Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 10 (1869)
- Issue
- Heft 47 (24.11.1869)
- Date
- 1869-11-24
- Page
- – (sequence 21)
- Language
- German
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X Jahrgang. Wissenschaftliche Beilage; u Nr. 47 des Israelit. Zur Schrifterktärrmg. Die kurzen Abschnitte, welche in den Festtagen des Monats Tischri aus der Thora verlesen werden, enthalten wesentliche Schwierigkeiten, die ihrem einfachen Sinne nach, meines Wissens, nicht genügend gelöst sind. Nähert sich folgende Auffassung der Wahrheit, so wäre hierin wieder ein Beitrag zu der Erfahrung, daß man selbst zum ms, für welche unsere antiken und modernen Karaiten gern das Priveligium beanspruchen, des Schatzes unserer traditionellen Literatur sehr bedarf. Da ist zuerst die Partikel die sowohl beim “hsd dp wie in dem wiederholten nw'O- Gebote den Commentatoren Schwierigkeit gemacht.*) Da ist ferner das drei Mal wiederholte mn DVD dsjo wie das zwei Mal ausgesprochene '^p-Geoot beim vbd dp- Abschnitt, welches in seinem einfachen Zusammenhang wenig gedeutet ist. Nun gar die so auffallende Wiederholung des -Gebotes in Vers 39, nachdem D. 37, 38. durch die Worte DDnyaD ‘nb wyn n>N dasselbe abgeschlossen zu sein scheint. Eine einfache, dem Zusammenhang entsprechende Erklärung dieser Verse dürste wohl Vielen Bedürfniß sein. Diese aber ist wohl offenbar in einem bekannten Satze in ci^ynD und n"vi 'pis zu finden; jener Satz, welcher die Grundlage ist der ernsten und weihevollen Stimmung. wie sie in Israel vom ersten Ellul vorherrscht, in welchem die Tradition aufbewahrt, daß Moses drei Mal 40 Tage zur Erreichung der vollkommenen Versöhnung (und selbstverständlich auch zum Empfang der mm) auf dem Berge Sinai weilte. Diese war am IO. nem beendet, an welchem Moses dem Volke mit dem Gnadenworte Gottes "’nrt’D,, erschien. Hierin findet sich wohl das richtige Verständniß dieser Verse. Am ersten Tage des siebenten Monats "D2d ',v„ soll — in der Zukunft —für Euch ein Ruhetag sein (V. 24) da es im ersten Jahre der Gesetzgebung noch nicht verkündigt war. „Hingegen am IO. Tage *) Bekanntlich drückt das Wort gewöhnlich den Gegensatz aus: der Annahme des b''i wonach es hier in der Bedeutung der Bekräftigung „wahrlich" zu nehmen ist, wird bereits von Wessely begegnet, während die anderweitig allgemein gütige Auffassung, daß der Gegensatz in der verschiedenartigen Begehung der Freude und des Kasteiens ist, wohl nicht befriedigen kann. dieses 7. Monats (mn) ist es für Euch ein Versöhnungstag, eine heilige Festberufung." Da jedoch nach obigem Satze, wie nach der allgemeinen Regel *rv ncDtpra rwo Moses erst am 10. Tischri des Morgens zum Volke kam, so ist jener VersöhrmngStag, sowohl hinsichtlich der Ruhe und des KasteienS nur am Tage, nicht in der vorhergehenden Nacht geboten und gehalten worden; daher das wiederholte "ntn dph osya,, am Tage selbst, wie es von unfern Weisen immer "DP bv genommen wird. Für die Zukunft heißt es dann (V. 31. 32): Für eure Geschlechter in allen euren Wohnungen ist es ewiges Gesetz, ihn als einen Ruhetag zu halten und euch zu kasteien am neunten Tag des Monats Abends von Abend zu Abend u. s. w. Das darauf folgende ni3,D-Gebot von V. 33. bis 37. ist auä mit mn ’jphem tenr6 -wy mrora dieses siebenten Monats eingeleitet; weil es sich auf daS erste Fest in der Wüste bezieht, und das gebietet, was dort anwendbar und ausführbar war. Hingegen mit V. 39. ist die Festesbestimmung für die Zukunft „wenn Ihr werdet den Ertrag deS Landes einsammeln" gegeben. Das Gebot der vier Gewächsarten in V. 40 und deö Wohnens in Hütten in V. 42. konnte in der Wüste überhaupt, gewiß aber nicht in jenem Jahre während des kurzen Zwischenraumes bis zum Feste ausgesührt werden. Es liegt übrigens in dem Geiste dieser Gesetze, daß sie während deS Aufenthaltes in der Wüste, wo sie mit dem Ertrage des BodenS nicht in Berührung kamen, noch keine Geltung hatten; wie das Wohnen in Hütten, zumal wenn on^ wp ffDD mmD sie ja immer in Hütten zubrachten, schon deßhalb nicht Anwendung hatte, weil ja nach V. 43. das Wanderleben, in welchem sie sich jetzt befanden, damit (also später) in Erinnerung gebracht werden sollte.*) Eine ähnliche Bemerkung möge hier Platz finden über 4 B. M. 9, 4— k». Es wird bereits von Siforno die Frage angeregt, wozu hier das längst gegebene Gebot des Pessach-OpferS so nachdrücklich wiederholt ist: Rede zu den Kindern Israels und sie sollen bringen das Pefsach zu seiner Zeit u. s. w.**) *) Ebenso scheint das »n wnn , welches oj’jn pip enthält, erst im heiligen Lande in Verbindung mit dem r>r> Gebot stattgesunden zu haben. \ **) Die Erklärung Siforno's, daß ähnlich wir bei der Einweihung des Tempels durch die freudige Erregung, Israel seine Pflicht hätte veraessen können, ist wohl nicht stichhaltig, da es bei der Einweihung des Tempels keine Versäumnis, sondern wie (2R. K. 9) zu lesen, gesetzlich begründet war.