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Der Israelit · 1869-06-02 · Heft 22 (2.6.1869) · page 11

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Journal
Der Israelit
Volume
10 (1869)
Issue
Heft 22 (2.6.1869)
Date
1869-06-02
Page
– (sequence 11)
Language
German
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431 „Kirchenvorsteheramt ersuche, auch in diesem Sinne eine „Anordnung treffen zu wollen. Zur Unterstützung „dieser Bitte wäre es mir nicht leid, Dutzende von „Unterschriften der Gemeindemitglieder zu bekommen, „allein mein Inneres sagt mir, daß dieses überflüssig „sei, da ich auf bloße Anregung hin dem Billigkeits- „sinn des isr. Kirchenvorsteheramts so viel Zutrauen „schenken darf." Auf diese gewiß in den Grenzen des Anstands gestellte Bitte erhielt Stern eine Antwort, die näher zu bezeichnen, uns der literarische Anstand verbietet. Sie folgt hier wörtlich und enthalten wir uns aller Bemerkungen darüber, da sich Zeder selbst den Commentar dazu machen kann. Sie lautet: „Dem Wolf Stern hier wird auf seine Eingabe vom "9 Mast k° 3*/ Vorrufen des Rabbiner Kaufmann „zur Thora betreffend, Folgendes zu erkennen gegeben. „Dem gestellten Ansuchen weiß man, obgleich dem „Vorsteheramt keineswegs unbekannt ist, wie es diesfalls in andern Gemeinden gehalten wird, nicht zu „entsprechen. Dabei wird dem Bittsteller noch weiter bemerkt: „1) Ueber die hier in Anregung gebrachte Frage „hat das Vorsteheramt schon längst verhandelt, eö „sah sich aber nach reiflicher Ueberlegung aller vorliegenden Verhältnisse*) nicht in der Lage, dem „Rabbiner Kaufmann ein solches Vorrecht zukom- „men zu lassen, zu welchem kleinen Opfer uns auch „jetzt weder die Billigkeit, noch der Umstand, daß „Kaufmann unser ehemaliger Seelsorger war, be- „stimmen kann. 2) „Was die Drohung mit Unterschriftsammeln „betrifft, so fürchten wir diese nicht, sowenig als sie „das Vorsteheramt früher in einem andern Falle „gefürchtet hat. Wenn Stern aus diesem Wege mit „seinem Ansuchen durchdringen zu können glaubt, „so ist es ihm unverwehrt, die geeigneten Schritte „gegen diese Abweisung des VorfteheramtS zu „thun. (Wie gütig!) „3) Was den Tvn der Eingabe vom „d. Z. betrifft, so kann es dem Vorsteheramte gleich „sein, ob ihm Petent Zutrauen schenkt od-w nicht, „da es nur seine Pflicht zu erfüllen und sich dann „um daS Urtheil Einzelner nichts zu bekümmern hat. „Unpassend findet man es jedenfalls, daß dem „Dorsteheramte gegenüber von „meinem Schwiegervater, Eurem ehemaligen Seelsorger" „die Rede ist, und wird Stern angewiesen, in Zukunft *) Ganz 4 la Oberkirchenbehörde: Welche Verhältnisse, ob wahr ober unwahr, wird »erlchwiezen. „alle Ausdrücke, welche an die einzelnen Mitglieder „des Vorsteheramts und nicht an das Collegium, als „solches, gerichtet sind, in seinen Eingaben an daS „Vorsteberamt wegzulaffen, widrigenfalls man mit „mißliebigen Maßregeln gegen ihn verfahren „müßte. Laupheirn, den 15. Mai 1852. Zn legaler Abwesenheit des Rabbiners: Das Vorsteheramt. Heinrich Steiner. S. V. Steiner. R. Hirschfeld. Kirschbaum, Lämle. Wir enthalten uns jeder Bemerkung. Heutzutage würden die höchsten Behörden nicht solchen büreaukratischen Ton anzuschlagen wagen. — So wurde mit der Orthodoxie in Württemberg von Seiten eines refvrmsüchtigen VorsteheramteS umgegangen! Zum Schluffe noch ein gutes Wort des entlassenen, nunmehr in Gott ruhenden Rabbiners Jacob Kaufmann. Er mußte, nachdem ihm der Eingangs erwähnte Erlaß im December 1850 zugekommen, brs zum 1. Januar 1852 im Amte bleiben, dann kam an feine Stelle als Rabbiner Herr Abraham Wälder, vordem Rabbiner in Berlichingen, und als Vorsänger wurde für ihn Herr Jsak Schmal, Schuhmachermeister dahier, angestellt. Darauf sagte Kaufmann: Mw zjpjp ,p-p pnm ,5:’ cm zu „Abraham kann sich jetzt freuen, „Zsak darf nunmehr singen, „Jakob und seine Familie sitzen fortan in Ruhe." .DpJPD JUID 111 Aus Westipreußen. Indem ich Nachstehendes niederschreibe, hege ich die Hoffnung, daß Sie, hochg. Herr Redacteur, demselben die Aufnahme nicht versagen werden; gewähren Sie ja der HungerSnoth in Rußland einen so unbeschränkten Raum, wo es sich blos um 3jn handelt, umwievielmehr verdienen es diese Zeilen, die "n idi zum Zwecke haben. Zunächst die Bemerkung, daß Schreiber dieses den beiden Parteien, betreffs ran »cro, gleich fern steht, und wie könnte ein Westpreuße irgend Interesse an der Sache haben? Mir ist es blos um die Wahrheit zu thun. So sehr ich auch die gute Absicht des Herrn Mayer in seiner Abfertigung von Nr. 18 d. Bl. lobend anerkenne, so muß ich doch gestehen, daß die in qu. Abfertigung angeführten Gründe durchaus nicht genügen, und muß der Hr. Rabbiner ganz andere Gründe zu seiner Entscheidung gehabt haben. Herr Mayer sagt: 1. die vermeintliche »cid sei gar nicht rwrc gewesen. Zugegeben der Hr. Rabb. habe an bezeichneter Stelle keine gesunden, genügt dies gegenüber einer bestimmten Angabe des Schächters? ist es gar nicht möglich, daß eine rciv während des ^Transportes abgerissen wird? zum beffe-

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