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Der Israelit · 1869-06-16 · Heft 24 (16.6.1869) · page 5

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Journal
Der Israelit
Volume
10 (1869)
Issue
Heft 24 (16.6.1869)
Date
1869-06-16
Page
– (sequence 5)
Language
German
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469 trags. Das Gesetz wird unverändert und ohne Debatte mit großer Majorität definitiv angenommen. Graz (Provinz Posen). Seit einiger Zeit sind mir mehrfach Tephillin zu Gesichte gekommen, welche den religiösen Anforderungen weder in Bezug aus die Schrift, noch auf die Bereitung der D'nu re. genügen, vielmehr vollständig o^idq sind. Daher erlaube ich mir, meine Glaubensgenossen auf die Größe und Wichtigkeit des Tephillin-Gebotes aufmerksam zu machen, das durch religiös untaugliche Tephillin gar nicht erfüllt werden kann. Manchmal kauft Jemand Tephillin für seinen Sohn zur Bar- Mizwah, die dieser bis in sein Alter benutzt, so daß er, wenn die Tephillin untauglich sind, dieses heilige und so überaus wichtige Gebot niemals in seinem Leben vollzogen hat. Deßhalb, theure Glaubensgenossen, kaufet Eure Tephillin und Mesusoth nur von zuverlässigen Männern und lasset dieselben von gewissenhaften Sachverständigen prüfen, ehe Ihr sie in Gebrauch nehmet! Elias Gutmacher, Rabbiner. Aus a. d. Warthe geht uns vom dortigen „Corporations - Vorstande" die Mittheilung zu, daß das von unserem Posener Correspondenten erwähnte Gerücht von der Predigt des dortigen Rabbinen vr. Cassel und der darauf erfolgten Kündigung von Seiten des Vorstandes der Begründung entbehre; Herr vr. C. habe die in jener Correspondenz erwähnte Aeußerung gar nicht gethan, es habe ihm also kein Vorsteher Etwas derart entgegnen können. — Indem wir dieser Berichtigung gern unsere Spalten öffnen, müssen wir jedoch constatiren, daß der löbl. Corporations-Vorstand sich im Jrrthum befindet, wenn er in der Wiedergabe jenes Gerüchtes eine tendenziöse Verleumdung sieht, die mit der Richtung des Herrn vr. C. im grellsten Widerspruche steht. War doch Herr vr. Cassel Mitglied der Casseler sog Rabbinerversammlung, welche Anträge auf gründliche Reformirung des Gottesdienstes und der Speisegesetze zum Beschluß erhoben hat. Oesterreichischer Kaiserstaat. Wien, 3. Juni. Gestern um 10 Uhr Vormittags fand auf dem israelitischen Friedhofe nächst Währing das Leichenbegängniß des am 1. d. im 57. Lebensjahre in seiner Wohnung, Koblmarkt Nr. 5, Plötzlich verstorbenen Großhändlers und Verwaltungsrathes der Kreditanstalt, Hermann Biedermann, Bruder des russischen Hofjuweliers Biedermann statt. W die ganze haute finance batte sich ohne Unterschied des Bekenntnisses am Gottesacker eingefunden, ferner die Direktoren der Kreditanstalt, der israelit. Cultusvorstand in corpore, zahlreiche andere Notabilitäten, Vertreter fast aller Finanzinstitute und eine nach Tausenden zählende Menschenmenge. Diener der Kreditanstalt umringten den Sarg, an dessen Ende der Sohn des Verstorbenen, Isidor Biedermann, stand. „Selten", sagte der Prediger, welcher die Leichenrede hielt, „hat es in der Gemeinde einen Mann gegeben, der den Armen so viele Wohlthaten erwiesen; Tausende Familien, denen er in der Noth als Retter, Helfer und Beschützer erschienen, stehen traurig an seinem Grabe." Pefth, 6. Juli. Dem „Frankfurter Jonrual" wird von hier geschrieben: „Der Jsraelitencongreß, den wir bereits selig entschlafen und für immer abgethan wähnten, wurde in den letzten Tagen wieder durch einen Regierungserlaß in Erinnernng gebracht. Es wurde nämlich der Präsident des Congresses, Herr Hirschler, von Baron Eötvös aufgefordert, die Rückzahlung der Summen, die dem Congresse aus dem Landesschulfonds vorgestreckt wurden, anzubahnen und die Wahlpräsidenten anzugehen, daß sie, im Vereine mit den Gemeindevorstehern, die auf die einzelnen Wahlbezirke entfallenden Quoten auf die Gemeinden im Sinne des Congreßbeschlusses repartiren. Die Congreßentwürse haben bisher die königliche Sanction nicht erhalten. Wie man vernimmt, sind die Gemeinden von diesem Zahlungsaufträge wenig erbaut. Bekanntlich wollten sie den Congreß und seine Befchlüfie nicht „geschenkt", und nun sollen sie ihn theuer bezahlen. Eine kostspielige Blamage!" England. London. Herr Em nuel Deutsch, einer der Bibliothekare des britischen Museums, ist von seiner Reise im Orient zurückgekehrt und hat folgende Resultate seiner Forschungen mitgebracht. Zunächst hat er die „Inschriften" auf den großen Steinen der Terrasse des Tempels von Jerusalem inspicirt und ist bezüglich derselben zu dem Schlüsse gekommen, daß sie auf die Steine gemalt oder eingehauen waren, als diese zuerst an ihre jetzige Stelle gelegt wurden, daß sie keine „Inschriften", sondern theils Buchstaben, theils Ziffern, theils Maurerzeichen, und daß sie phönizischen Ursprungs sind. Eine Entzifferung sei gegenwärtig noch nicht möglich, es lasse sich aber erwarten, daß bei Fortsetzung der Ausgrabungen weitere Zeichen entdeckt würden, welche vielleicht eine solche ermöglichten. Algerien. Ein gräßliches Ereigniß fand am 1J>. April an den Ufern des Qued-Mahouine, eines kleinen Flusses, statt, der sich sechs Wegstunden von der tunesischen Gränze befindet. Blätter von Constantine berichten Folgendes darüber:

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