Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 10 (1869)
- Issue
- Heft 44 (3.11.1869)
- Date
- 1869-11-03
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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840 Ganze verbreiten, daß ferner das Schriftwort nur im Lichte der Tradition betrachtet werdm darf und daß endlich hier wie nirgendwo anders das Prophetenwort seine Anwendung findet: 02 D’pns’Dn w-w' D2 1^2' V'MISI „Gerade sind die Wege des Ewigen, Fromme wandeln in ihnen, aber Frevler straucheln darin." So wollen wir uns denn glücklich preisen, daß Gott unS sein Licht hat leuchten lassen, so daß wir in seinen Wegen ohne Strauche! zu wandeln im Stande sind. — 3ettuttgöitadmd?tett und Correspondenzen. Deutschland. Coblenz, 24. Oct. Wie weit der Bekehrungseifer führt, erhellt wieder aus folgendem Stückchen, das uns von sonst zuverlässiger Seite erzählt wurde. Zn Dernau, einem Dorfe bei Ahrweiler, besuchten die beiden acht- und neunjährigen Töchter der Israeliten H. Bar und H. I. Bär die dortige christliche Dorfschule und den Privatunterricht in weiblichen Handarbeiten der Lehrerin K. Seit 3—4 Monaten hatten sich nun die Kinder einer ganz besonderen Aufmerksamkeit dieser Lehrerin zu erfreuen, indem diese sie etwas früher in den Unterricht kommen ließ und ihnen christlichen Religionsunterricht ertheilte. Von Zeit zu Zeit wurden die Kinder auch unter geeigneten Vorwändm zum Ortspfarrer geschickt, den sie bei solchen Gelegenheiten mit: „Gelobt sei I— Chr—" ansprechen mußten. Der Herr Pfarrer nahm dann ein kleines Examen vor, nach welchem er die Kinder, wenn er mit ihnm zufrieden war, mit Heiligenbildern beschenkte. Unter Anderem soll ihnen auch der Pfarrer gesagt haben, daß er wegen ihrer Taufe erst in Trier anfragen müsse, ob dieselbe schon jetzt oder nach zurückgelegtem 14. Jahre erfolgen könne. Die Lehrerin eröffnete den Kindern mittlerweile die Aussicht, auf den Eintritt in ein Kloster, in welches auch sie sich zurückzuziehen gedenke. Die Sache wurde lange geheim gehalten, endlich aber durch Gespielinnen der Mädchen entdeckt, worauf die Eltern sie der Schule entzogen und gleichzeitig bei der Verwaltungs- und gerichtlichen Behörde Anzeige machten. Man ist mit Recht gespannt, zu welchem Resultat die Untersuchung führen wird, da es sich hier um einen eclatanten Fall von Proselytenmacherei handelt. (F. I.) Berlin, 20. Oct. Bei der Fortsetzung der Generaldebatte über die Kreisordnung im Abgeordnetenhause ging eS etwas lebhafter zu als an den vorhergehenden Tagen. Der Ausspruch Lasker'S, daß die Gemeinde demokratistrt werdm dürfte, veranlaßte Gegenreden, sowohl auf Seiten der conservativen Abgeordneten, als auf der Ministerbank. Der Landrath v. Lattorff (Abgeordneter für Gardelegen) erregte einen Sturm des Unwillens durch einen ebenso trivialen als unpassenden Vergleich. Sich erinnernd, daß der Abgeordnete LaSker Jude sei, stellte er die Art, wie dieser gegen die Kreisordnung aufgetreten, in eine Parallele mit der Empfehlung durch die Karten, die ein gewisser Scholem nomius Brühl, „vsstimsntorlun mercator“, seinerzeit den Studenten in Berlin zugesendet habe. Auf der Karte habe gestanden: „Ich zahle den höchsten Preis!" Ganz dasselbe sei mit der gestrigen Opposition. (Große Unruhe.) Präsident: Ich muß den Redner unterbrechen, denn ich finde es nicht in der Ordnung, die Stellung der Abgeordneten durch derartige Vergleiche zu charakterisiren. — Hamburg. Eine Ehescheidung nach jüdischem Ritus wurde am jüngsten Montag im Synagogengebäude auf den Kohlhöfen, vom Oberrabbiner vr. Stern vollzogen. Die Frau Schönlank, geb. Löwenheim, ward nämlich von ihrem Ehemann getrennt. Derselbe war in Breslau als Kaufmann etablirt, kam nach Hamburg, beging viele Schwindeleien und wurde Anfangs dieses Jahres zu 18 Monaten Zuchthaus verurtheilt. Auf Grund des Strafuriheils erwirkte die Ehefrau von dem Breslauer Gericht den Ausspruch der Scheidung, die hier formell vollzogen wurde. Um dieselbe zu erlangen, war die Frau von Breslau hierher gekommen. Der Ehemann wurde von zwei Officianten zum Synagogengebäude begleitet. Hamburg. Die Penstonsftiftung für Lehr« der israelitischen Freischule erhielt von einem Ungenannten ein Geschenk vop Bco. Mk. 1000. I Hamburg. Ein Prozeß, den der Borstanw der israelitischen Freischule gegen die Liquidation- Behörde der deutsch-israelitischen Gemeinde angestellt hat, harrt gegenwärtig der Entscheidung des Niedergerichts. Der klagende Vorstand verlangt von der Liquidations-Behörde die Fortzahlung der ihm bisher auS der Gemeindekasse gezahlten jährlichen Beisteuer von Crt. Mark 3000 mit dem Hinweis, daß er solcher Beihilfe bedarf, da im entgegengesetzten Falle die Weiterführung der Schule auf das Erheblichste behindert und gestört werde. Der Liquidations-Vorstand bestreitet in seiner Einredeschrist, daß er verpflichtet sei, die Crt. Mrk. 3000 ferner zu zahlen. Am 26, Januar 1820 habe der damalige Gemeindevorstand eine Beisteuer zur Erhaltung der Schule von Crt. Mrk. 1200 bewilligt, weil das finanzielle Bedürfniß der Freischule einen solchen Zuschuß wünschenswert^ machte. Später sei diese jährliche gegebene Summe auf Crt. Mrk. 2000 erhöht und endlich am 16, Januar 1854 vom Gemeindevorstand ein neuer Beschluß gefaßt worden, nach welchem Crt. Mrk. 3000 jährlich beigesteuert werden sollen, so lange Herr Br,