Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 10 (1869)
- Issue
- Heft 29 (21.7.1869)
- Date
- 1869-07-21
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2446951-2447395-2447424--07420-2463020- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
567 Zeder, dem das jüdische Gefühl für nplx und r6’m ION für Wohlthun nicht ganz abhanden gekommen; seineHand öffnet, 'inn m jpspd popn p«, eine Handvoll tonn den Löwen nicht sättigen und dem großen und anhaltenden Bedarf gegenüber ist Alles nur eine Handvoll. Bor Allem muß auf die Bevölkerung selbst eingewirkt werden und hierzu sind die Comitv'S ganz besonders berufen. ES ist schön und löblich von ihnen, die Lärmtrommel zu rübren und ihre auswärtigen GlaubenSgenoffen zur Mithilfe zu veranlassen. WaS diese aber thun können, bleibt immer nur eine Mithilfe, die wirkliche Hilfe kann nur aus sich selber kommen, aide toi et Dieu t’aidcra dürfte sich in unserem stalle ganz besonders bewähren. ES gilt die durch Elend und Entbehrung aller Energie beraubten, fast stagnirenden Massen wieder in Fluß zu bringen, es gilt Arbeit herbeizuschaffen und die Arbeitslust neu zu wecken. So schwierig auch diese Aufgaben zu sein scheinen, so können sie doch nicht unlösbar sein, wenn man bedenkt, wie billig die Arbeitskräfte sein müssen, und daß ein Jeder, der ein Almosen empfängt, sich zur Arbeit berett finden lassen wird, wenn er Aussicht hat, eine weitere Gabe in Form von Arbeitslöhnen zu erhalten. Die Comite's dürfen es nur auch in dieser Beziehung nicht an Bemühung fehlen lassen und müssen die Vermittlung zwischen Arbeitgeber und Nehmer übernehmen. Viele Rohstoffe finden sich in den russischen Grenzbezirken, deren Verarbeitung oder mindestens Zubereitung sich ohne große Specialgeschicklichkeit an Ort und Stelle vornehmen läßt, nöthigenfalls wären die nöthigen Instructionen von auswärts zuzuziehen. Viele jüdische Häuser und Fabrikanten, welche viele Arbeiter beschäftigen, werden, wenn man sich deshalb an sie wendet, gerne die Hand bieten und wenigsten« einen Versuch wagen, dessen günstiger Erfolg Wiederholungen im größeren Maßstabe nach sich ziehen dürste. Vor Allem sind die heimischen Zustände einer scharfen Prüfung zu unterwerfen, einem Jeden eine lohnende Arbeit versprechenden Artikel die gebührende Aufmerksamkeit zuzuwenden und Aufrufe an Fabrikanten und Geschäftshäuser zu erlassen. Auch für den Acker- und Eisenbahnbau sind die geeignetsten jüdischen Arbeiter zu verwenden. Eine Menge russischer Eisenbahnlinien sind gegenwärtig im Bau begriffen, fast bei allen sind jüdische Häuser in erster Reihe betheiligt, man braucht sich nur an diese zu wendm, um auch die Zulaffung ihrer armen hungernden Brüder zu diesen Arbeiten zu erwirken. Dem bisher nicht geübten Polen werden solche anfangs allerdings schwer fallen und falsche Begriffe von Ehre werden ihn abhalten, sich dabei zu betheiligen; allein ein Blick auf die hungernde Familie wird das falsche Ehrgefühl beseitigen, der Eifer die Sehnen spannen und das erhebende Gefühl, durch eigne Anstrengung für seine Familie zu sorgen, wird ihre Kräfte stählen. Wer aus diese Weife selbst durch die geringste Arbeit sich wieder selbstständig macht und durch eigne Kraft, durch Fleiß und Ausdauer sein Brod verdient, dem wollen wir gerne die schwielige Hand drücken, er hat sich als Mann, als wackerer Kämpfer bewährt. Der Müffige aber, der die Hände in den Schoos legt, verdient weder unser Mitleid noch werden für ihn Wunder geschehen; er ist in Amerika gewiß nicht an seinem Platze, der Fleißige jedoch dürfte auch in Europa Beschäftigung finden, bis er die in Amerika erforderliche Reife erlangt hat. E. AeitungSnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Berlin, 9. Juli. Der Staatsanzeiger veröffentlicht das Gesetz, betreffend die Gleichberechtigung der Confessionen in bürgerlicher und staatsbürgerlicher Beziehung. Dasselbe lautet: Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen rc., verordnen im Namen des Norddeutschen Bundes, nach erfolgter Zustimmung des BundeSrathes und des Reichstages, was folgt: Einziger Artikel. Alle noch bestehenden, aus der Verschiedenheit des religiösen Bekenntnisses hergelerteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte werden hiedurch aufgehoben. Insbesondere soll die Befähigung zur Theilnahme an der Gemeinde- und Landesvertretung und zur Bekleidung öffentlicher Aemter vom religiösen Bekenntnisse unabhängig sein. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Bundes-Jnstegel. Gegeben Schloß Babelsberg, 3. Juli 1869. (L. 8.) Wilhelm. Graf v. Bismark-Schönhausen. Frankfurt a. M, 12. Juli. Das jüngst gegebene Beispiel, daß eine reiche christliche Dame einen israelitischen Handelsmann, welcher ihre financiellen Angelegenheiten in trefflicher Weise ordnete und verwaltete, zum Erben einsetzte, hat verflossene Woche Nachahmung gefunden, indem eine gleichfalls christliche Dame ihren israelitischen Hausarzt als Universalerben einsetzte. — Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien, 6. Juli. Der hier am letzten Samstag verstorbene Israelit, Herr Franz Fein, hat nebst anderen wohlthatigen Vermächtnissen Papiere im Werthe von 30,000 fl. zur Fundirung von zwan-