Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 10 (1869)
- Issue
- Heft 21 (26.5.1869)
- Date
- 1869-05-26
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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410 fett werden sie sich bestrebt haben, diejenigen zu behandeln, durch die sie in die glänzendsten Familienkreise eingeführt worden sind! Daß dem wirklich so war, möge durch einige Beispiele aus der Bibel selbst constatirt werden. Der Name eines Kaleb, des Fürsten des Stammes Juda, war mit Glanz und Ruhm bedeckt und hatte einen edlen Klang, der eben so wohl auf hohe Abkunft als aus eigenes Verdienst gegründet war. Mit ihm in ein näheres Familienverhaltniß zu treten, galt als Ehre sowohl wie als Glück. Um die Hand seiner Tochter mochten sich daher viele Jünglinge wohl schon vergebens beworben haben, um diesem großen Manne sich enger anzuschließen. Er jedoch wollte sie nur dem Tüchtigsten geben, und sein eigener Bruder '— bis jetzt noch namenlos — der später erster Richter in Israel wurde, Othuiel errang sie sich um einen sehr hohen Preis, und zwar um die für sie zur Bedingung gestellte Eroberung der mächtigen und bedeutenden Stadt Kirjath Sepher 15, 16, 17). — (Forts, folgt.) —1 | .SR Zeitungsnachrichten und Corresporrdenzen. D e u t s ch l a n d. München, 8. Mai. Erlauben Sie mir, ein SUienstück zu der in diesen Blättern veröffentlichten Erzähl'lng „ Unmöglich" mitzutheiten. Vor einiger Zeit wurde aus dem Schwabingerbach die Leiche eines Ertrunkenen gezogen, welcher als der pensionirte Musikmeister Sebastian Falk agnoscirt wurde. Es wurde ein feierliches Leichenbegängniß abgehalten, das den Verwandten über 90 st. kostete. Gleichwohl erschien acht Tage nach dem Leichenbegängnisse der genannte Falk leibhaftig beim Zahlmeister zur Erhebung seiner Pension und erfuhr zu seinem großen Entstum, daß er ja längst tcdt unb begraben sei. Die Sacke klärte sich so auf, daß Falk ohne Jemanden davon gesprochen zu haben, verreist gewesen war. Fetzt nurersnchte man genau unter den Effecten des Begrabenen auch den schlammigen Rock und fand richtig eine Photographie und alle Beweise, daß der llnglückliche, der als Falk begraben worden, der Vergolder Wagner gewesen war. Auch aus diesem Vorgänge ergibt sich, wie unzuverlässig bei derartigen Fällen die behördliche Agnoseirnua ist. StUttgürr. Der Ausschuß der Lehrer- und Vorsänger - Versammlung bat eine wiederholte, umfassendere Gegenvorstellung gegen teu neuesten Entwurf eines isr. Kirchenstatuts, an das Ministerium eingereicht, welche durch eine Deputation bei dem Minister in einer Audienz auch mündlich unterstützt werden soll. Aus Württemberg. Die „Schwäbische Kronik" veröffentlicht folgenden be'yerzigenswerthen Aufsatz. „Offenes Wort an die israelitischen Kirchenvorsteherämter die bevorstehende Delegirtenwahl betreffend. Sie haben demnächst eine heilige Aufgabe zu ererfüllen, indem Sie berufen sind, Delegirte zu wählen, wejlche ein Verfassungsstatut für die israelitische Kirche zu begutachten haben werden. Wir wollen Sie hiermit keineswegs auf die hohe Bedeutung dieser Aufgabe aufmerksam machen, überzeugt, daß Sie nicht minder davon durchdrungen findst als wir; aber das erlauben wir uns Ihnen ans Herz zu legen, Sie möchten beider von Ihnen auszuübenden Wahl darauf bedacht sein, daß Männer als Delegirte gewählt werden, welche das Interesse der beiden unter den württembergischen Israeliten factisch vorhandenen, religiösen Richtungen gerecht zu werden, das Herz und den Willen haben. Dieser Entwurf verdankt seine Entstehung einer im Jahre 1863 entstandenen Bewegung gegen die bestehende Kirchenverfassung vom Jahre 1828; nack Abklärung dieser Bewegung kamen zuletzt hauptsächlich folgende drei, ihrer Bedeutung nach sehr verschiedene Wünsche der israelitischen Kirchengenossen des Landes zum Vorscheine: 1) Es möchte der Staat sich nicht m«chr in die inneren Angelegenheiten der iörael. Kirche mischen, als es fick mit der Gleichstellung der Eonfessionen verträgt; 2) Es möckke die israelitische Gemeindeversassnng aus minder bureaukratrschen Grundlagen, als dies bisher der Fall war, ausgebaut werden; 3) Es mochte ans die rAigiösen Bedürfnisse derjenigen Kirchengenossen und Gemeinden, welcke am traditionellen Jndenthnme festhaltert, mehr Rücklicht genommerl und zu diesem Behuse der: Gemeinden ein größerer Einfluß auf die Besetzung der Raöbinale eingeräumt und tut Falle Die Oberkirchenbehörde sortbe- 'uehen sollte, deren legislatorische Gewalt in religiösen Dingen beseitigt werden. Untersucken wir nun, wie weit der vorliegende Entwurf eines Berfassungsftatuts diesen Wünschen gerecht zu werden snckt, so knurr man nicht umhin, zuzugeben, daß die Staatregierung sich eines größt Theils ihres directen Einflusses auf die rein religiöse Angelegenheiten begeben hat; auch hat n'an der Ges meinde durch Zulassung der Gemeindeversammlung br j gewusen wichtigererr Angelegenheiten und durch Er! sernung der Rabbineu und Vorsänger ans den: Vc j stehrramte ein ziemlich vergrößertes Maß administr.! tcker Autonomie gewährt, so daß man sagen darf, I zwei erstgenannten Wünsche seien durch den vorliege:! den Entwurf ziernlick befriedigt. Um so mehr müssen wir es bedauern, daß es tu Auickein hat, das nach dieser Richtung hin Gebotes 4