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Der Israelit · 1869-05-26 · Heft 21 (26.5.1869) · page 4

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Journal
Der Israelit
Volume
10 (1869)
Issue
Heft 21 (26.5.1869)
Date
1869-05-26
Page
– (sequence 4)
Language
German
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daß Ihr keine Kinder mehr seid, denn Ihr habet Fragen beantwortet, die weit über das Verständniß von Kindern hinausreichen (ein gründlicher, mathematisch richtiger Beweis!?). In das Iugendalter seid Ihr aber noch nicht eingetreten, das werdet Ihr erst dann, wenn Ihr (von bier ab habe ich die Worte des Herrn Dr. F. nicht genau behalten, der Sinn derselben aber war genau der:) wieder hier erschienen und die Weihe dazu erhalten haben werdet. Bis dahin sind noch acht Tage (ein lange Zeit, dann werden, nach dem Willen und dem Befehle des Herrn Dr. F. mit einem Glockenschlage alle diese Knaben reife Jünglinge, alle diese zarten Mädchen ausgebildete Jungfrauen werden: was doch so eine Confirmation, wenn sie nur in die rechten Hände kommt, für Zauberkünste zn bewerkstelligen vermag!), benützet dieselben, jeden Riß in Eurem Herzen auszufüllen, versöhnet Euch mit Eltern und Geschwistern u. s. w... So sprach Hr. Dr. F., dann kam noch ein gedrucktes Gebet an die Reihe, und dann —: aus war der Schmaus. Dann führte Hr. Dr. in Gänsemarsch die junge Schaar ab, und lieferte sie, nach einer nspn zum Synagogenhvfe, hier an sich selbst ab. In den nächsten Jahren kommen einige (27 'vipi 1&3 ’b-iy), aus den fünf Familien, die in Mannbeim ihre Kinder nicht mehr beschneiden lassen, zur „Confirmanden-Prüfung" : Gott bessere es!... 'nvu. Aus Württemberg. Die Wahlagitation für die am 19. d. M. in allen 12 Rabbinatsbezirken vorzunehmende Wahl von Deputirten und Ersatzmännern ist in vollem Gange. Im Vorschlag sind: 1) für Freudenthal Herr Rabbiuatscandidat Kilian Steiner, ein Atheist und Gegner des Bureaucratismus, 2) für Weiters heim Herr Abraham Selz aus Niederstetten, ein Orthodoxer, 3) für Mergentheim Herr Seminarlehrer Stern, ein Mitarbeiter des p Nrpm 8ODL, 4) für Heilbronn Herr Lehrer und Vorsänger Löwenstein, ein Vertheidiger der Autonomie der Gemeinden, und sein Gegencandidat, Rabbinatscand. Kallmann, ein Freund der Oberkirchenbehörde und derReformrabbinen, 5)in Braunsbach HerrRabb. Berlinger, ein Scküler des Würzburger Districtsrabbiner Bamberger i"-u, oder dessen Bruder, Herr Kaufmann Berlinger, ein Sohn des penstonirten Rabbi Hirsch Berlinger 6) für Oberdorf Herr Isak Gutmann, ein guter Jehudi, und Rchtscs. Nördlinger, ein Gegner der Oberkirchenbehörde, 7) für L a u p h e i m Herr Oberjustizprocnrator Heß in Ulm, ein Freund religiöser Freiheit und guter Ordnung, 8) für M ühr in gen Rabbiner Dr. Wassermann, ein Reformrabbiner und Anhänger des bisherigen Systems. Die Vorschläge für Stuttgart, Jebenhausen, Butten h-ausen und Buchau sind noch nicht bekannt. Eßlingen aw Neckar Auch der „Isr." hat seiner Zeit darüber berichtet, daß daS K. Oberamt dahier die politische Stadtgemeinde verurtheilt hat, die Kosten der Anlage eines israelitischen Friedhofs auf die Stadtcasse zu übernehmen. Die K. KreiSregierung für den Neckarkreis hat auf den Recurs der bürgerlichen Collegien eine Entscheidung gegeben, welche in der öffentlichen Gemeinderaths- und Bürgerausschußsitzung vom 11. Mai d. I. verlesen wurde. Der Regierungserlaß sagt: 1) Nach einer Medicinalreceßvisttation dürfen in dem bisherigen israelitischen Kirchhof wegen der unmittelbaren Nähe von Wohnhäusern keine Leichen mehr begraben werden; 2) habe die politische Gemeinde für Begräbnißplätze für ihre Angehörigen zu sorgen; 3) sei eS nach dem israelitischen Kirchenritual nicht gestattet, die israelitischen Todten neben andern zu begraben, vielmehr müssen sie einen abgesonderten Begräbnißplatz haben; 4) könne die israel. Kirchengemeinde dagegen keinen größeren Platz beanspruchen, als sich für ihre Angehörigen im Verhältniß zu den übrigen Einwohnern E lingens unter Zugrundlegung einer 20jährigen Umgrabungsperiode ergebe, obwohl nach dem israel. Kirchengesetz eine Umgrabung nie gestattet ist. In Anbetracht dieser Umstände erkennt die K. Kreisregierung, a) daß die Stadt Eßlingen verbunden sei, für einen abgesonderten Kirchhof der Israeliten für so viel Gräber zu sorgen, als bei einer 20jährigen Umgrabungsperiode nöthig seien, für weiter benöthigten Platz wegen Nichtgestattung der Umgrabung habe die israel. Kirchengemeinde selbst zu sorgen; d) daß letztere Kosten der Umfriedigung zu tragen habe. Der Antrag der Commission für innere Verwaltung, es solle nun eine Commission zusammentreten, um das Weitere mit der israel. Kirchengemeinde auf Grund obigen Erlasses einleiten, wird zum Beschluß erhoben. Ein Gemeinderathsmitglied qab seine verneinende Abstimmung zu Protokoll, da ihm die Consequenzen dieses Beschlusses bedenklich erschienen, indem hiernach jede religiöse Genossenschaft einen besonderen Kirchhof beanspruchen könnte, sobald in ihrem Ritual das Begraben ihrer Todten auf dem allgemeinen Begräbnißplatze verboten wäre. Berlin. Der in Paris erscheinende „Univ. Isr." spricht sich über das in der neuen Gemeindesynagoge zu Berlin stattgehabte Concert folgendermaßen aus: „Wir erstaunen nicht so sehr über diese Thatsacke. Als unsere Synagogen überall noch wahre Heiligthümer waren, in denen man wahre Diener Gottes, treue Fromme, unerschütterliche Gläubige sah, in welchen man nur die göttlichen Gesänge in der heiligen Sprache von Sinai hörte, wo man den Schlag des isr. Herzens und der Seele fühlte, wo in allen Blicken und in allen Kundgebungen der Gemeinde die Gegenwart Gottes hervorstrahlte — ja damals hätte Keiner auch nur an die Möglichkeit einer solchen Entweihung gedacht. Aber heute — ist es da zum

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