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Der Israelit · 1869-05-19 · Heft 20 (19.5.1869) · page 6

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Journal
Der Israelit
Volume
10 (1869)
Issue
Heft 20 (19.5.1869)
Date
1869-05-19
Page
– (sequence 6)
Language
German
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AM fter Stelle angebracht, endlich gewährt werden. Nicht so leicht, wie in Württemberg, werden die frommen Israeliten in manchen kleineren StacL-^ Deutschlands besonders in denen, wo den Landrabbinern und Nabbinerchen die volle gastliche Herrschaft über die Gemeinden ihres Bezirks von den Regierungen übertrage« ist, von diesem Gewissenszwange sich befreien und vielleicht noch sobald nicht in den Jubelruf der Israeliten Württembergs mit einstimmen können. So besteht z. D. im Fürstenthume Lippe-Detmold, unserm Vaterlande, die durch den dortigen Landrabbiner vr. Fahrenbach schon vor vielen Jahren mit Genehmigung Fürftl. Regierung eingeführte Confirmation, trotzdem dieselbe auch dort viele principielle Gegner hat, noch immer zu Rechte fort: Und wird auch von manchen Seiten gegen diese nicht auf jüdischem Grund und Boden gewachsene, sondern von einem fremden CultuS entlehnte — ipew* d»*oi — und in den jüdischen Cultus eingeschmuggelte Einrichtung, die schon in ihrer Heimath viele Gegner hat und von diesen schon angefochten worden ist, *) remonstrirt, sa lautet der Bescheid fürstl. Negierung gewöhnlich: daß dieselbe — nämlich die Regierung — nicht competent sei, über jüdische Cultus-Angelegenheiten zu urtheilen; sie müsse das dem Landrabbiner anheimstellen und den Petenten aufgeben, den diesbezüglichen Anordnungen desselben Folge zu leisten. Wir haben dort häufig Confirmationen, die nur durch den Landrabbiner abgehalten werden dürfen, beizuwohnen Gelegenheit gehabt; hier, wie auch anderswo, herrscht das bei derartigen Feierkeiten (?) vorkommende ewige Einerlei, das solchen Zuhörern, die einem solchen Schauspiele schon mehre Male beigewohnt, bis zum Ueberdruß langweilig wird, besonders aber die Bekenntnisse, Gelübde und Schwüre, die so selten gehalten werden und dazu noch gegen den Geist der ns bj/:a&?i sniOB» min sind. — Ist doch der Israelit schon durch die Geburt verpflichtet, Gott und Seinem Gesetze anzuhangen.**) — Es hat un» diese Beobachtung ganz gegen die Confirmation eingenommen und uns in unserer Ueberzeugung, daß der ganze Act unjüdisch sei, noch mehr bestärkt. *) Schon der als Theologe sowohl, wie auch als Pädagog und durch die Veröffentlichung vieler Schriften auf beiden Gelbieten rühmlichst bekannte Niemeier äußert sich, Betreffs der in Rede stehenden Feierlichkeit. (?) (Siehe dessen Grundsätze der Erziehung Band 1 Seile 164) also: »Was soll diese feierliche Bekanntmachung wirken?... Wer Jünglinge — wir fügen noch huyu: und Jungfrauen — beobachtet hat, weiß von welcher kurzen Dauer die noch so kunstvoll veranstalteten Eindrücke sind. — Je länger man mit ihnen umgeht, desto mehr überzeugt man sich, von der geringen Wirkung alles Feierlichen. Eine «inzige heftige Leidenschaft, oder ein einziges lustiges Gespräch ihrer Gespielen wird den fremden Gedanken an Gott zu verdrängen im Stande sein. Weit mehr läßt sich noch immer von «ifter früher« Gewöhnung an diesen Gedanken erwarten. **) Wir verwerfen nur auf das biblische: »32» 0373h oznb fci» .pfat» p»73:* t>f> /*•», so wie auf das talmudffche 7vv ttds» .i»r> »2*e Den« gewöhnlich warben einige, nicht lange vorder Confirmation eingepaukte Capitel aus dem in der Schule eingeführten Religionsbuche — in Lippe-Detmold gewöhnlich aus dem bekannten Jacobsohn'schen, welche» Buch, wie wir hier nebenbei zu bemerken uns> erlauben, zur Klasse deren gehört , in welchen das sogenannte Crremonialgesetz (?) auf '2—3 Seiten ab gehandelt ist, oder der Rabbiner gibt auch einmal selbst da» Material zu dem Frag- und Antwortspiel; die Lehrer haben alsdann auf dessen Commando mit den Confirmanden die Exercitien vorzunehmen, uud, wenn diese eingcübt, dann erscheint der Herr Landrabbiner und hält Revue ab — die Fragen und Antworten sind aber so unter die zu confirmireuden Knaben vertheilt, daß jedes Kind weiß, bei welcher Frage oder Antwort es an die Reihe kömmt. Trifft es sich nun, daß das eine oder andere Kind vor der Confirmation krank wird, oder aus anderen Gründen nicht erscheinen kann, so kann natürlich das Schauspiel zur festgesetzten Zeit nicht stattfinden. Noch posfirlicher ist es, wenn ein Kind mit der Antwort auf die an es gerichtete Frage nicht heraus will oder dabei stockt, ein anderes Kind, dem die Antwort nicht eingepaukt war, und daher auf diese Nolle nicht vorbereitet war, gefragt wird, 0, welche Verwirrung, welcher Schrecken unter den Kindern. — Wtt haben derartige Scenen sehr oft mit anzusehen Gelegenheit gehabt, — welche Verstimmung unter den Zuhörern! Natürlich ist das ganze Schauspiel dann verfehlt; es bleibt dann nichts anderes übrig, als: — Das <&d}Hüipkt ist aus. und die Zuhörer gehen nach HauS! — O, möchte es auch in dieser Beziehung allüberall recht bald Licht werden! Möchten doch alle GesetzeStreue da, wo der Confirmationszwang noch besteht, dem Beispiele des Herrn Selz folgen und lieber die Strafe bezahlen, als sich zu einem Acte zwingen zu lassen, der 'un nipin, schon längst bei allen Bessergestnnten der allgemeinen Verurthcilung anheim gefallen ist; gewiß würde dann auch hier der Gewissenszwang bald aufhören. Wie aber hier in Westphalen, dem Lande, wo. n»y vj’ys -itpvi bi — und wo nach den preuß. Gesetzen, Niemand zu einer rel., oder besser gesagt, irreligiösen Handlung gezwungen werden kann, auch fromme D'T,T ihre Kinder confirmiren lassen und den Lehrern dabei freien Spielraum einräumen können — das begreifen wir nicht. Doch über die Confirmationen in Westphalen, so wie über Verwandtes, in unserm nächsten Berichte. Oestrich. M. Rosenwald, Lehrer. England. London. Baron Alfred von Rothschild wurde auch iu diesem Jahre zum Director der englischen Bank gewählt.

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