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Der Israelit · 1869-05-12 · Heft 19 (12.5.1869) · page 10

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Journal
Der Israelit
Volume
10 (1869)
Issue
Heft 19 (12.5.1869)
Date
1869-05-12
Page
– (sequence 10)
Language
German
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374 Nicht um den Herrn Dr. zu widerlegen \ denn fcaß hieße gegen die schöne Sentenz in 'twa 26,. 4 verstoßen, wo es heißt ^>1*0 V'V3 — sondern um die ganze Donquixotterie dieses gelungensten Typus eines Reformrabbiners zu zeigen, will ich hier einige characteristischen Stellen auö der mir vorliegenden Broschüre hervorheben, und ich hoffe, durch eine derartige kleine Anthologie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Geschichte des Urkomischen zu liefern. Gleich in der Vorrede bemerkt Herr Dr. Wiener: „Es wird vielleicht bei der Beurtheilung dieser Blätter an der hämischen Seitenbemerkung nicht fehlen, daß gerade ein Rabbiner einer nicht großen Gemeinde mit einem von der hergebrachten bisher im Schwange gehenden Anschannng so entschieden abweichenden Votum! aufzutreten wage. Ich denke mit jenem Manne vor 700 I. in« oipom aipon mn »»«n, oder mit bem altern Tanchuma eä. Ff. 127 a. Kann es eine größere Stufe der Arroganz noch geben, als diese widerliche Selbstberäucherung?! Mit derselben Arroganz acceptirt Dr. Wiener die Ansicht des GroßkophtaS aller modernen Reformrabbiner, des „verehrten College«" Dr. Geiger, der jede Erwähnung des Opfers im Gebete als unstatthaft zurückweist weil es niemals der berechtigte Ausdruck der jüdischen Frömmigkeit gewesen sei." (S. S. 5.) Worauf gründet aber der unverschämte Mann diese Behauptung? „Nur die" meint er, „welche Sehnsucht nach dem Opfercultus haben und seine Wiederherstellung für die Zukunft erflehen, oder auch nur an die Möglichkeit der Wiedereinführung glauben, sind in ihrem Rechte, seiner für die Vergangenheit im Gebete feierliche Erwähnung zu thun. Wir (nämlich Herr Dr Wiener und die Casseler Rabbinerversammlung), die diese Sehnsucht nicht theilen, die wir uns vor einem blutigen Opfercultus aversiren, wir wären im offenbarsten Widerspruch mit uns, wenn wir seiner anders, als eiwa indem Sinne erwähnten, daß wir unsre Zeit und uns glücklich preisen, >aß wir eine, gelindest gesagt, so unvollkommene und heidnische Ansicht überwun- >en und hinter uns haben." Also, Herr Wiener, Ihnen ist der Opfercultus, -er eine Hauptgrundlage des Mvsaismus ist, an dem das Volk Israel 15 Jahrhunderte hindurch mit bewunderungswürdiger Ausdauer festhielt, ein Gegenstand, vor dem Sie sich „aversiren" und „gelindest gesagt" — eine „unvollkommene" und „heidnische" Ansicht?! Und Sie wagen es dennoch, sich als „Rabbiner" zu zeichnen, Sie, der Sie nicht nur mit dem traditionellen, sondern auch mit dem biblischen Judenthume äe facto gebrochen haben?! Wie gesagt, ich halte es für unwürdig, Ihr Machwerk, geehrter Herr Rabbiner Dr. Wiener, das unsere heilige Religion dem Hohne und dem Spotte preis zu geben sich bestrebt, einer ernsten Widerlegung zu würdigen; das schaale und hohle Werkchen Ihres Collegen Dr. Joel hat schon der Herr Redacteur des „Israelit" zu Genüge beleuchtet; waö aber Ihr Libell betrifft, so können wir nur in das Wort des Dichters einstimmen: „So schwätzt und lehrt man ungestört, Wer mag sich mit den Narr'n befassen? Gewöhnlich glaubt der Mensch, wenn er nur Worte bört. Es müsse sich dabei auch was denken lassen." Adolph Kohusi, Rabbinatscandidat. Zeitungsnachrichten und Correspondenzen. Deutschland. Stuttgart. „Der vorläufige Entwurf eines Kirchenstatuts für die Israel. Kirche" in Württemberg ist bereits in den Händen aller Kirchenvorsteherämter des Landes. Zum Zweck der Berathung darüber soll eine Anzahl von Delegirten der Israel. Kirchengenossenschast auf einige Tage nach Stuttgart einberufen werden. Jeder der 1^ Rabbinatsbezirke wählt ohne Beschränkung auf Angehörige dieses Bezirks einen Vertrauensmann nebst einem Ersatzmann. Als Tag der Wahl ist der 19. Mai d. I. bestimmt worden. Die Wahlcommission besteht aus dem Rabbiner und den zwei dem Lebensalter nach ältesten Vorstehern. Anwälte von Filialgemeinden und vom Vorsteheramte cooptirte Domicilanten sind ebenfalls stimmberechtigt. Ort und Stunde des Zusammentritts der Wahlberechtigten, welche Reisediäten aus ihrer örtlichen Kirchenpflege erhalten, hat der Vorsitzende unttr Berücksichtigung der localen Verhältnisse festzusiellen. Die Wahl geschieht geheim mittelst Stimmzettel. Die Gemeinden selbst, denen jener Entwurf durch Auflegung im Gemeindezimmer zur Einsicht zu bringen ist, sollen damit Gelegenheit erhalten, bei der Revision der bestehenden Normen mitzuwirken; allein die Wahl der Vertrauensmänner zu der einzuberufenden Commission ist, wie man steht, nicht in die Hand der berechtigten Wähler, sondern lediglich in die der Mitglieder der Kirchenvorsteherämter gelegt, von denen nur 2/3 je erneS Bezirks abstimmen und der Gewählte bloS die absolute Mehrheit dieser abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen muß, um die Wahl giltig zu machen. Ist das eine Volkswahl Mi cenn geme t en i Nam art i wirk! Eine 12 fl Genu legirt 9—1 umfa! 14— Hwes schaff den v 1 des ter de nicht Mini chenbe beizug wohl" gewäh überla zuberu Dorste sehen die Be biner der W sen we sion ((< heute selbst t nur die i Wirk, der , nW früh bor selb Tot don -ele

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