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Der Israelit · 1869-11-24 · Heft 47 (24.11.1869) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
10 (1869)
Issue
Heft 47 (24.11.1869)
Date
1869-11-24
Page
– (sequence 10)
Language
German
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9 02 eS die Juden handhaben, das sogenannte ^Schäch ten" welches ihnen von Moses schon geboten worden, so studen wir erstens, daß dieser Act nicht von Jedem, sondern nur von eigens dafür geprüften Leuten, den Schächtern, ausgeführt werden darf. Zweitens muß auf das dabei zu handhabende Instrument eine besondere Aufmerksamkeit verwendet werden. Dieses muß die gehörige Länge haben, muß stets blank geputzt, scharf und völlig frei von Scharten sein. Hieraus geht hervor, wie weise Moses seine Gesetze gab. Selbst über das Befestigen des zu -schächtenden Thieres gab Moses Vorschriften. Es muß so auf dem Rücken liegen, daß der Hals etwas überrücks gebogen erscheint, wodurch die zu durchschneidenden Theile des Halses stärker hervortreten, worauf der Schächter auf einen Ruck den Hals so weit zu trennen hat, daß er nur noch durch die Wirbelsäule mit dem Kopfe des Thieres in Verbindung steht. Die jetzt eintretende plötzliche Verblutung versetzt das Thier in eine Ohnmacht, wodurch der Todeskampf für dasselbe nicht fühlbar wird. Hieraus geht hervor, daß diese Tödtungsweise am meisten für das Schlachten der Thiere zu empfehlen wäre, da dabei dem zu schlachtenden Thiere am meisten der Todeskampf erspart wird, wozu wir entschieden auch verpflichtet sind, damit nicht das Schlachten der Thierquälerei so ähnlich gemacht wird, wie das noch so beliebte Tobthetzen von Wild, welches ja noch heut zu Tage zu den sogenannten noblen Passionen gehört. Als vor mehreren Jahren die öffentliche Meinung in einigen Cantonen der Schweiz gegen das rituelle Schächten auftrat und es ungerechter Weise in die Kategorie der Thierquälerei stellte, so ersuchte der dortige Landesrabbiner sämmtliche Thierarzenei-- schulen sowie hervorragende Thierarzte um ein Gutachten darüber: „Ob Schächten Thierquälerei sei oder nicht?" Sämmtliche hierüber abgegebene Gutachten, 20 an der Zahl, sprachen sich dahin aus, „daß das Schächten durchaus nicht als Thierquälerei anzusehen sei." Ja, die meisten erklärten, daß dies Schächten einen entschiedenen Vorzug vor dem SchlachtmoduS wie er bei Christen gebräuchlich fei, habe, und Gerlach, Direktor der Veterinärschule in Hannover, erklärt das Schächten für das humanste Verfahren, welches allgemein eingeführt werden sollte. (Was mögen da die guten Schweizer von unseren Parforcejagden denken?) — So gut es nun auch wäre, wenn wir einen Schlachtmodus hätten, wobei dem Thiere so wenig wie möglich Schmerzen verursacht würden, und das Blut durchs Schlachten im Fleische verbliebe, so gibt es eben außer dem Tode durch die Kugel inS Gehirn keine Schlachtmethode, die beides in sich vereinigte, so daß es also, da das Erschießen nicht überall anwendbar, noch am besten ist, die Thiere in der Weise zu tödten, wie es bei den Juden ritueht vorgeschrieben. Allerdings lag das völlige Ausbluten der Thiere beim Schächten in der entschiedenen Absicht des Moses, da er erstens wähnte, daß im Blute die Seele vorhanden sei, andernthM es aber fri den heißen Klimaten zweckmäßiger war, die Thiere ausbluten zu lassen, weil sich derartiges Fleisch länger genießbar erhalt. ZeLtungsnschrichten und Correspoudenzen. Deutschland. München, den 8. November. Ueber Gottesdienst, Seelsorge und Religionsunterricht der Sträflinge im Zellengefängnisse Nürnberg ist Folgendes angeordnet: Den israelitischen Sträflingen ist die Feier des Sabbats und der 13 hohen Festtagen gestattet. Dieselben werden, wenn eine hinlängliche Anzahl Glaubensgenossen in dem Zellengefangnisse vorhanden ist, an diesen Tagen in einem Schullokale wo möglich unter einem Rabbiner oder Religionslehrer, zum Gebete versammelt und dürfen hierbei die Schaufäden und Denkriemeu anlegen. Für ihren Religionsunterricht wird die nach den örtlichen Verhältnissen zu ermöglichende Sorge getragen. München, 14. November. In Nr. 4b Ihres werthen Blattes wird die mpDi hütisp hier vDQ erklärt, und ersuche ich Sie, da die ganze Gemeinde hierdurch beleidigt wurde, dies gefl. dahin zu berichtigen, daß die D’Drmp der Orthodoxen von bekannten Autoritäten rönp haben, und diese von Zeit zu Zeit erneuern lassen. Der t»npn anw steht unter Aufsicht des Rabbiners, und hat noch eine nPap, die gut ist. Das mpo ist gleichfalls von bekannten frommen Rabbinen als ibg anerkannt, und stets -oinö ■ml mDiöffa Joseph Stern. Stuttgart, 8. November. „Sicherem Vernehmen nach ist von dem Ministerium des Kirchen- und Schulwesens der Zusammentritt der aus den 12 Rabbinatsbezirken des Landes und aus dem Lehrerstande berufene» Deleqirteneommission zu Berathung eines neuen BerfassungSstatutS für die israelitische Kirche auf den 6. Dezember d. I. und die folgenden Tage anberaumt worden." — Somit wird die Delegation am mmn rojn ihre Sitzungen eröffnen. Möge der Geist der Hasmonäer darin siegreich vertreten fein, mögen wie vor zwei Jahrtausenden die Angriffe auf unsere heilige Religion muthig und mst gutem Erfolg bekämpft werden! N. S. Nachtrag, 12. November. Die Einbe-

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