Der Israelit
- Journal
- Der Israelit
- Volume
- 10 (1869)
- Issue
- Heft 18 (5.5.1869)
- Date
- 1869-05-05
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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348 lerdings Mühe, die Sache mit dem Glorienscheine der Heiligkeit (!) zu umgeben. Ist doch die Sache — nach dem bekannten^Grundsatze: „Der Zweck heiligt die Mittel" — dem wohlthätigen Zwecke gewidmet und somit von sittlichen Momenten getragen!!! Wer kann das Factum als verpönt bezeichnen? Hat doch .Herr Rabbiner Aub die Instrumente untersucht, die heiligen kirchlichen Gesänge angeordnet und somit den 120:i ausgestellt! Also nicht den Rabbiner Aub, über den man bereits gerichtet und über den die Akten geschlossen sind — wollen wir vor das Tribunal der jüdischen Geschichte laden, sondern an die intelligente Repräsentanz der Berliner Gemeinde wenden wir uns und fragen: mit welchem Rechte kann und darf ein Gotteshaus, nur zur heiligen Andacht bestimmt — derart profanirt werden? Zugegeben aber nicht zugestanden, daß aus humanen Rücksichten, wie nwsJ djud, (Tüw3i 2" 2 '’j?D D"p '’D -i"'!'), das Gesetz umgangen werden kann, so wollen wir das für eine Stadt, wo eö Mangel an Räumlichkeiten gibt, gelten lassen, jedoch für die Weltstadt Berlin, wo es Ueberfluß an großartigen Legalitäten gibt, ist die Sache verwerflich und nicht zu beschönigen! — Das war das Präludium zu der großen Katastrophe, die im Schooße der Gemeinde über kurz oder lang zum Ausbruche kommen dürste. In der That, di? Kluft ist nicht mehr zu überbrücken, eine Verständigung oder Versöhnung der zwei sich schroff gegenüber stehen den Parteien ist nicht mehr denkbar! Di? Situation, durch sehnliche Elemente getrübt, hat ihren Höhepunkt erreicht, und der Bruch ist unvermeidlich! Nachdem man die Bekenner mosaischen Glaubens nicht mehr befriedigen kann, da die Hallen dieses Prachtgebäudes leer und verödet stehen und Alles die Predigt meidet, sucht man nach Außen hin Ostentationen zu macken und die Volksmenge durch den auf steig enden Weihrauch zu betäuben. — Der intelligente Vorstand der Berliner Gemeinde, der noch die Fäden in seiner Hand hält, kann noch der Katastrophe Vorbeugen und das drohende Gewitter ablenken, wenn er einen Mann von gediegenem Wissen, wahrhafter Frömmigkeit und bedeutender Rednergabe beruft, um das in seinen saugen erschütterte Gebäude vor jähem Sturze zu wahren!!! Characteristisch ist die Aeußerung, die einem on dit zufolge Alexander v. Mendelsohn bei der Kunde von diesem Concerte soll gethan haben: „Der Fluch lastet auf der neuen Synagoge!" Mögen diese Worte nicht verhallen, sondern die volle Beherzigung bei dem intelligenten Vorstande Berlins finden! Herr Rabbiner Aub hält an der Beitel Heine Ephraim'schen Lehranstalt Vorträge über rio^n .pcpnpi Bekanntlich wurde Herrn Rabbiner Aub in der Kasseler Rabbinerversammlung die Trauungs - und Scheidungsangelegenheiten in Commission gegeben. Nun beginnt er seine Vorstudien, um baldmöglichst bei'm nächsten Concil die — Herkules-Arbeit vorzulegeu. Es herrschte jedoch große Bestürzung — denn es fanden sich keine Hörer ein - weil man die Vorlesung sistiren zu müssen glaubte. Man fahndete allenthalben nach unschuldigen Seelen, und welches Glück! man fand endlich eine — sage E i n e, die zu den Füßen d S großen Meisters sitzt und auf die min nno lauscht! x*n p d§-N'z§N. Deutschland. Heilbronn. In Folge der schon im Januar 1868 vorgenommenen Ergänzungswahl von zwei israelitischen Kirchenvorstehern kam der allgemein interessante Fall vor, daß eine gleiche Stimmenzahl auf zwei der Kandidaten sich ergab, wovon der eine hier nicht Bürger war, sondern der Gemeinde bloß als Domizilir.nder angehörte, aber nach dem Wahlergebniß für sich und seine Familie dieses Bürgerrecht erwarb, noch bevor der Gegenkandidat oberamtlich bestätigt war. Der neue Bürger , im Lebensalter der ästere, wurde nun in erster und zweiter Instanz, gestützt aus neuere Vorgänge und ältere Mmisteriak- Entscheidung, vom K. Oberamte und von der K. isr. Oberkirchenbehörde bestätigt. Allein die beiden höheren und höchsten Recoursinstanzen, das Kultministerium und endgilt'g der K Geheirmrath haben übereinstimmend neuestens erkannt, daß ein Nichtbürger in der Gemeinde, worin er bloß seinen Wohnsitz genommen hat, weder activeS noch passives Wahlrecht besitze und die nachträgliche Erwerbung auf die vorgenommene Wahlhandlung ohne Einfluß bleibe. Wahrscheinlich würden bei der bevorstehenden Revision des Iudengesetzes den Domizilianten mit der Auferlegung l gleicher Lasten auch dieselben Rechte wie den bis jetzt j zu ihrer Gemeinde höher besteuerten Ortsbnrgern eingeräumt werden. Bei der starken Uebersiedelung auS den Dörfern in die Städte ohne Bürgerrechtserwerbung muß künftig der Wohnsitz allein auch in den israelitischen Kirchengemeinden maßgebend sein für Pflichten und Rechte. In «8?e$Iatl scheint die Broschüre von Richard Wagner sehr übel genommen zu sein. 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