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Der Israelit · 1869-11-17 · Heft 46 (17.11.1869) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
10 (1869)
Issue
Heft 46 (17.11.1869)
Date
1869-11-17
Page
– (sequence 5)
Language
German
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881 [ So wächst denn hier fi"3 mit jedem Tage die Zuneigung und Hochachtung für ihn; bin ins biz-'D iy Hü ybn. Zeitungsnachrichten und «Korrespondenzen. Deutschland. Merlin, den 8. November. Es ist mir Gele- ^genheit geworden von der, von einigen religiös gesinnten Mitgliedern der hiesigen jüdischen Gemeinde an das hohe Abgeordnetenhaus eingereichten Petition Kenntnis; zu nehmen. Dieselbe gibt durchaus keine Veranlassung zu der Befürchtung, wie sie mehrfach geäußert worden, als ob die Petenten den Bestand der jüdischen Gemeinden in Preußen in Frage stellen und im Falle die Petition Erfolg hatte, ein allgemeines Chaos entstehen würde. Die Petenten verlangen nur eine gesetzliche Regelung der jüd. Verhältnisse im Sinne der Verfassung, welche jedem Staatsbürger Gewissensfreiheit garantire. DaS Gesetz vom 23. Juli 1847 jedoch beschränkt dieses natürliche Recht jedes Menschen, indem der Gesetzgeber von der Voraussetzung ausging, daß im Judenthume keine religiöse Spaltung existire, daß Uniformität des CultuS herrsche. Indem das Gesetz in ein m geographischen Distrikte nur eine Iudengemeinde statuire, trägt es dem Gegensätze zwischen Orthodoxe u. Reformer keine Recknung. ES hängt nun von dem Zufalle der Wahlen ab, welche Richtung zur Herrschaft gelangt und dann die entgegengesetzte Partei tyrannisirt und selbst zwingt, zu Einrichtungen beizusteuern, die ihren religiösen Ansichten durchaus zuwider sind. Es wird dies factisch an den Verhältnissen der jüd. Gemeinde zu Berlin nachgewiesen. Hier sind die Reformer wenn auch in nur geringem numerischen Uebergewicht, wie dies die in jüngster Zeit stattgehabten Wahlen erweisen. Die Orthodoxen werden nun gezwungen, Cultuseinrichtungen, Anstellungen von Beamten, die ihren religiösen Ueberzeugungen entgegenstehen, sich gefallen zu lassen, Zustände, die eben so unlogisch sind, wie dem natürlichen Rechte jedes Menschen widerstreben. Die Petition kommt in weiterer Ausführung zu dem Resultate, daß in Betreff der Gesetzgebung über Judengemeinden eine Lücke bestehe und sei darin die Veranlassung zu finden, daß das eigentlich schon durch die Verfassung außer Kraft befindliche Gesetz vom 23. Jul» 1847 noch in Anwendung geblieben. Eine gesetzliche Regelung sei deßhalb nöthig, und zwar müsse die Zulässigkeit der Bildung neuer Judengemeinden, ohne Rücksicht auf geographische, insbesondere die jetzt vorhandenen Synagogenbezirke und überall da, wo sich ein zunächst nach der Kopfzahl der Bekenner, zu bemeffendes Bedürfniß herausstellt, sanctionirt werden. Nur so wird es möglich, daß sich die entgegenstehenden Parteien, je nach ihrer religiösen Richtung, der einen oder andern Judengemeinde zu wenden, und so diejenigen Cultusrechte erlangen, deren sich die Bekenner der christlichen Religion erfreuen und die ein natürliches Recht jedes gläubigen Menschen sind." Oesterreichischer Kaiserstaat. Man schreibt aus Proßnitz, 4. November: Die selbständige politische Jsraeliten-Gemeinde Proßnitz hat Sr. Excellen; dem Herrn Minister Dr. Giskra das Ehrenbürgerrecht votirt und diese Ernennung in folgendem Telegramm angezeigt: In eben (2. November) stattgefundener Ausschußsitzung wurden Euer Gxcellenz in Anbetracht Ihrer eminenten Verdienste mit Acelamation zum Ehrenbürger der politischen Jsraelitenzememde Proßnitz ernannt. Der Vorstand, indem er diese Ernennung zur hochgeneigten Kenntnißnahme unterbreitet, bittet um huldvolle Annahme. Bürgermeister Zweig. Hierauf lief folgendes Telegramm ein: Jsraeliten-Bürgermeister Zweig, Proßnitz. Verbindlichsten Dank für das mir votirte Ehrenbürgerrecht der iSrael. Gemeinde. Minister Giskra. Aus Reschow erfährt man, daß am 15. Oct. ein schreckliches Verbrechen daselbst begangen worden ist. Auf dem dortigen jüdischen Friedhof wurde bei Nacht das Grab eines 12jährigen Mävchens geöffnet, und der Leiche Kopf und die eine Hand abgeschnitten ' und diese Th eile mitgenommen. Das Bezirksgericht bietet alles auf, um den Verbrecher zu entdecken. R ußland und Polen. Odessa, 21. Oct. Leider ist von hier ein würdiges Seitenstück zu dem Morde in Pantin zu berichten. In der Nacht von Sonntag auf Montag der vorigen Woche wurde in einem ziemlich außerhalb der Stadt liegenden Haufe eine ganze Judenfamilie, bestehend aus Mann, Frau, zwei Kindern und der Mutter der Frau, erschlagen. Eines der Kinder ist erst fünf Tage nach der That im Spital seinen Wunden erlegen; da es jedoch in der ganzen Zeit nicht wieder zur Besinnung kam und somit kein Zeuge der That am Leben geblieben ist, so wird es sehr schwer sein, den Mörder ausfindig zu machen.

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