Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 10 (1869)
- Issue
- Heft 32 (11.8.1869)
- Date
- 1869-08-11
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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621 ober noch kleinere Pause vorgekommen, oder Hai der Schlachtende nur um ein Haar breit nicht tief genug geschnitten u. s. w., so heißt das getödtete Thier „Nebelah" und ist das Fleisch desselben den Israeliten zum Genüsse verboten; dagegen gestattet das Gottesgesetz, solches Fleisch an Nichtjuden zu verschenken oder zu verkaufen, was bei manchen anderen verbotenen Speisen, z. B. gesäuertes Brod am Peßach- Feste, Mischung von Fleisch und Milch u. s. w. nicht erlaubt; in diesen letzteren Fällen muß das Verbotene vernichtet werden. Auch der Schlußsatz des citirten Verses ist von Luther nicht sachgemäß übersetzt; doch das gehört nicht hierher. Wenn nun der genannte Herr Beyer kein böswilliger Judenfeind wäre, so würde er über den aus der Bibel, die doch auch den Christen heilig und das Wort Gottes ist, citirten Vers — da er ihn nicht verstanden — Aufklärung gesucht haben; ein jeder, selbst nur wenig unterrichtete Jude hätte ihm diese geben können, auch fast alle des Hebräischen kundigen chr. Geistlichen. So aber setzt sich dieser bibelfeste Herr in das WirthshauS, schmäht bei einem Glase Wein das Gesetz unseres Gottes und sucht die jüdischen Metzger in den Augen ihrer chr. Mitbürger zu verdächtigen und ihnen zu schaden. Wie sollen wir dieses Verfahren bezeichnen? Auch die andere Bibelstelle ist von Herrn B. völlig mißverstanden worden. Die deutsche Sprache unterscheidet zwischen Zins und Wucher. Zins zu nehmen ist nach den gewöhnlichen Begriffen weder verboten noch unehrenhaft; an dem Wucher, einem das gewöhnliche Maaß übersteigenden Zinse, haftet ein sittlicher Makel. Das heilige Gotteswort verbietet aber nicht allein das Zinsnehmen, sondern auch das Zinsgeben. Wenn ein Israelit von einem andern 1 Proc. oder 10 Proc. nimmt, so macht sich der Nehmende wie der Gebende desselben Vergehens schuldig; Gott hat diese Hemmung im Geschäftsverkehr nur auf einen kleinen Kreis, auf Israeliten unter sich, beschränken wollen. Im Geschäftsverkehr mit Nichtjuden ist es erlaubt, Zinsen zu geben und zu nehmen. Nehmen wir an, Herr Beyer sei ein Capitalist und wolle ein Capital an einen Israeliten ausleihen, dieser aber würde sagen: „Meine Religion verbietet mir, Ihnen Zinsen zu geben; es muß also das Darlehen ein zinsfreies sein?" Was würde da Herr Beyer thun? Er würde dem „dummen Juden" die Thüre vor der Nase zuschlagen. Ob nun das zu leihende Object in Geld oder Eßwaaren besteht, ist für die Sache gleichgiltig. Es handelt sich hier nur um das Verboten- oder Erlaubtsein des Z i nsen-Nehmens oder- Gebens; vom Wucher spricht das Gottesgesetz nicht; dieser ist den Juden verboten, wo ihn das Staatsgesetz verbietet; er ist auch für den Juden unsittlich, wo ihm das gefellschafstiche Bewußtsein den Makel der Unsittlichkeit aufdrückt, selbst wenn ihn die Gesetze des Staates erlauben. Die Aeußerungen, die Herr B. im Wirthshause gethan, sind uns nicht genau bekannt geworden; aber auch aus seiner „Erklärung" geht seine Animosität gegen die Juden ebensosehr wie seine Unwissenheit hervor. Wir wollen den bibelfesten Herrn auf einige andere Verse aufmerksam machen, die der Prophet Iesaia c. 5 v. 21 u. 22 für ihn und Seinesgleichen geschrieben zu haben scheint; dieselben lauten: „Wehe denen, die bei sich selbst weise sind und halten sich selbst für klug; wehe den Helden — beim Weintrinken, den Tapferen — beim Biervertilgen!* München, 29. Juli. Das Collegium der Gemeindebevollmächtigten beschäftigte sich gestern mit dem Gesuche der hiesigen israelitischen Cultusgemeinde um Ueberlassung eines Bauplatzes einer zweiten Synagoge. Der Magistrat wäre geneigt, ihr zu diesem Zwecke die untere Eschenanlage am Dultplatze einzuräumen. Die Gemeindebevollmächtigten sind jedoch einstimmig dagegen, weil sie der Ansicht sind, daß die öffentliche Anlage dem Publikum erhalten bleiben soll. DaS Collegium ist gern bereit, dazu beizutragen, daß die Israeliten dahier (es sind gegenwärtig 1600 israelitische Familien mit 3500 Seelen in München) ein zweites schönes Bethaus erhalten, und erbietet sich, der israelitischen Cultusgemeinde 60,000 fl. zu schenken, welche in Raten gespendet werden. Den Grundsatz, daß öffentliche Plätze nicht mehr verbaut werden sollen, hält das Collegium entschieden aufrecht. Fürth, 21. Juli. Wie früher schon in diesen Blättern erwähnt, haben die hiesigen Orthodoxen, als sie nach Ueberwindung von vielen unsäglichen Schwierigkeiten die Gründung einer Schule bewerkstelligt, in der ein den Zeitverhältnissen angemessener Unterricht in Verbindung mit den für das jüdische Leben nothwendigen Lehren ertheilt wird, durch fernere Bemühungen es dahin gebracht, daß ein Capital zusammenkam, mit dem man befähigt war, ein neues Gebäude zu errichten, um dem Uebelstande des Westens in unzureichenden gemietheten Localitäten ein Ende zu machen. Mit bewundernSwerther Aufopferung ist durch freiwillige Gaben so viel zusammengekommen, daß von den Kosten, die der Ankauf des Grundstücks und der Neubau erforderte, bereits % gedeckt sind, und kann man sich der gegründeten Hoffnung hingeben, daß auch der noch fehlende Theil durch Wohlthätigkeit bald ergänzt sei» wird. So ist denn unter Gottes Beistand und der Hilfe Edeldenkender der Bau fertig geworden und die innere Einrichtung hergestellt. Heute Vormittag wurde dar neue Schulgebäude feierlich eingeweiht. Schon lange vor der zur Feier bestimmten Zeit versammelte sich Jung und Alt, um seine Freude a»