Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 10 (1869)
- Issue
- Heft 28 (14.7.1869)
- Date
- 1869-07-14
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
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551 Stuhl holen wollte, um seiner abreisenden Tante auf den Wagen zu verhelfe«, rücklings erdolcht. Ein Schrei de« Entsetzens verbreitete sich durch den ganzen Ort. Ein Wütherich, ein blutdürstiger Thiermensch hatte diesen haarsträubenden Akt nur au« reiner Mordlust verübt. Da lag der Unglückliche, sein Herzblut aus der klaffenden Todeswunde ausströmend, auf offener Straße todt hingestreckt, daneben stand fein alter, jammernder Vater, der früher unter ärmlichen Verhältnissen über 17 Jahre sein bettlägeriges, nunmehr verstorbenes Weib pflegen, dabei mit Rennen und Jagen sich einige Kreuzer mittelst Kälberhandels verdienen mußte, jetzt aber durch seinen sehr braven Sohn und seiner sehr braven Schwiegertochter besseren Tagen entgegen sah. Der Mörder hat — seinen Sohn ge* tobet, — ihn jeder Aussicht auf eine beffere Zukunst beraubt, - der Gattin, noch in den Flitterwochen, Brod und Schutz, mit dem fluchwürdigen Mordinstrument abgeschnitten. Obgleich der Gemordete Jude war, fand sich der im Moment dieser canibalischen That anwesende evang. Pfarrer, Herr Welker zu Eckardshausen, wo der Ermordete des andern Tags beerdigt wurde, bewogen, das Beileid der chr. Bevölkerung offen zu bekunden, dem Gefühle der chr. Mitbrüder in einer herzergreifenden Grabrede Ausdruck zu verleihen, indem er hiezu des jüd. Kriteriums pD& sich als Text bediente. Tröstend für die Angehörigen, sühnend für alle Anwesende fanden solche aüs reiner, humaner Brust entquollene Worte ihre nachhaltige Wirkung im Herzen von Juden und Christen. Der Mörder ist sofort geknebelt und gebunden der Justiz übergeben worden. Ottensosser. Handelsschul - Director. Frankfurt, 25. Juni. Vor dem Rügegericht fand gestern eine interessante Verhandlung statt. Der Bäckermeister Herz Schmidt aus Langendiebach, orthodox jüdischen Glaubens, klagte gegen den hiesigen Bäckermeister Kömpf wegen Verläumdung. Der Kläger ist der Bäcker der hiesigen orthodox jüdischen Religionsgesellschaft und als solcher verpflichtet, nach den Vorschriften dieser Richtung Brod und Backwaaren zuzubereiten. Eine besondere Sorgfalt erfordert hierbei das Backen der Mazzoth. Da jede Säuerung ferngehalten werden muß, so ist zu deren Zubereitung eine besondere Maschine nothwendig, die unter strenger Verwahrung zur Verhütung von Verunreinigung gehalten werden muß. Es darf dieselbe daher von Niemanden, der nicht streng nach den mosaischen Ceremoialgesetzen die Zubereitung der Mazzoth vornimmt, benutzt werden. Aus diesem Grunde verbietet sich auch von selbst die Benutzung der fraglichen Maschine durch einen christlichen Bäcker. Die jüdische ReligionSgesellschast wollte nur durch die Aufstellung einebesonderen Bäckers die Garantie haben, daß streng nach ihren Vorschriften verfahren werde; ein Abweichen davon bedingt den Verlust der ganzen Kundschaft. Der Beklagte hat nun dritten Personen erzählt, er habe die Maschine, in welcher Kläger seine Mazzoth zubereite, von diesem geliehen erhalten, was jedoch von der klägerischen Seite entschieden in Abrede gestellt wird. Man war allgemein gespannt aus den Verlauf der Verhandlung, als es den angestellten Bemühungen gelang, eine Versöhnung herbeizuführen, welche von Herrn vr. Mayer Namens des Klägers accepttrt wurde. Dieselbe ging dahin, daß Beklagter zu Protokoll erklärt, es habe ein Mißverständniß »bgewaltet und er die vonHm benützte Mazzothmaschine nicht von Bäcker Schmidt erworben; ferner verpflichtete er sich noch dahin, dieses Mißverständniß in den öffentlichen hiesigen Blättern zu constatiren. Don jedem Koftenersatz wurde von der klägerischen Seite Abstand genommen, da es sich bloß darum gehandelt, die Existenz des Schmidt zu erhalten. ßplefHen, 22. Juni. In vorigem Herbst fand Hierselbst die Wahl des evangelischen Schulvorstandes statt. Zur evangelischen Schulgemeinde Hierselbst gehören sowohl evangelische als auch israelittsche Bürger. Nach einer Anordnung der köngl. Regierung zu Posen war den israelitischen Bürgern gestattet, sich an der Schulvorstandswahl zu betheiligen, ihre Stimmen sollten sie aber nur einem christlichen Familienvater geben. Damit waren die hiesigen Israeliten nicht zufrieden und glaubten berechtigt zu sein, zu verlangen, daß, wenn überhaupt ihnen die Wahl gestattet sei, es ihnen auch frei stehen müsse, einem Bürger aus ihrer Mitte ihre Stimmen zu geben. Es sollten nun in Stelle zweier ausgeschiedenen Mitglieder deö evangelischen Schulvorstandes zwei neue gewählt werden. Bei der Wahl haben sich viele Israeliten betheiligt, und ihre Stimmen dem pract. Arzt Dr. Lissner und dem Kaufmann Hermann Joseph von hier gegeben. Die evangelischen Bürger waren nur in der Minorität erschienen und wählten zwei Candidaten aus ihrer Mitte. Obgleich nun die israelittschen Candidaten eine überwiegend größere Anzahl von Stimmen erhielten, publicirte der das Wahlgeschäft leitende Bürgermeister Hautzinger von hier dennoch die beiden evangelischen Candidaten als Mitglieder des evangelischen Schulvorstandes. Sämmtliche Israeliten protestirten nun gegen die Wahl und beantragten Bestätigung ihrer Candidaten. Die königl. Regierung zu Posen hat nunmehr einen evangelischen und von den beiden jüdischen Candidaten den Kaufmann Hermann Joseph bestätigt. Die hiesige israelitische Gemeinde will sich jedoch damit nicht beruhigen und ist entschlossen, dieserhalb beim Ministerium und eventuell beim Abgeordnetenhause vorstellig zu werden und zu bean-