmittelbaren Eingabe des Rabbinats Laupheim in Betreff der Bitte um Verlegung des auf den 10. Oktbr. fallenden Jahrmarktes auf einen andern Tag sieht sich das Ministerium veranlaßt, dem K. Oberamt ^Folgendes zu erkennen zu geben. Die Gemeinde Laupheim, welche die Berechtigung zur Abhaltung jenes Jahrmarkts in gesetzlicher Weise erhalten hat, kann gegen den Willen der Gemeindebehörde nicht angehalten werden, diesen Jahrmarkt an einem andern Tag abzuhalten, auch bieten die bestehenden Vorschriften über Heiligung der christlichen Sonn- und Festtage keinen genügenden Anhalt dar, um der Gemeinde die Abhaltung des Marktes an dem Tage des jüdischen Versöhnungsfestes zu versagen. Dagegen ist zu verlangen und dafür zu sorgen, daß die würdige Abhaltung des Gottesdienstes in der Synagoge durch den Markt keine Störung erleidet. Es ist deßhalb und bei der großen Zahl israelitischer Glaubensgenossen in Laupheim die Verlegung des Marktes den dortigen Gemeinde-Behörden dringend zu empfehlen und wird das Oberamt beauftragt, hiernach die geeigneten Schritte beim Gemeinderath zu thun, auch das Rabbinat hievon in Kenntniß zu setzen. Stuttgart, den 1. Oktober 1864. Geßler. Angesichts dieses Erlasses wurde bei einem hervorragenden Mr'tgliede des Fest Comitö's dahin zu wirken gesucht, daß jenes Fest nicht auf den Fasttag Gedaljah angesetzt wurde. Allein es war nichts mehr zu ändern, da das Fest-Programm schon gedruckt und versendet war. Beim Ortsvorsteher Müller konnten also keine Schritte mehr geschehen, da sie nach dem Inhalt des oben abgedruckten Erlasses aussichtslos waren, um so mehr, als das Gesuch des katholischen Stadtpfarr-Amts um Verlegung ebenfalls keine Be-

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