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Der Israelit · 1869-07-28 · Heft 30 (28.7.1869) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
10 (1869)
Issue
Heft 30 (28.7.1869)
Date
1869-07-28
Page
– (sequence 6)
Language
German
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580 sondern Gottangehörigkeit — die Grundlage des ganzen Judenthums — aus unserm Volke auszumerzen, an die Stelle der positiven jüdischen Religion eine verschwommene, wässerige Philosophie zu setzen, unser Volk von seiner Vergangenheit loszulösen und um seine große, erhabene Zukunft zu bringen. Unsere geehrten Leser mögen diese unsere Worte Nicht dahin deuten, daß wir der Versammlung grollen, weil sie Herrn Ph. ihre Huldigung dargebracht hat. Wir gönnen Herrn Ph. von Herzen seine Triumphe. Wir haben Obiges nur deßhalb ausgesprochen, um den Geist des ersten jüdischen Gemeindetages zu kennzeichnen: den« der jüdische Gemeindetag hat unter I, 4 in seinem Statut beschlossen: „Thatkrästige Förderung der Bestrebungen aus Errichtung höherer deutsch-israel. Lehranstalten zur Pflege der Wissenschaft des Judenthums resp. zur Ausbildung von Rabbrnen, Predigern, Lehrern und Cantoren, unter entsprechender Mitwirkung des Gemeindebundes bei der Verwaltung dieser Institute." Der Gemeindetag hat ferner aus seinerMitte Commissionen ernannt zur Förderung seiner Zwecke. Hier nun steht der Gemeindetag inmitten des konfessionellen Haders. Soll eine conservative israel. Gemeinde, soll ein orthodoxer Jude dahin wirken wellen, daß Rabbinen und Prediger re. ä la Geiger und Philippson berangebildet werden, damit diese einen Vernichtungskrieg führen gegen Alles, was uns heilig ist? Nimmermehr! Wir wollen aus der Commission für die Fortentwickelung deö Gemeindetages nur einen Namen herausgreisen: Herr Advocat Lehmann aus Dresden. Dies ist der eigentliche Vater des Gemeindetagcs. Derselbe hat unter dem Titel: „Höre Israel!" einen Aufruf veröffentlicht, in welchem er am Anfänge dieses Jahres zur Bildung und Constituirung des deutschen Gemeindetages aussorderte. Himmel, waS für Dinge stehen in diesem Aufrufe! Setzen wir hier eine kleine Blumenlese her, wie sie uns gerade in die Augen fällt: S. 11. „Die romantische Schrulle von einem neuen jüdischen Reiche mag als dunkle Phantasie noch in manchen Köpfen spuken." S. 15 verlangt und «mpsieblt Herr Adv. Lehmann als Schlußstein der Emanripation die Ehe zwischen Inden und Christen. S. 23 wird eins unserer Gebete (ntftf ’Jcyy töuf) „eine Blasphemie" genannt. Welch ein grauenhafter Am Haarez dieser Herr Advocat Lehmann ans Dresden ist, mag aus Folgendem ermessen werden. S. 28 behauptet er, ein einstimmiges Votum von 100 Nabbinen aus verschiedenen Läutern könne den Scheidebrief (bei Ehescheidungen) unter Umständen ersetzen, und schließt nun daraus, daß demnach wohl überhaupt der Beseitigung dieses Scheidebriefes kein Hinderniß im Wege stehe. „Was hundert Rabbrnen ersetzen, kann nicht unantastbar sein." Welch ein horrendes Mißverständniß, welch eine wahnsinnige Schlußfolgerung! Die Sache verhält sich nämlich so: Unsere Leser wissen, daß die Polygamie (die gleichzeitige Ehe mit mehreren Frauen) sowohl biblisch als rabbinisch erlaubt ist. Erst im 11. Jahrhundert der gewöhnlichen Zeitrechnung haben hundert Rabbinen unter dem Vorsitze des berühmten Rabbrnen von Mainz, Rabbenu Gerschom Meor Hagolah (das Licht der Diaspora) über die Polygamie einen Cherem (Bann), und zwar nur für die abendländischen Juden, verhängt. In Folge dessen können, wenn z. B. eine Ehefrau in Folge von Geisteskrankheit nicht geschieden werden kann, 101 Rabbinen für diesen speciellen Fall den Cherem des Rabbenu Gerschom aufhebeu, so daß es dann dem Manne gestattet ist, zu seiner (geisteskranken) Frau noch eine Frau zu ehelichen. Aber alle Rabbrnen der Welt sind nicht im Stande, einen fehlenden Scheidebrief zu ersetzen. Doch fahren wir in unserer Blumenlese fort. S. 30. „Minder practisch m's Leben eingreifend , aber dennoch der Beseitigung dringend empfohlen, ist die Chalizah." S. 33 wird die Akedah „eine alte Völkersage" genannt. S. 34, 35 und 36 eifert der Herr Advocat sehr heftig gegen die Beschneidung. "S. 38 wird behauptet, der Pidjan Haben habe allen Sinn verloren. S. 39 wird der Mesusa der Krieg erklärt; S. 45 wird die Judenheit aufgefordert, „statt des Sabbats den Sonntag religiös und gottesdienstlich zu einem Tage der Erhebung zu machen." S. 48 wird aufgesordert, am Versöhn nngötage die Zeit nicht mit Gebeten hinzubringen, sondern an diesem Tage den allgemeinen Gemeindetag, eine Generalversammlung aller Juden, abzuhalten. Natürlich mutz dann die Norm, „vierundzwanzig Stunden zu hungern," (£>. 47) in Wegfall kommen. Doch genug; Ekel und Aerger verhindert uns, diese Blumenlese sortzusetzen; cs genüge uns, den eigentlichen Vater des Gemeindetages kennen gelernt zu haben. Diesen Mann hat denn auch der erste Gemeindetag zu seinem ersten Schriftführer gewählt, ihn hat man in die ständige Commission gewählt, „die da berufen sein wird, für die Fortentwickelung des zu constituirenden Verbandes Sorge zu tragen". Wenn solche Leute auf die Heranbildung von Rabbinen, Predigern rc., auf die Gründung und Verwaltung

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