Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 10 (1869)
- Issue
- Heft 43 (27.10.1869)
- Date
- 1869-10-27
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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X. Jahrgang. Beilage z« Nr. 43 des Israelit. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Stuttgart , Mitte Oktober. In unseren Zeitungen empsieylt sich seit einigen Wochen ein „Israelitisches Knabenpensionat und Handels-Institut", welches Herr K. BodenLeimer hier kreiren möchte. Herr B. ist „jüd. Hauslehrer und Prediger in dem badischen Orte Emendingen", und beruft sich auf die Herren Mayer, Levi und Magnus, welche bereit seien, „nähere Auskunft zu geben. Hier wie anderwärts tauchen solche Kosthäuser und Handelsschulen empor und 'manche Eltern übergeben ihre Kinder, Söhne oder Töchter, diesen Anstalten nur in der naiven Voraussetzung, daß, da diese von sraeliten gegründet sind, ihr Kind auch koschere Kost genießen und eine jüdische Erziehung erhalten werden. Dem ist aber durchaus nicht überall so. Wir haben hier mehrere Speisehäuser für die Schuljugend beiderlei Geschlechts, z. B. B. Auerbacher, H. Mannheimer, Löwentbal. Fräulein Meyer, Fräulein Lewi u. s. w., die nicht alle in gleichem und in vollem Maaße das Vertrauen verdienen, daß sie einen koscheren Tisch führen, geschweige denn ptÖH HOTO und andere j-p-Q sagen und sagen lassen, wie es in einem jüdischen Hause beim Aufsteben, Waschen vor und nach dem Essen rc. rc. vorgeschrieben und zu beobachten ist, wenn nicht die Jugend ohne Gebet und ohne Andacht aufwachsen und endlich an Gott und sein Wort ganz und gar vergessen soll. Wir haben hier öffentliche KoßHäuser, worin gekocht werden soll, obschon eine Jüdin an der Spitze steht und die Kinder auswärtigen jüdischen Eltern augehören. Es gibt aber auch auswärtige jüdische Eltern, die ihre Kinder sofort in christliche Pensionatc und christliche Häuser gegeben haben, und doch ertheilt Kirchenrath Maier auch diesin Kindern s. g. isr. Religionsunterricht und wird sie konfirmiren, obschon es selbst im würtb. Lehrbuch (Frage 343) heißt, der Israelit habe sich — „als Mittel zu einem religiös-siitlichen Leben!" — zu enthalten vom Genüsse des Fleisches und der Milch gewisser Thiergattungen (Levit. 11.), des Blutes, (EH) der Spannader (ntwn Tj)/ gewisser Fettsiücke Qpn), des Fleisches von HD'HIDI oder von einem Thier, das nicht nach geschlachtet worden ist und des Sogar das Konfirmandenbüchl ein bestätigt (Fr. 26) diese Gesetze der „Enthaltung!" Doch aber schreitet diese Religionsbehörde nicht ein gegen solche öffentliche Aergerniffe, indem sie etwa solche trefene Haushaltungen ungenirt zur Warnung für die kostsuchenden Eltern bekannt macht oder den Judenkindern im Christenhause und deren Eltern ernstliche Hindernisse in den Weg legt. Auch bei Gründung des neuen Pensionats ist es von Wichtigkeit, zu hören, ob der religiöse Charakter des Unternehmens die nöthigen Garantien bietet, daß religiöse Eltern ihre Kinder demselben unbedenklich anvertrauen dürfen. — In Stuttgart kann übrigens das Vertrauen in die niOTlttf überhaupt nicht vollkommen sein, insolange neben dem ordentlichen EJTl^ und Vorbeter auch die Metzger ihr Vieh se>ber schachten und für ihre Kunden auch deren Geflügel schächten. Stuttgart macht hierin eine schlimme Ausnahme aller übrigen israel. Gemeinden, und KirchenraG Maier hat auch dieses zweifelhafte Verdienst, Metzgern gegeben und dadurch die öffentlichen Controls entzogen zu haben ’PK") IN iTjD N^)15W tVD'IP 'Op NpN nPOD — N'vnirQ raty PPnP OO1O N1.1L? 'O M NIL' "non?D -ottf Drmn P3pp nD PpnP N3P NPttf nntton io HTitSOn 70 “Oltf* Wie viel größer ist erst die Versuchung bei ei nem gewöhnlichen Metzger, wenn erdurch seine Entscheidung sich selbst einen größeren Schaden zulügen oder wegen Mangels an anderem Vieh in Verlegenheit kommen würde! Kann man wohl von solchen Metzgern sagen, sie seien nriBOO pkNIO? Deßhalb ist es auch allgemeiner Gebrauch, ■toöP iwb nV'tör nvnP wi din ™ nsun t> itpn os n"ö) Pnpn o^ioon n"d iovp*? miin*? NJ'TO TIDN nOTlBQ- Dem Rabbiner in Stuttgart, der als solcher als theologisches Mitglied der isr. Oberkirchenbehörde so vieles vor seinem Gewissen zu verantworten hat, wird diese Neuerung und Abweichung von Herkommen gewieß niemals zum Nachruhme dienen, abgesehen davon, daß in Folge derselben das Einkommen des zweiten Vorsängers bedeutend beeinträchtigt und so geschmälert ist, daß er sinanziell nicht der Größe seiner Gemeinde gemäß gestellt ist. Hoffen wir, daß der einstige Nachfolger des greisen Kirchenraths, wie Herr vr. Hildesheimer in Berlin, einst in Stuttgart wie in Württemberg überhaupt die religionswidrigen Reformen im Geiste der göttlichen Thora unserer Traditionen abermals reformire, pn vp?m pxfÖiünfter, 15. October. Dem „Westf. Merkur" wird von hier geschrieben: „Am Mittwoch, den 13. d. M., Nachmittags, bewegte sich ein großer Leichen-