Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 10 (1869)
- Issue
- Heft 48 (1.12.1869)
- Date
- 1869-12-01
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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$22 geistig gesunden, dann, lasse sich vielleicht darüber | reden. Eine ähnliche Antwort hatte ihm, als er Protestant werden wollte, der Pastor Dächfel ertheilt. Dem Pastor primarius Fichtner, aber schien es unbedenklich, die Seele des Irrsinnigen durch die Taufe dem Himmel zu gewinnen, denn er zeigte am 17. Oktober d. I. der Gemeinde an, er werde am Nachmittage in der Kirche die Taufe eines Inden vollziehen. Als aber der Täufling zur festgesetzten Stunde nicht erschirn, da er bettlägerig war, so begab sich der Pastor, in Begleitung einiger Zeugen in die Wohnung des Erkrankten und vollzog dort die Taufhandlung. Die Verwandten des Caro wollten Anfangs nicht an das Geschehene glauben, da sie schon im September — auf das bloße Gerücht der beabsichtigten Tarrfe hin — dem Pastor die Beweise von der Unzurechnungsfähigkeit des Caro übergeben hatten; bald aber ward ihnen kund, daß die That vollbracht sei. Der Täufling erkrankte übngens gleich noch der Taufe («nt 19.) so heftig, daß er am 21. v. M. nach Sorau in die Irrenanstalt gebracht werden mußte, woselbst er vom Direktor, Kreispbysicus Dr. Karut, für unheilbar erklärt wurde. Die Verwandten haben nunmehr Schritte gethan, um d>'e Taufe für ungiltig ’ zu erklären, der Stiefbruder des Caro hat aber an den Vorstand des Ichauniter-KrankcnhaufcS eine Beschwerde gerichtet, worin er behauptet, daß sich die Diakonissin, Schwester Marie Knnot (aus Berlin), der Proselytenmacherei schuldig gemacht habe. Er behauptet ferner, daß Pastor Fichtner dem Täuflinge gar keinen Religionsunterricht ertheilt, sondern ausdrücklich erklärt habe, der ReligiorSunterricht, welchen Schwester Mar'e ertbeilt, genüge vollkommen. Wir bemerken zu dieser Geschichte, daß stch sämmtliche, auf die Angelegenheit bezügliche Belege in den Händen der Redaction befinden." Österreichischer Kaiserstaat. In PreHburg fand am 15. Nov. im kleinen ComitatSsaale die Versammlung der israelitischen Repräsentanten des I. Distrikts statt. Die Repräsentanz sollte eigentlich aus 46 Mitgliedern bestehen, es wurden jedoch nur 26 (von 19 Gemeinden) gewählt, von denen 24 erschienen waren. Distrikts commissär Bunzl rröfsnete die Versammlung mit einer Rede, welche mit einem Hoch aufSe. Majestät, auf den CultuSminister und den I. Distrikt, speciell die Gemeinde Preßburg schloß und mit großem Beifall ausgenommen wurde. Bei den hierauf vorgenommenen Wahlen wurden Herr! M. Bunzl zum Präsidenten, Herr Spitzer aus Malaczka zum Viceprästdenten, die Herren Geiringer, Mandl, Klein, Schick, "Hahn, Abeles, Fürst, vr. Ep- Mn und Drach zu Vorstandsmitgliedern, endlich L. Schick zum Obmann und S. Grünhut zum Obmann- Stellvertreter des Schiedsgerichtes gewählt. Schließlich wurde auch auf schriftliche Aufforderung des Herrn' Comitats-Schulinspectorö Bartal die Wahl eims Vertreters in den Comitatsschnlrath vor-t genommen, welche aus vr. Heller fiel. Der Vorstand wurde ermächtigt, zur Bestreitung der nöthigen Kosten ein Darlehen im Betrage von 80 fl. aufzunehmen. Zum Präklusivtermin für die Orgauistrung der Gemeinden wurde der 15. Februar bestimmt. Gleichzeitig tagte in Preßburg auch eine andere Versammlung, bestehend aus Vertretern der Israel. Gemeinden von Dösing, Frauenkirchen, St. Georgen, Galantha, Geiring, Karlburg, Gr.-Magendorf, Röche, Schatmansdorf, Stampfen, Szerdahely. In dieser Versammlung wurde einstimmig die Abfindung eine- Collectiv- Protestes beschl offen, der auch von dem Preßburger Gemeindevorstanv mitgefertigt und der DistriktSversammlung zugesckickt wurde. Dieser Protest, den die „Preß. Z." zmirtheilt, beginnt mit den Worten: „Wir Unterfertigten erklären hiemit im Namen der durch uns vertretenen Gemeinden, daß wir an Ihrer Versammlung — welche sich „DistriktSi epräsentanz" nennt - gar keinen Antheil haben und in derselben in gar keiner Art und Weise 'vertreten find. Wir haben Niemcnden gevählt, wir haben Niemanden bevollmächtigt, und hat auch demzufolge Niemand daS Recht, in unserem, rech. im Namen unserer Gemeinden zu sprechen, zu berathen oder gar irgendwie Etwas zu besä ließen." Nach Anführung der Gründe, weßhalb der gegenwärtigen DistriktSversammlnng kein Vertretungsrecht zuerkannt werden könne, die nur aus Minontätswahlen hervorgegangen und eine Rumpsreprösentanz sei, heißt eS dann zum Schluß: „Wir, die Unterzeichneten bevollmächtigten Vertreter unserer resp. Gtmeindeu, süblen uns verpflichtet gegen eine jede Confiquenz einer Wahl in Ihre Versammlung (sogenannte DistrikSripräsentanz) entschieden und nachdrücklichst zu protestiren. „Wir erklären all' das, was in dieser Ihrer Versammlung berathin und beschlossen wird, als null und nichtig, als für unsere Gemeinden nicht bindend und zu Recht bestehend, und weisen wir im vorhinein alle Geldleistungssorderungen entschieden zurück, die von Ihnen etwa ousgehen oder Ihrer Versammlung entstammen könnten. „Wir erklären Ihnen außerdem, daß wir jedes einzelne Mitglied dieser Versammlung persönlich für jeden Nachtheil, Schaden und jede Beeinträchtigung, welche uns in Folge Ihrer Versammlung entstehen sollte, verantwortlich machen. „Wir behalten uns überdies vor, nachträglich wegen weiterer Wahrung unserer beeinträchtigten und etwa noch ferner zu bceintrSchtigenden Rechte alleweiter Erforderliche zu veranlaffen."