Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 10 (1869)
- Issue
- Heft 25 (23.6.1869)
- Date
- 1869-06-23
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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493 ist überflüssig; denn die Kinder können kein und pnpn. Nun heißt es zwar im 8- 62 des mehrmals angeführten Gesetzes: „ Eine jede Synagogengemeinde ist verbunden, solche Einrichtungen zu treffen, daß es teinem jüdischen Kinde während des schulpflichtigen Alters an dem erforderlichen Religionsunterrichte fehlt," wenn abech wie das Gesetz unzweifelhaft anzustreben scheint, keine Rabbiner, wenigstens nicht mehr vom Staate *), angestellt werden, wer soll denn die Religionslehrer der Jugend und die O'v.-nV prüfen, in den Schulen den Religionsunterricht überwachen und rituelle Anfragen entscheiden? Nach dem vorher angenommenen Princlp: die Juden haben keine „Geistlichen," ist auch wirklich im Gutachten der Abtheilung in der Sitzung der Curie der 3 Stände am 16. Juni 1867 Folgendes richtig bemerkt worden: „Es darf demnach künftig, sobald Jemand die allgemeine wissenschaftliche Kenntniß eines Elementarlehrers besitzt, Religionslehrer sein." Und dieses Princip ist wirklich im mehrerwähnten §. 62 des JudengeJtzeS vom 23. Juli 1847 angenommen. Welche Verwirrung und Zerrüttung aber auS der Durchführung dieses Principes im Judenthum entstanden, und welch schädlichen und nachtheiligen Einfluß dieselbe auf die jüdischen Schulen geübt, glauben wir im Vorgehenden genügend nachgewiesen zu haben. Einige Regierungen gehen, wie wir schon früher berichtet haben, noch weiter und machen es in der für die in ihrem Verwaltungsbezirk angestellten jüv. Lehrer aus gefertigten Concesstonsurkunde denselben zur Pflicht, daß in den, dem öffentlichen Unterricht gewidmeten 26 wöchentlichen Stunden kein Unterrichte der hebr. Sprache ertheilt werde. Zwar sind hiervon der Unterricht in der Religion in deutscher Sprache (versteht sich, nach einem sog. Katechismus) und in bibl. Geschichte, nicht ausgeschloffen. Was es aber mit diesem sogenannten Religionsunterrichte, als Surrogat für unsere h. Religionsurkunden auf sich hat, das haben wir in unserem früheren Aufsatze: „Wer ist Schuld daran," zur Genüge nachgewiesen. Besucht ein Rabbiner eine solche jud. Schule, wo der betreffende Lehrer genau die vorgeschriebenen Stunden inne und sich strengstens an erwähnte Regierungsverfügung hält; und in der für den Unterricht in den h. Urkunden keine Extrastunden anberaumt werden und mithin die Kinder ohne jedweden rel. Unterricht — wie bekannt, legen wir kemen eigentlichen Werth auf den Kate¬ *) Daß man dieses System auch jetzt noch consequent durchuführen sucht, scheint aus ver kürzlich erlassenen, die Wiederbeetzung der durch den Tod des Rabbiners Bodenheimer vacant gewordenen Oberrab'merftelle zu Crefeld betreffenden Bekanntmachung hcrvorzugehen. Denn, während früher, als die Rheinländischen Rabb. noch Consistorial-Rabbiner waren, derartigen Bekanntmachungen vom Oberpräsidium oder von den Regierungen der Provinz ausgingen, scheint jetzt die Anstellung derselben nur von den Gemeinden auSzugehen; ist mithin nur ein rein S Privatverhältniß. chismuS-Uuterricht — aufwachsen, in welchen ReligionSgegenständen soll er da prüfen, wenn er, wie wir hier beiläufig bemerken wollen, es macht, wie der Herr Sutrv, der, was wir nur billigen können, die Zumuthung, eine Prüfung im Katechismus gef. vorzunehmen, standhaft verweigert? — Es wäre daher nur zu wünschen, daß das schon längst in Aussicht gestellte, den Ständen noch immer nicht vorgelegte neue preuß. Unterrichtsgesetz dem Religionsunterrichte auch in jüdischen Schulen wieder die ihm gebührende erste Stelle einräume. Das gebe Gott! Oestrich. M. Rosenwald, Lehrer. Stettin, 7. Juni. Sie sind gewiß mit der Ansicht einverstanden, daß es für uns augenblicklich keine dringendere und wichtigere Angelegenheit gibt, als die Rettung der russischen Juden; Sie müssen, Sie werden gern der weiteren DiScusston die Spalten Ihres Blattes öffnen. Der von uns in Nr. 19 gemachte Vorschlag organisirter Auswanderung nach Amerika ist in Nr. 22 bekämpft worden; wir "können jedoch keine Widerlegung darin finden, glauben vielmehr die erhobenen Einwände im Voraus entkräftet zu haben. Wir haben weder die Sache als leicht hingestellt (wie sollte man auch einen so ungeheuren Schaden n!?pj by heilen können!) noch Anlaß gegeben, unseren Vorschlag so darzustellen, als wollten wir nur die Last von unseren Schultern auf andere wälzen. Am wenigsten trifft uns der Vorwurf, die Armen „auf's Geradewohl" nach Amerika schicken zu wollen; wir haben im Gegentheil betont, daß und warum sie, auf eigene Hand dahin gehend, zu Grunde gehen müßten; wir haben gesagt, daß wir sie den Amerikanern nicht einfach auf den Hals schicken wollen, daß man sich vorher mit den transatlantischen Glaubensgenossen tn’ö Einvernehmen setzen, daß drüben ein Einwandern»gö-, wie hier ein AuswanderungS- Comit« gebildet werden muffe, das haben wir freilich nicht roopn va gesagt, eS ist aber ganz selbstverständlich und geht aus dem ganzen Vorschläge, der eben auf Organisirung dringt, hervor. Wenn die Amerikaner nicht darauf eingehen wollen oder können, so ist eS mit der Sache nichts; das ist klar. Zur Besprechung dieses Punktes zwischen ihnen und uns ist jedoch der Weg der Zeitungsartikel (zumal in Wochenblättern) gewiß nicht der geeignete; wenn aber unser Vorschlag Anklang findet — und wir hören dies von vielen Seiten — so wird sich ein zur Verhandlung geeigneter Anknüpfungspunkt finden. Der Haupteinwand ist aus derFraae genommen: was sollen die Leute in Amerika machen? Betteln freilich nicht, das haben wir ja selbst gesagt und hervorgehoben, daß sie eben deshalb nirgends besser aufgehoben sind alS dort. Nun verkennt aber Herr E. die Sachlage gründlich, wenn er sich darauf stützt, daß ihm bisher in Frankfurt nur unterstützungsuchend *