Mannheim
Compact Memory

Der Israelit · 1869-12-15 · Heft 50 (15.12.1869) · page 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der Israelit
Volume
10 (1869)
Issue
Heft 50 (15.12.1869)
Date
1869-12-15
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2446951-2447395-2447444--07838-2463458
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

957 zum Staate regeln, für die Cultus gemeinden und deren Mitglieder, in dieser Eigenschaft verpflichtet sind. Ferner: daß das königl. Ungar. Ministerium es erwartet, daß die israelitischen Bewohner, die durch ihre eigenen Vertreter g sckoffenen und von Sr. kaiserl. und apostol. königl. Majestät allergnädigst sanktionirten Statuten in Achtung halten werden; endlich, daß die Congreßstatutm nur die Administration der Gemeinden und deren Stellung zu einander regeln, und daß die Israeliten in der Handhabung ihrer sämmtlichon religiösen Institutionen und in der Wahl ihrer Beamten so selbstständig bleiben wie bisher; ihr synagogaler Gottesdienst, wie ihre sonstigen rituellen Institutionen verbleiben in der bisherigen Integrität. Nach erfolcter Beleuchtung der Statuten in obigem Sinne mögen die citirten Rabbiner und Vorstände auch darauf aufmerksam gemacht werden, daß die einzelnen Gemeinden od?r Gemeindemrtglieöer in der Ausübung ihrer, aus den sanctionirten Statuten erfließenden Rechte weder durch Gewaltmaßregeln, noch durch Drohungen und sonstige moralische Pressionen behindert werden dürfen, da die in solch unerwarteter Weise sich Vergehenden kraft des OberaussichtsrechteS des Staates im Interesse der öffentlichen Ordnung, unter Anwendung der Strafgesetze zur Verantwortung gezogen würden. Indem ich über den Erfolg der auf Grundlage einer Verordnung zu treffenden Verfügungen einen Bericht erwarte, beauftrage ich Sie gleichzeitig, eine Abschrift dieser Verordnung behufs Kenntnitznahme auch dem genannten Distriks-Commiffär ausfolgen zu wollen. Eötvös m. p. Also der Herr Minister läßt den Gemeindevorständen und Rabbinen durch die Stuhlrichter Lektionen ertheilen, betreffs der Zulässigkeit der Congreßstatuten! Und vollends die Drohung mit Anwendung der Strafgesetze! Wir möchten Se. kultusministerielle Excellenz höflichst ersuchen, uns freundlichst die Paragraphen im Gesetzbuche bestimmt angeben zu wollen, kraft deren er gegen die Gemeindevorstände und Rabbinen, die einzig und allein infolge seines nicht zurechtfertigenden Vorgehens zum energischen Widerstande gezwungen sind, die angedrohte Strenge zur Anwendung bringen möchte. Se. Excellenz behauptet: die Gemeinden wären blos mittelst Agitationen irregeleitet. Diese Phrasen schmecken gar zu sehr nach den absolutistischen Kunststückchen jener Zeit, wo die Herren in Wien den Mo-! narchen versicherten, die Magyaren wären mit den politischen Verhältnissen vollkommen zufrieden, und nur einige unversöhn'iche Brauseköpfe suchten die Bevölkerung gegen die Regierung zu reizen. Herr Eötvös weiß es recht gut, wie die Sachen damals in Ungarn thatsächlich gestanden; er muß also auch die totale Hohlheit dieser abgenützten Mittelchen zu würdigen wiffen. Nicht die Gemeindevorstände und nicht die Rabbinen sind irregeleitet, sondern Baron EvtvöS in höchst eigener Person. Der Entwurf über „die freie Ausübung der Religion und die Gleichberechtigung der Confessionen" soll offenbar den Zweck haben, die Minoritäten vor einem Drucke von Seilen der Majoritäten durch das Gesetz zu schützen. Welch' traurigem Loose die Minorität einer Gemeindev erwöge der ung.-jüd. Conrgreßstatuten entgegknsieht, braucht wohl hier nicht hevorgehobenzu werden. Und doch sucht der Mann durch die gewaltsame Durchführung der Congreßstatuten, die Minoritäten in den Gemeinden zu erdrücken und sich selbst — gründlich zu blamiren. Und doch sucht der Mann die ComitaispaschaS gegen die orthodvre Iudenheit zu reizen, in einem Momente, wo das Land eine ganz andere Aufgabe hat, als unter die Bürger die Fackel der Zwietracht und des religiösen Haders zu schleudern." Zeitungsnachrichten und Correfporrdenzen. Deutschland. Wurzburg, 10. Nov. In Nr. 49 d. Bl. befindet sich ein Schreiben abgedruckt, das von mehreren Herren in Königsberg, die sich als Haupt-Grenr-- comitö konstituirt, unterzeichnet, welches die Abhilfe der Roth unserer Glaubensbrüder in Rußland sich zur Aufgabe stellt. Gleichzeitig wurde darin ausgesprochen, daß das erwähnte Comitö für jetzt sein Augenmerk auf folgende Punkte richtet: 1) auf die Organisirung der Auswanderung aus Rußland; 2) auf die Beförderung der Bildung durch geordneten Schulbesuch in Rußland selbst; 3) auf Ausbildung junger, bildungsfähiger Leute zu wissenschaftlichen und gewerblichen, insbesondere zum Lehrerberufe in auswärtigen Anstalten. Wenn nun selbstverständlich Jeder, deffen Herz für das Leidwesen Anderer fühlt und empfindet, jeden Vorschlag, der zur Linderung der Noth unserer so schwer geprüften Brüder sich kund gibt, mit Freuden begrüßt, so können wir dennoch nicht umhin, bezüglich der obmerwähnten Punkte folgendes zu bemerken: ad. 1. Wäre nicht blos die Organisirung der Auswanderung aus Rußland anzustreben, sondern müßten auch und ganz vorzüglich für die Erwirkung der Freizügigkeitserlanbmß inRußlandselbst die geeigneten Schritte geschehen.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.