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Der Israelit · 1869-09-08 · Heft 36 (8.9.1869) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
10 (1869)
Issue
Heft 36 (8.9.1869)
Date
1869-09-08
Page
– (sequence 6)
Language
German
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¥o% tzten. Wir geHn tut Ürachfieheckden denselben im Aus-! züge und der geehrte Leser wird sich selbst rin llrthcrl bilden, in welch' trauriger Lage die dortigen Juden fich befinden. „Schon seit der Zerstörung des ersten (?) Tempels, heißt es im Briefe, wohnen wir in Georgien, und werden gepeinigt und unterdrückt wie unsere Väter in Egypten. Unser Vermögen ist seit den 2000 Jahren, die wir hier leben, den Räubereien der verschiedenen Fürsten dieses Landes auSgesetzt gewesen, Keiner war des Lebens sicher und konnte wissen, wohin er mit Frau und Kindern deS andern Tages gebracht werden würde; wir wurden wie wilde Thiere gehetzt, von einem Ort awrn andern verjagt und frisch beraubt. Erst seit der Regierung des jetzigen Kaisers Alexander von Rußland hat sich Gott über uns erbarmt und unfern Leiden ein Ende gemacht. Wir loben und danken Gott, daß er unser Gebet erhört hat, wir segnen unser« Kaiser, der uns beisteht. Ebenso danken wir dem wahren Menschenfreund, Joseph Tscharni, welcher keine Mühe gespart und mit Lebensgefahr die Reise durch wilde und räuberische Völker unternommen, um zu uns und zu unfern Brüdern zu gelangen, der vor Könige und Fürsten getreten, um sich bei denselben um unsere Besserstellung zu verwenden." Der zweite Brief ist von SalmaS in Kleinperfien datirt. Wenn wir aus ersterem Briefe entnommen, daß die Lage unserer Glaubensgenossen in Georgien jetzt eine bessere ist, so zeigt der zweite Brief, daß für unsere armen Glaubensgenossen in Kleinpersien noch keine Hilfe gekommen. Der Brief lautet im Auszug: „Wir Juden der Stadt Salma» in Kleinpersien an der türkischen Grenze, nehmen unsere Zuflucht zu dem edlen Menschenfreund, Herrn Joseph Tscharni, und wollen ihm die traurige Lage, in der wir uns befinden, vorstellen. Die Perser martern uns schrecklich. Ein Gesetz ist vorhanden, welches vorschreibt, daß, wenn ein jüdischer Vater zwei Kinder hat, er das eine Kind, sobald es sieben Jahre alt ist, außer Landes schicken muß; dadurch werden viele Männer gezwungen, ihre Weiber zu verlassen und doch presst man von den armen verlassenen Frauen eine jährliche Steuer von 10 Tumonen ----- 30 Silber-Rubel heraus. Reisende Juden werden auf dem Wege beraubt und ermordet, und Niemand bestraft die Mörder, und dennoch können wir uns nur durch Handel ernähren, denn keinem Juden ist es gestattet, ein Grundstück zu erwerben oder ein Handwerk zu betreiben; wagt ein Jude, über den Muß Ers zu fahren, so muß er eine Steuer von 2 Tumonen — 6 Rubel zahlen. Will ein Jude in die Stadt Hai Eintreten, so hat er 3 Rubel zu entrichten. Wenn ein Jude seine Geschäftsreise glücklich zurückgolegt hat und kommt nach Haus, so kommen gleich einige Perser, zeigen falsche Wechsel vor, und der Jude wird bis zum Hemd ausgchfLnbet, obgleich er Nichts schuldig ist; einige Schläge bekommt er als Zugabe. Gefällt einem Perser eine jüdische FraU, fö sprengt er aus, daß sie ihm Geld schuldet, darauf schleppt man sie in eine Moschee und zwingt sie, ihren Glauben abzuschwören. Stirbt dann ein Jude, so sagt man, er sei ein Verwandter der Neubekehrten gewesen und dessen Vermögen muß ihr zufallen. Schlägt ein Perser einen Juden todt, so muß er den Waisen 110 Pud Waizen geben; hat aber der Ermordette Vermögen hinterlassen, oder kommen die Waisen später zu Vermögen, so nimmt sich der Perser das Dreifache seiner bezahlten Strafe. Kein Peßachfeft gehl vorüber, ohne daß wir mit der nichtswürdigen Beschuldigung heimgesucht werden, daß wir Christenkinder schlachten, um Christenblut zur Bereitung der Mazzoth zu haben. Wir Litten Sie, geehrtester Herr Tscharni, unsere traurige Vage der All. isr. zu Paris vorzustellen, damit diese geeignete Schritte zu unserer Besserstellung unternehmen wolle." Amerika. New.-Bork. Vor uns liegt der 46. Jahresbericht über die jüdische Wohlthätigkeitsanftalt und das jüd. Waisenhaus in New-Iork. Nachstehendes entnehmen wir demselben: Im Waisenhaus sind gegenwärtig 113 Knaben und' 45 Mädchen. Eines dieser Mädchen, 16 Jahre alt, bildet sich als Lehrerin aus, und ein Knabe besucht das College der Stadt New-Aork. Im Waisenhaus ist ein Saal zur Abhaltung des Gottesdienstes, den die Zöglinge regelmäßig, Morgens und Abends, an Sabbat- und Festtagen besuchen müssen. Der Vorstand war bis jetzt in Verlegenheit, wo er die zu entlassenden Zöglinge passend unterbringen könnte. Von Seiten des Superintendenten wurde vorgeschlagen, eigne Lokale zu errichten, in welchen von dazu angestellten Meistern die Knaben in Handwerken unterrichtet werden. Bereits wurde auch ein Schuhmachermeister engagirt und ein Local gemiethet, in welchem diejenigen Knaben, die zu diesem Handwerke Lust haben, unentgeltlich dies Handwerk erlernen können. Natürlicherweise hat der Vorstand die Aufsicht über das Ganze, was nur von großem Nutzen für die jungen Leute sein kann. Die Lehrlinge erhalten sogar noch Kost und Logis im Waisenhause fort. Sieben Knaben werden auf Kosten des Ordens „B’nai Brith“ erzogen. Die WohlthätigkeitSgesellschaft erstreckt ihre Tätigkeit auch auf die von Europa einwandernden und eingewanderten jüdischen Armen und dies mit Erfolg.

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