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Der Israelit · 1869-07-14 · Heft 28 (14.7.1869) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
10 (1869)
Issue
Heft 28 (14.7.1869)
Date
1869-07-14
Page
– (sequence 6)
Language
German
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546 Hartz die Entstehung und Bildung derselben. Diese ist keine Staatskirche; sie ist eine vom Staate unter seine wohlwollende Fürsorge genommene und unterstützte Genossenschaft, die aber die Mittel ihrer Existenz aus sich selbst zu schaffen hatte. Ebendaher dürfen den Gemeinden, die gemäß dem Art. 50 des Gesetzes vom Jahre 4828 ihre Begründung mit der Bewilligung des Staats durchgesührt haben, nicht willkürlich ihre berechtigten Mittel ihrer bisherigen und künftigen Existenz genommen werden. Die Einkünfte einer Gemeinde haben, wie schon erwähnt, auch ihre privatlichen Seite und diese darf nicht durch ein Gesetz verändert werden, ohne daß hiefür ein Aequivalent geboten wird. Ein derartiges Aequivalent bietet das Statut der Oberkirchenbehörde nirgends. Dagegen befindet sie sich mit sich selbst im Widerspruch; indem sie in Aussicht nimmt, die nicht in einer Cultusgemeinde wohnenden Israeliten einer andern Cultusgemeinde zuzutheilen, d. h., da es solchen unmöglich ist, den Cultus zu genießen, ihnen wenigstens doch das Vergnügen der Steuerzahlung zu verschaffen, auch wenn sie nichts genießen. Unter diesen Umständen glauben wir nun, daß es vor Allem Aufgabe des K. CultusministeriumS sein dürfte, diese Gefährdung des israel. Cultuslebens durch eine zweckmäßige Aenderung des Statttts zu beseitigen und dadurch die Gemüther zu beruhigen. Nach unserer unmaßgeblichen Meinung dürfte folgender Vorschlag einige Beachtung verdienen. Es wäre nämlich vor Allem auszusprechen, daß die sämmtlichen Israeliten des Landes für ihren Cultus einzustehen haben. Dies ließe sich dahin fassen, daß die sämmtlichenIsraeliten des Landes eine Cultusgenvssenschaft bilden. Als solche habe die Genossenschaft für alle die Bedürfnisse zu sorgen, welche der Cultus als solcher zunächst bedarf, somit die Beschaffung der Mittel für Besoldungen der Rabbiner, Vorsänger und Lehrer. Die Beschaffung der Synagoge, Schulgebäude und derartiges ist Sache der Gemeinde. Die Zahl der Mitglieder für eine Cultusgemeinde wird gesetzlich normirt. Hiedurch würde der Zwiespalt am Geeignetsten gelöst. Die allgemeine Cultussteuer wäre gleich der Staatssteuer. Wo diese dann erhoben wird, kann den einzelnen Gemeinden gleichgiltig sein, da sie ihre Existenz durch die allgemeine Cultusfürsorge gesichert sehen. Ihre sonstigen Bedürfnisse decken sie aber durch die Gemeindesteuer, was den einzelnen Gemeinden nie zu schwer werden dürfte, da sie sich hierin stets nach ihren Kräften richten können. Kann eine kein Schulhaus bauen, so miethet sie ein Schullocal und hat sie keinen Tempel, so wird auch aus dem schlichten Saal ein frommes Gebet den Weg zum Himmel finden unddas Wort des gottbegeistcrten Predigers wird nicht unter die Steine fallen. Mögen diese Worte geeigneten Orts Berücksichtigung finden Sie sind zur Versöhnung und Ausgleichung geschrieben. Oesterreichischer Kaiserstaat. Pesth. Die freiheitlichen Errungenschaften dev ISraeltten in unserem Vaterlande Ungarn, so erheblich und erfreulich sie auch für uns und gewissermaßen für die ganze Judenheit sein mögen, haben doch auch manchen bittern Tropfen in unfern Freudenkelch geworfen. Ich meine hier zuvörderst die Folgen des Hasses und des Neides, welche sie bei dem Spießbürgerthum, wie bei dem Pöbel nach sich zogen. Ja selbst unter den gebildeten gibt es noch eine ziemlich große Anzahl engherziger Menschen, welche nocl immer nicht mit guten Augen anschauen können, daß der so viele Jahrhunderte hindurch verkannte und gemißhandelte Judo endlich zu seinem Menschenrechte gelangt. Sie suchen durch Chikane das Volk aufzustacheln, damit der frühere mittelalterliche Haß und Groll in ihm wieder wach werde. Sie greifen zu den niedrigsten, schmutzigsten Mittel, um den Israeliten in den Augen der Regierung und besonders bei der ungebildeten Masse verächtlich zu machen. Fast wie die Pilze aus der Erde, wachsen ihre schändlichen geifrigen Flugschriften heraus, worin sie den Juden jede Fähigkeit zum Guten absprechen. So ließ auch jüngst ein großer Anonymus Karakan Pista 2 solche Pamphlete von Stapel laufen und für 2*/s kr. unter dem Volke verkaufen. Wir enthalten uns jeder Bemerkung darüber und wollen für heute den Pesther Lloyd vom 21. Juni sprechen lassen: Die zwei schmählichen Flugblätter von Karakan Pista, die Herr Bucsanßky schreiben ließ, und deren wir vor einigen Wochen Erwähnung gethan, haben sich, wie man Uns aus der Bkcska schreibt, auch dort so sehr verbreitet und wurden von der leichtgläubigen Bevölkerung mit solchem Beisalle ausgenommen, daß einzelne rohe Haufen sich des Nachts an jenen Häusern, wo Juden wohnen, vor die Fenster des Sct lafgemaches stellten, und ganze Stellen aus jenen Schandschriften in Begleitung eines katzenmusikartigen Choralgesanges: Hepp! Hepp! Hepp! vordeklamirten ... Wir können nicht umhin, für solche Skandale geradezu die Regierung verantwortlich zu machen. Vor Wochen haben wir bereits jene Sudelschriften ihrer Beachtung empfohlen, allein unseres Wissens ist weder der Fiscus aus eigenem Antriebe gegen den säubern Herrn Bucsanßky eingeschritten, noch ist er vom Ministerium dazu veranlaßt worden. Möge die Regierung derartigen Aufrührern bald das Handwerk legen, und gegen solches Unbill hunderttausend« der redlichsten Bürger fürder schützen und vertheidigen! S. K... n. Aus Siebenbürgen. Es wurde seinerzeit erwähnt, daß in Bözöd-Uffalu (Siebenbürgen) mehrere zur Sabbatäer-Sekte gehörige Familien zum Iuoenthume übergetreten sind. Di. ser Tage erhielt nun der „P. L." ein Schreiben von dort, worin geklagt

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