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Der Israelit · 1869-08-04 · Heft 31 (4.8.1869) · page 3

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Journal
Der Israelit
Volume
10 (1869)
Issue
Heft 31 (4.8.1869)
Date
1869-08-04
Page
– (sequence 3)
Language
German
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599 Literarischer Lericht. Arn.Bvdek, MarcuS AurelmS Antoninus als Freund und Zeitgenosse des Rabbi Jehuda Ha-Nasi, Leipzig 1868. IX u. 156 S. A. u. d. T. Römische Kaiser in jüdischen Quellen I. Die vorliegende Schrift will eine Reiße von Untersuchungen eröffnen, worin der Vers, die Nachrichten über römische Kaiser, die sich in den talmudischen Schriften finden, zu sammeln und historisch zu verwerten beabsichtigt. Zunächst sollen wir eine Bearbeitung dessen erhalten, was die jüd. Quellen von einem Verkehr zwischen Rabbi und dem Kaiser Anloninus ben ASverus berichten. Die betreffenden Nachrichten sind oft Gegenstand der Besprechung gewesen und dabei hat namentlich die Frage vielfache Erörterung gefunden, welcher römische Kaiser .nter dem talmudischen Namen sich verberge. Dieser Umstand hat die Methode und den Gang der Darstellung des Verf. wesentlich bestimmt; nicht zum Dortheil der Arbeit, meinen wir. Denn statt mit der Prüfung der (jüdischen) Quellen zu beginnen, die allein über das zu erörternde Vrrhaltniß berichten und zur Feststellung des Thatsächlichen das einzige Material liefern, entwickelt vielmehr der Verf. nach einer allgemeineren Einleitung (S. 1—10) zuvördei st auf siebenunddreißig Seiten, Welche römische Kaiser alle von den verschiedenen jüdischen Geschichtschreibern unter dem im Talmud genannten Antoninus bisher verstanden worden. Er selbst schließt sich Rapoport's Auffassung an und die Ausführungen desselben zu Grunde legend , macht er (S. 48—73H»M-'die chronologisch festgestellte Lebrn^zLsi^Rabbi Iehudah's die Identität des im Talmud genannten Antoninus ben ASveruS mit dem Kaiser Marc Aurel wahrscheinlich; er gibt dabei eine von der Rapopvri'scken abweichende Deutung des talmudischen „ASmrus". Nun aber hat Gr ätz gegen die Rapoport'sche Ansicht Einwendungen erhoben und der iVers. geht dazu über, diese zu widerlegen. Hierbei i ist nur zu bedauern, daß der Vers, die vage grhalle-! neu Bedenken gegen seine Meinung auf mehr als fünfzig Seiten zu entkräften sich mühet, natürlich gleich- > «falls mit recht allgemeinen und wenig auf den Quellten beruhenden Ausführungen, daß er dagegen eine in! Wahrheit in Betracht kommende Stelle deS AmmianuS? carcellin, die GrStz (Gesch. der Juden IV 247) für die! suden feindlichkeit des Marc Aurel ansübrt, doch im! wesentlichen fast nur mit Scheingründen bekämpft, auch! hegen die in Anspruch genommene Nachricht des Oriftnes (Grätz a. a. O. 542) nicht scharf genug arguj »etitith Erst nach all den bisher erwähnten Erörte-! ungen beschäftigt sich der Verf. (S. 135—150) mit str Zusammenstellung uttd Interpretation *der Nachrichten der jüdischen Quellen. Aber noch bevor er auf diese eingeht, steht ihm der Character des Verhältnisses zwischen Rabbi Jehuda und dem römischen Kaiser fest: dem die ganze Schrift beherrschenden Streben gemäß, den zu erörternden Beziehungen eine möglichst große Tragweite zu vindiciren, wird Rabbi als der „ officielle Freund" Marc Aurel's ausgefaßt. (Man vergl. über den Begriff Fried! ändert Römische Sittengeschichte Bd. I. der Hof Abschn. 3.) Friedländer'S lichtvolle Darstellung hätte vor einer so unglücklichen Idee doch wohl bewahren sollen. Der Mangel an historischer Methode und kritischer Schulung, der in der Arbeit als Ganzes genommen sich zeigt und der Beweisführung des Verf. das Schlagende und Uebersichtliche nimmt, tritt auch m Einzelheiten störend hervor; wir rechnen dahin insbesondere die Eigenthümlichkeit des Vers., aus anerkannt Erdichteten: immer noch etwas zur Stütze seiner Ansichten retten zu wollen (S. 99 Anm. 1, S. 102 Anm. 1, S. 146 unt. u. a. a. O.). Für die in Aussicht gestellten weiteren Arbeitm des Verfassers müssen wir ihn vor Allem zur Einhaltung eines streng wissenschaftlichen Verfahrens in Bezug auf die Forschung ermahnen; auf seine Vorgänger wird er dann nicht allzuviel Rücksicht zu nehmen brauchen. Die vorliegende Schrift zeugt von rrftkulichem Fleiß, auch von schriftstellerischem Talent; das Material ist, wenn auch nicht zm Gewinnung eines abschließenden Resultats verwerthet, doch in erwünschter Vollständigkeit gesammelt. Auch daß auf die Beziehungen der jüdischen und römischen Rechtswissenschaft eingegangen wird, ist lobenSwerth; allerdings erscheinen die Ergebnisse für's Erste nicht bedeutend. Jedenfalls aber können wir in Hinsicht seiner Bestrebungen dem Verf. Fortschreiten auf der betretenen Bahn wünschen, und wenn er sich der aufdie jüd Geschichte von zu Wenigen angewandten historischen Kritik nach dem Standpunkt der heutigen Wissenschaft befleißigt, dürfen wir Gutes von ihm hoffen. E. L. & eti uttgänacbr id>teu rurd Eorresporrderrze». j Deutschland. I ZVirrdsbach. (Mittelfranken.) Herr Z. H. j Weinschenk von hier versieht bereits feit einem halben Jahrhundert mit Sorgfalt 'und AufopferungS- | freudigkeit das Amt eines Mohel. AlS er unlängst i eine Beschneidung vollzog, waren eS gerade 50 Jahre, j von dem Zeitpunkt der ersten durch ihn vollbrachten i Beschneidung an gerechnet. Die hiesige isr. Gemeinde I benutzte diese Gelegenheit, dem allverehrten Greise

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