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Der Israelit · 1869-12-08 · Heft 49 (8.12.1869) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
10 (1869)
Issue
Heft 49 (8.12.1869)
Date
1869-12-08
Page
– (sequence 6)
Language
German
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940 In Orthodoxie und Reform, sondern darin, daß die noch dem Jud-ngesetze donnnirende Partei die Unordnung in allen Gebieten des Gemeindelebens erhalten wissen will, die Religionssä ule, ja sogar die Armenschule vernachlässigt, und die Besteuerung willkürlich handhabt, während die andere Partei, auf streng religiösem Standpunkte stehend, geordnetes Finanzwesen und Ordnung be m Gottesdienste verangt, für eine Talmud- Thorasä ule in die Schranken tritt, und die Besteuerung nach Maßgabe der Klassensteuer erstrebt. Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien. Der in der Taborstraße wohnhafte bekannte Zahntechniker H., welcher mit der Tochter eines bekannten Hoteliers in der Leopoldstadt am vergangenen Sonntag in der Kormeliterkirche getraut wurde, mußte, da die Braut dem katholischen Glauben angehört und er Jude war, früher zum christlichen Religion übe-treten, und es fand auch die Taufe am genannten Tage in derselben Kirche statt Nunmehr ist der junge Ehemann mit seiner Familie, welche streng orthodox ist, in derartige Conflikte gerathen, daß die Frau desselben den Entschluß gefaßt hat, zum jüdischen Glauben überzutreten, während ihr Gatte zu seiner angestammten Religion zurückkehrt. Zu dem Zwecke haben sich Beide bereits beim hiesigen Prediger der Israeliten gemeldet, woselbst auch die jungeProselytin den notbwendigen Unterricht in der mosaischen Lehre erhält, und wird die Aufnahme der Beiden in den Schoß des Judenthums schon in nächster Zeit erfolgen. (Diese Leute wechseln die Religion wie ein Gewand.) Prag, 19. November. Eine betrübende Kunde hat sich diese Woche hier verbreitet; der in den weitesten Kreisen durch seine verdienstvollen Werke aus talmudischem Gebiete hochberühmte Oberjurist R. Samuel Freund, hat bei dem hiesigen CultueVorstände seine Resignation eingereicht. Die Gründe, welche diesen von den jüdisch gesinnten Mitgliedern der hiesiigen Gemeinde auis tiesste bedauerten Schritt veranlaßten, liefern ein höchst trauriges Bild über die hiesigen Zustände. Es befinden sich hier bekanntlich schon seit längerer Zeit an mehreren Synagogen Prediger, die jedoch nie als Gemeindefunktionäre betrachtet wurden, sondern nur vom betreffenden Synagogenvorstande angestellt und zur Vornahme rabbinischer Funktionen dnrchauS nicht befugt sind.' Es erregte daher vor mehreren Wochen die gerechteste Entrüstung, als sich da« Gerücht verbreitete, daß der an der Meiselsynagoge angestellte Prediger Stein einen va -ihd beabsichtige. Derselbe ist hiezu ebensowenig als die anderen Prediger autorisirt, und die unjüdischen Anschauungen, die er von der Kanzel herab verbreitet, wie die Mißachtung thalmudischer Vorschriften, die er sich öffentlich zu Schulden kommen läßt,*) lieferten schon längst den Beweis, daß Stein binsichtlich seines Cbarakters ebenso wenig als hinsichtlich seines Willens die für einen üJ tidd erforderliche Qualifikation besitzt. Der ehrwürdige Oberjurist R. Samuel Freund '"j hat sich daher pflichtgemäß an den Vorstand mit dem Perlangen gewendet, die von dem Prediger I)r. Stein beabsichtigte Vornahme des m zu verhindern; aber trotz der entschiedenen und wohlmotivirten Vorstellungen, die an den Cultusvorsiand in dieser Angelegenheit gerichtet wurden, wurde jener von dem Prediger vr. Stein in Verbindung mit dem Prediger Dr. Hoff und noch Jemandem vorgenommen. In Folge dieses Willküraktes von unabsthbarer Tragweite bat R. Samuel Freund '“i seine Resignation an das Sekretariat der hiesiaen Cultusgemnrde gelangen lassen. Man scheint wobl auch auf Seiten des Vorstandes eine Zurücknahme dieses Entschlusses gewünscht zu haben; eS ist aber nicht nur nichts geschehen, was hiezu hätte führen können, sondern in den jüngsten Tagen wurde dem Prediger Dr. Stein wieder der Vollzug eines gesetzw drigen Aktes zugelassen. Derselbe hat nämlich die Trauung einer Frau vorgenommen, der nach dem eine rp’JD betreffenden religionsgesetzlichcn Bestimmungen das Eingehen einer zweiten Ehe noch nicht gestattet war. Da jene Frau eine hiesige ist, und daher der Umstand, um dessentwillen sie noch nicht hätte heirathen dürfen, bekannt war; wurde bei einer vorige Woche stattgefundenen Vorstandssitzung von einigen gesetzeStreu,n Vorstandsmttgliedern der A> trag gestellt, die Frage über die Zulässigkeit jener Eheschließung dem Oberjuristen R. Samuel Freund »"j zur Entscheidung vorzulegen. Dieser Antrag, in dessen Befolgung sowohl rücksichtlich des Umstandes, daß R. Samuel Freund '"3 zu den bedeuteudstkn raLbinischen Autoritäten der Gegenwart gehört, als rücksichtlich seiner Stellung in der hiesigen Gemeinde der einzige im vorliegenden Falle korrekte Weg gewesen wäre, wurde leider von der Majorität der Vorstandsmitglitder verworfen, indem dieselben, obgleich der Prediger vr. Stein, wie bereits erwähnt, nicht zur Beantwortung religionsgesetzlicher Fragen an gestellt ist, dennoch rücksichtlich der Thatsache, daß derselbe früher in Danzig als Rabbiner sungirte, seine Competeuz nicht bezweifeln zu dürfen erklärten. Dieser Vorgang mußte den Oberjuristen R. Samuel Freund in seinem bereits erwähnten Entschlüsse, seinen Posten niederzulegen, bestärken, und es droht uns nun die Gefahr, durch die Uebergriffe und Ausschreitungen, die dem Prediger Dr. Stein hier zugelassen werden, den einzigen der in *) Derselbe ist z. B. iw hc '»bj?3D3 pnb v!>w.

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