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Der Israelit · 1869-06-02 · Heft 22 (2.6.1869) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
10 (1869)
Issue
Heft 22 (2.6.1869)
Date
1869-06-02
Page
– (sequence 10)
Language
German
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430 sich grundsätzlich der Abstimmung enthielten, um hiemit gegen das indirecte Wahlgesetz und den Entwurf deS Statuts zu protestiren. Den ersteren Orten war rs dabei wesentlich um die Besteuerungsfrage der Domrcilianten zu thun. Die Wahlergebnisse von Buchau, Buttenhausen, Jebenhausen und Mühringen sind noch nicht bekannt. Laupheim (Württemberg) Nach dem „vorläustgen Entwurf eines Verfaffungsflatutes für die israel. Kirche in Württemberg" bleiben wir fortan mit dem Institut der Oberkirchenbehörde beglückt, und wieder soll in ihre Hände gelegt werden das Ernennungs - und Entlassungsrecht von Rabbinen. Wie aber diese Behörde bei Entlassung von Rabbinen zu Werke geht, erlauben wir uns an einem speciellen Falle anschaulich zu machen. Es war an einem schönen, kalten Decembertage des Jahres 1850, da wurde dem hiesigen Rabbiner Jacob Kaufmann nachstehender oberkirchenbehördliche Erlaß durch das Königl. Oberamt zugestellt: „Dem Rabbiner Kaufmann ist zu eröffnen, daß „die israel. Oberkirchenbehörde, nachdem sie durch „mehrfältige amtliche Erhebungen die Ue- „berzeugung erlangt habe, daß er der Synagoge und „der schule nicht mehr so vorzustehen vermöge, wie „es zur Erbauung und zur ersprießlichen Leitung sei- „ner Gemeinde und zur religiösen Erziehung der isr. „Jugend in Laupheim erforderlich wäre, in dem Falle „sei, die Erledigung und anderweitige Besetzung des „Rabbinats Laupheim in Erwägung nehmen zu müssen. Sie sehe sich dadurch veranlaßt, ihn zur Erklärung darüber, was er diesfalls zu erinnern haben „möchte und zur Angabe seiner Vermögensverhältnisse „auszufordern." Nicht dem gestellten Anträge des Rabbinen, daß ihm die vielfältigen amtlichen Erhebungen zu seiner Rechtfertigung kundgegeben werden wollen; nichtseinen Betheuerungen, daß er sich stark genug fühle, seinem Amte nach wie vor pflichtgetreu vorzuftehen und nicht dem Bittgesuche des größten Theiles der hiesigen isr. Einwohnerschaft (von etwa 120 Familienvätern über 80), die um Belastung ihres Rabbinen petitionirte, «urve Gehör gegeben. Alles umsonst, Alles vergebens, keine Berücksichtigung. Der Mann, der über 40 Jahre den alten Glauben geehrt und gelehrt und mit ganzem Herzen und ganzer Seele für ihn gekämpft, der war auf einmal nicht mehr fähig, unserer Synagoge und Schule vorzustehen; der mußte, ob wohl oder übel, ohne eigentlich recht zu wissen warum, den Schauplatz seiner Thätigkeit verlassen und für seine langjährigen Dienste wurde ihm an seinem Gehalte für die Zukunft 150 fl. gestrichen, während man heutigen Tages einem jungen Provisor, der kaum das Seminar verlassen, für ganz unerhebliche Leistung 150 fl. Zulage decretirt. Ist das zu rechtfertigen? Diese Entlassung machte einen schmerzlichen tMp druck aus alle Diejenigen, die mit der alten Lehre n>KH nicht ganz gebrochen, denn man vermochte in ihr eine Demonstration gegen die Orthodoxie deutlich zu erkennen und betrübte den Entlaffenen so außerordentlich, daher die harte Kränkung kaum 1^/2 Jahre überlebte. So entließ die israel. Oberkirchenbehörde anno 1850 einen alten, orthodoxen Rabbinen. Darum rufe ich Euch, meine Freunde, heute, wo die israel. Verhältnisse eine andere Gestalt annehmen sollen, auf diesem Wege zu: n"1? nwy1? ny, „jetzt ist es an der Zeit, etwas für den Ewigen zu thun". Wenn Ihr die Oberkirchenbehörde nicht beseitigen könnt, so arbeitet dahin, daß ihr wenigstens die Hände gebunden, die Gewalt, dem orthodoxen Judenthum zu schaden, genommen werde. Dieser Ruf gilt hauptsächlich Euch, Männer deS württemb. Unterlandes, denn das neologe Schwabenland freut sich des neuen Gesetz-Entwurfs, weil es in ihm den Boden erblickt, in dem die Reform sich mit Leichtigkeit zu entwickeln im Stande ist. Noch wirst Du, geehrter Leser, wissen wollen, ob. es auf die Entlassung des Rabbinen Kaufmann, der unserer Synagoge und Schule nicht mehr nutzbringend sollte vorftehen gekonnt haben, in unserer Synagoge und Schule wirklich besser geworden sei? — Diese Frage muß ich Dir mit einem kräftigen und feierlichen „Nein" beantworten, denn „besser ist'S nimmer; es wird leider immer schlimmer". Daß das Verfahren gegen den Rabbinen vielseitig schmerzte, ist Thatsache; aber noch weit größeres Aergerniß veranlaßte das Auftreten des hiesigen isr. KirchenvorsteheramteS gegen den Rabbinen nach seiner Entlassung. Kaufmann hatte das Vorbeten zu versehen; die meisten an den D’fcou O'2' trug er vor und wurde gern, selbst von seinen Gegnern, gehört. Nach seiner Entlassung stellte er das Ansuchen, daß er als n^sn 5yu an den genannten heiligen Festtagen belassen werde, aber nein! das Vorsteheramt schlug es ihm rundweg ab. Der Schwiegersohn des Rabbinen — Wolf Stern 8 Avril — richtete am g 1852 an das Vorsteheramt folgendes Gesuch: „Verehrlichem Kirchenvorsteheramt ist es wahr- „scheinlich nicht unbekannt, daß in Gemeinden, wo sich „alte Rabbinen beffnden, diese an den Sabbaten vor „arnn nach dem angestellten Rabbinen aufgerufen „werden. „Es ist gewiß nicht unbillig, daß dieser kleine „Vorzug meinem Schwiegervater, Eurem ehemaligen „Seelsorger, zu Theil werde, und ich glaube deßhalb „nicht eine Fehlbitte zu thun, wenn ich ein WohllLbl.

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